PRIVAT oder GESETZLICH KRANKENVERSICHERN?

Hallo allerseits!

Ich werde ab April für einem Gehalt jenseits der Beitragsbemessungsgrenze arbeiten. Nun überlege ich, ob ich mich privat oder weiterhin (freiwillig) gesetzlich krankenversichern soll. Insbesondere reizt mich an den privaten Tarifen die Möglichkeit der geringen Beiträge mit (relativ) hohen Selbstbeteiligungen, bei denen ich im Falle der Wenigbeanspruchung eine ganze Menge Geld sparen kann (oder??).

Den Versicherungsvertreter brauche ich wohl kaum zu fragen!!!

Also frage ich Euch: Ich bin dankbar für jede Information zu diesem Thema.

Vielen Dank im voraus.

Carsten.

Hallo Carsten,

Insbesondere reizt mich an den privaten Tarifen die Möglichkeit :der geringen Beiträge mit (relativ) hohen Selbstbeteiligungen, :bei denen ich im Falle der Wenigbeanspruchung eine ganze Menge :Geld sparen kann (oder??).

Du kannst sparen. KANNST.

Also ich empfehle meinen Kunden gerade unter dem Gesichtspunkt, dass der Arbeitgeber ja die Hälfte bis zum Höchstbeitrag dazuzahlt etwas anderes.
Mehr gleich.

Sagen wir… du nimmst einen Tarif, der kostet Summe X… im Jahr mit einem Selbstbehalt von 5000 DM.
Jetzt musst du theoretisch 10.000 DM im Schrank liegen haben.
Wieso fragst du sicherlich jetzt…

Wenn du jetzt am 23.12. für 3 Wochen ins Krankenhaus kommst. dann musst du für die erste Woche deinen Selbstbehalt übernehmen. Und für die letzten 2 Wochen auch.
Und ich denke, dass ist dann doch wirklich zuviel des Guten.
Der Nachteil dieser günstigen Tarife ist nämlich der, dass der SB oftmals über alle Tarife geht. Inklusive Krankenhausaufenthalten.
Und schon ist deine Beitragsrückerstattung futsch und dein Gespartes auch.

Weiterhin zahlst du diese Selbstbehalte von deinem Netto(versteuertem ) Geld. Wählst du einen Tarif mit geringerem Selbstbehalt, so zahlt dir diesen Mehraufwand hälftig der Arbeitgeber mit.
Eine Beitragsrückerstattung wird auch nach dem Monatsbeitrag bemessen.
Gibt es also 3 Monatsbeiträge zurück, so sind das bei einem Monatsbeitrag von 300 DM retour 900 DM. Bei einem Monatsbeitrag von 600 DM sind es aber schon 1800 DM… und davon musst du deinem Arbeitgeber nichts zurückgeben. Und an diesen 900 DM mehr beteiligt sich dein Arbeitgeber mit 450 DM. Geschenkt. Wenn du eine Rückerstattung bekommst.
Des weiteren ist es so, dass du ja entscheidest, ob du die Belege einreichst.

Hast du also am Jahresende Belege für 1200 DM daliegen, dann würdest du bei Versicherung mit einem SB von 5000 DM noch nichtmal drüberkommen. Gut… hier bekommst du eine Rückerstattung von 900 DM… um beim Beispiel zu bleiben.
Bei der anderen Versicherung hast du 500 DM SB. Du würdest also drüberkommen. Deine Rückerstattung ist aber höher und daher reichst du es nicht ein… Macht also 1800 DM zurück. Am Ende ein Plus von 600 DM gegenüber einem Plus von 300 DM beim anderen (schlechterem ) Angebot.

Desweiteren wird in qualitativ hochwertigen Tarifen oftmals mehr Alterungsrückstellungen geboten, als in den günstigen Tarifen. Muss aber nicht sein.
Das würde bedeuten, dein Arbeitgeber beteiligt sich zur Hälfte auch daran.
Und bessere Leistungen hast du sowieso.

Ein weiteres Argument wäre, dass du auch einen Schutz wählst, der über dem liegt, den du zur Zeit brauchst… du kannst nämlich den Versicherungsschutz jederzeit senken, ohne Gesundheitsprüfung. Hoch geht aber nur mit Prüfung. Und im Alter könntest du dann auf ein angemessenes Niveau senken. Dazu kommen noch die Rückstellungen des hohen Tarifes und die Alterungsrückstellungen. Und schon ist die Versicherung um einiges günstiger.
Ich denke, darüber solltest du dir nochmal Gedanken machen. Ansonsten denke ich, dass eine Beratung hier im Forum nicht in angemessener Form tiefgründiger gemacht werden kann.

Den Versicherungsvertreter brauche ich wohl kaum zu fragen!!!

Wieso nicht? Ein guter zeigt dir die Vor- und Nachteile auf.
Denn wie sieht es z.B. mit geplantem Nachwuchs aus? Bist du überhaupt gesund, würde dich also eine Private Krankenversicherung ohne weiteres nehmen? Was für Wünsche hast du bezüglich deines Tarifes? etcpp.

In diesem Sinne…

Marco

hallo, Marco,
hat nur einen klitzekleinen Haken: er darf nicht wechseln!!!
Erst zum 1.1.2002.
Grüße
Raimund

hallo, Marco,
hat nur einen klitzekleinen Haken: er darf nicht wechseln!!!
Erst zum 1.1.2002.
Grüße
Raimund

Ich hatte es so verstanden, dass er schon freiwillig ist… dann wäres es zum übernächsten vollendeten Monat ( 2 ganze Monate dazwischen)…

Sonst hast recht…

Marco

Hallo Ihr Fachleute,
wenn er bereits freiwillig versichert ist, warum arbeitet
er erst ab April ueber der Beitragsbemessungsgrenze, das
kann doch nur Gehaltserhöhung beim selben Arbeitgeber
bedeuten. Dann ist es tstsächlich so, dass er das ganze
Jahr 2001 krankenversicherungspflichtig bleibt und fruehestens
zum 1.1.2002 die Kasse wechseln kann.
Wechselt er den Job und bekommt dann erst mehr als 6.525,00 DM
mtl. (umgerechnet vom Jahresarbeitsverdienst) kann er direkt
wechseln, egal wohin.
Ist er z.Zt. freiwillig versichert (egal als was) und ist
selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse und will
wechseln (egal wohin), dann ist es ratsam jetzt schon die
Mitgliedschaft zum 31.03.2001 zu kündigen.
Gruss
Günter

Hallo Günter,

wenn er bereits freiwillig versichert ist, warum arbeitet
er erst ab April ueber der Beitragsbemessungsgrenze, das
kann doch nur Gehaltserhöhung beim selben Arbeitgeber
bedeuten.

Ich werde ab April für einem Gehalt jenseits der Beitragsbemessungsgrenze arbeiten. Nun überlege ich, ob ich mich privat oder **weiterhin (freiwillig) gesetzlich krankenversichern soll.

Dann ist es tstsächlich so, dass er das ganze
Jahr 2001 krankenversicherungspflichtig bleibt und fruehestens
zum 1.1.2002 die Kasse wechseln kann.

Danke für die Bestätigung.

Wechselt er den Job und bekommt dann erst mehr als 6.525,00 DM
mtl. (umgerechnet vom Jahresarbeitsverdienst) kann er direkt
wechseln, egal wohin.

Das ist die Frage.

Ist er z.Zt. freiwillig versichert (egal als was) und ist
selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse und will
wechseln (egal wohin), dann ist es ratsam jetzt schon die
Mitgliedschaft zum 31.03.2001 zu kündigen.

Er könnte sie aber auch schon eher beantragen :smile:

In diesem Sinne…

Marco**

alles richtig. Nur, so wie ich ihn verstanden habe, kommt er im April das erste mal über die BBG. Dann ist er zwar vom Monatseinkommen her Freiwilliger, doch es zählt das Jahreseinkoomen. Und das kann man erst im dezember überblicken. Zukunftsversprechungen zählen nicht.
Grüße
Raimund

Bei einem Arbeitgeberwechsel würde es in der Tat aber keine Rolle spielen… Er wäre bei Wechsel frei…

Gruß
Marco

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

richtig!
Macht er aber nicht! Oder habe ich da was überlesenß
Grüße
Raimund

richtig!
Macht er aber nicht! Oder habe ich da was überlesenß
Grüße
Raimund

Er hat sch dazu nicht eindeutig geäußert :smile: