wer hat einen Ideen wie es in diesem Fall ausgehen würde?
Geschiedene Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht, die Kinder wohnen bei der Mutter, sind dort gemeldet. Diese ist pflicht-krankenversichert, die Kinder sind mit beim Vater privat versichert. Falls Arztrechnungen offen stehen von den Kindern, die der Vater bei der Versicherung eingereicht hat, das Geld von dieser Privatkrankenversicherung erhielt und ausgab, ohne die Rechnungen zu bezahlen.
Kann die Mutter dafür zur Rechenschaft gezogen werden und diese Rechnungen bezahlen müssen?
Der Vater zahlt an die Kontonummer die auf der Rechnung angegeben ist (entweder vom Arzt oder von einer „Gebühreneinzugszentrale“)
Der Vater reicht die bezahlte Rechnung an die KV zur Rückerstattung ein.
KV beahlt dem Vater die Ausgaben, d.h. die eingereichte Rechnung.
Wo entstehen denn da die Probleme und wie kann es entstehen, dass die Versicherung Geld an den vater überweist, ohne das vorher die Rechnung bezahlt wurde?
Im Gegenteil, bei größeren sachen hohlt sich der vater von der Versicherung eine Kostenübernahme ein und muß überhaupt nichts vorstrecken oder aber es gibt KV-schecks zum begleichen der Arztrechnung!
Gruß
Karl-Heinz
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Der Vater zahlt an die Kontonummer die auf der Rechnung
angegeben ist (entweder vom Arzt oder von einer
„Gebühreneinzugszentrale“)
falsch: er zahlt erst, wenn er das Geld von der Versicherung hat.
Der Vater reicht die bezahlte Rechnung an die KV zur
Rückerstattung ein.
s.o.
KV beahlt dem Vater die Ausgaben, d.h. die eingereichte
Rechnung.
s.o.
Wo entstehen denn da die Probleme und wie kann es entstehen,
dass die Versicherung Geld an den vater überweist, ohne das
vorher die Rechnung bezahlt wurde?
Das Problem entsteht bei der Unterschlagung des Vaters. Bei ihm sind die Kinder versichert. Also muss er auch vür die Rechnungen der Ärzte, Medikamente,… aufkommen. Macht er das nicht, bekommt er den Gerichtsvollzieher als Gast.
Die Mutter hat damit nichts zu tun.
Grüße
Raimund