Hallo verehrte Gemeinde,
angenommen man vermietet für ein Tagesgeld (Abnutzungsgeld) einen eigenen Minibagger. Der Mieter bringt nach Fahrfehler (umgekippt>Schaden an Drehanlage und Kabine) den wieder zurück. Er keine Versicherung und selbst auch nicht. Ist er jetzt in Haftung in Art Schadenersatz zu nehmen?
Problem ist überhaupt, einerseits bei Selbstreparatur würde man ja Geld sparen, aber dann hat man ja auch teils keine beziffernden Belege oder so für eine Einklagung.
Wäre für jeden Ratschlag dankbar!!
LG Objektikus
Hallo.
Der Mieter haftet für die Beschädigungen, egal ob er die Beschädigungen fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.
Der Vermieter muss sich nicht auf eine Reparatur in Eigenregie einlassen. Er kann selbst ein geeignetes Fachunternehmen mit der Reparatur beauftragen und dem Mieter dann die Kosten in Rechnung stellen.
Ansonsten kann er ein Gutachten erstellen und auf dieser Basis Ersatz verlangen. Ob er dann tatsächlich den Bagger reparieren lässt oder selbst repariert, bleibt ihm überlassen.
Hallo.
Zu der Nachfrage per E-Mail noch kurz Folgendes: Die Kosten des Gutachters zahlt zwar der Geschädigte vorab, er bekommt sie allerdings erstattet, sofern das Gutachten notwendig war, es sich also nicht nur um einen Bagatell-Schaden handelt. Die Gutachten sind nicht so teuer, alternativ kann man auch den Kostenvoranschlag einer Werkstatt einholen.
Privat Minibagger vermietet und beschädigt z
Vielen Dank für den weisenden Rat, hat mir sehr geholfen und
kann mich nun ein bisschen besser orientieren, Nochmals Danke
)