Hallo liebe Versicherungswissenden…
Wenn ich privat krankenversichert war und auf Grund
geringer Einnahmen für einen gewissen Zeitraum wieder privat versichert bin und jetzt wieder besser verdiene,
kann ich dann bei meiner alten privaten Krankenversicherung wieder einsteigen und habe ich dann wieder Anspruch auf meine bereits eingezahlten Rückstellungen?
Das ist eigentlich meine Frage.
Aber da fällt mir jetzt noch zusätzlich ein, muss ich wieder einen Gesundheitscheck und ggf. Zuschläge hinnehmen?
Danke für Rat!
Gruß
Caro
Hallo,
nach meinen Informationen kommt es darauf an, ob Du eine Anwartschaft beantragt hat. Diese Anwartschaft sichert Dir Rechte an dem bestehenden Vertrag und sorgt auch dafür, das Du ohne Gesundheitsfragen wieder in Deinen alten Vertrag kommst.
Diese Anwartschaft wird wie der bisherige Versicherungsschutz über gewisse monatliche Beiträge gespeist, die selbstverständlich wesentlich geringer sind als der ursprüngliche Beitrag.
Ich denke ohne diese Ane#wartschaft wird es nahezu unmöglich sein in den alten Vertrag wieder aufgenommen zu werden. Folge wäre Neuabschluß, neue Gesundheitsprüfung und neue Altersrückstellungen bilden.
Hoffe meine Kollegen werden hier auch noch Statements abgeben, da ich mir zu oben gesagtem nicht 100% sicher bin ( aber schon sehr
).
Hoffe konnte ein bisschen helfen.
Schöne Grüße
Martin
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Hi Caro,
mein Kollege hat recht. Du hättest vor Kündigung Deiner PKV eine Anwartschaftsversicherung beantragen sollen. Ohne die, entfallen Dir die Rückstellungen.
Da es bei einigen Versicherern eine Anwartschaftsversicherung gibt, die neben dem Erhalt des jüngeren Einstiegsalters und der Rücklagen AUCH auf eine ERNEUTE Gesundheitsüberprüfung verzichten, wirst Du leider diese über Dich ergehen lassen müssen.
Die Frage ist nur, ob (ich kenne natürlich Dein Einkommen nicht) Du Dir diese Anwartschaftsversicherung hättest leisten können.
Falls Du in der GKV-Zeit richtig krank warst und/oder besondere Untersuchungen, Operationen was auch immer hattest, dann mußt Du mit Zuschlägen oder auch Ausschlüssen rechnen. In welcher Form und überhaupt, unterscheidet sich je nach Anbieter. Es bietet sich also an, dass Du Dir ein paar Vergleiche machen lässt. Gerne helfe ich Dir dabei.
Würde Dir gerne was anderes sagen, aber so ist es leider.
Viele Grüße
Sascha
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leider überwiegend falsch!
Hallo Caro,
nun es hängt natürlich davon ab wie lange Du PKV versichert warst, bevor Du in die GKV gewechselt bist und wie Du nach dem erneuten Statuswechsel Dich verhalten hast bzw. wie lange er gedauert hat.
§ 5 SGB V sagt in Abs. (10) Kommt eine Versicherung nach den §§ 5, 9 oder 10 nach Kündigung des Versicherungsvertrages nicht zustande oder endet eine Versicherung nach den §§ 5 oder 10 vor Erfüllung der Vorversicherungszeit nach § 9, ist das private Krankenversicherungsunternehmen zum erneuten Abschluss eines Versicherungsvertrages verpflichtet, wenn der vorherige Vertrag für mindestens fünf Jahre vor seiner Kündigung ununterbrochen bestanden hat. Der Abschluss erfolgt ohne Risikoprüfung zu gleichen Tarifbedingungen, die zum Zeitpunkt der Kündigung bestanden haben; die bis zum Ausscheiden erworbenen Alterungsrückstellungen sind dem Vertrag zuzuschreiben. Wird eine gesetzliche Krankenversicherung nach Satz 1 nicht begründet, tritt der neue Versicherungsvertrag am Tag nach der Beendigung des vorhergehenden Versicherungsvertrages in Kraft. Endet die gesetzliche Krankenversicherung nach Satz 1 vor Erfüllung der Vorversicherungszeit, tritt der neue Versicherungsvertrag am Tag nach Beendigung der gesetzlichen Krankenversicherung in Kraft. Die Verpflichtung nach Satz 1 endet drei Monate nach der Beendigung des Versicherungsvertrages, wenn eine Versicherung nach den §§ 5, 9 oder 10 nicht begründet wurde. Bei Beendigung der Versicherung nach den §§ 5 oder 10 vor Erfüllung der Vorversicherungszeiten nach § 9 endet die Verpflichtung nach Satz 1 längstens zwölf Monate nach der Beendigung des privaten Versicherungsvertrages.
Dass bedeutet, bei fünfjähriger Vorversicherung und den fehlenden Voraussetzungen für eine freiwillige Weiterversicherung, muss Dich die PKV zu den alten Rechten ohne Gesundheitsprüfung wieder aufnehmen.
Ansonsten hätte Dir nur eine Anwartschaft oder eine Fortführung als Zusatzversicherung geholfen, Deine Rechte sind sonst verloren.
Viele Grüße
Thorulf Müller
Cre-In-Phan
www.derKVProfi.de
Auch dir vielen Dank!
Woher sind die Auszüge, die du hier geschrieben hast?
Gilt dies denn für alle Versicherungen.
Bei drei Jahren geht der Versicherungsnehmer wohl leer aus…
Grüße
Caro
Woher sind die Auszüge
Hallo Caro,
aus dem SGB V. Findest Du unter
http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/sgb05/s…
Viele Grüße
Thorulf Müller