Privat oder gesetzlich

Hallo Marco
Lt. damaliger Vereinte (Infoblatt der Gesellschaft) auch gültig für die Beitragsberechnung bei der KV.
sollte das anders sein (also volle Anrechnung) wäre das noch weitaus schlimmer für den Beitrag zur Renten-KV.
Kannst du dich mal da schlau machen? … und mich anschließend?

Grüße
Raimund

Hallo Raimund,

es war bisher so bei den Freiwillig versicherten Rentnern:

  1. Rente der GRV
  2. sonstige Versorgungsbezüge (Pensionen, Betriebsrenten etc.)
  3. Einkommen aus selbständiger Tätigkeit
  4. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Kapitalvermögen
  5. alle sonstigen Einnahmen zum Lebensunterhalt

Für 1-5 wird der ermäßigte Beitragssatz (kassenintern und ohne Tagegeldanspruch) durch den Versicherten gezahlt. Für 1 gibt es einen hälftigen Zuschuss, max. jedoch 50% vom durchschnittlichen allg. Beitragssatz.

Und du hattest in deiner Rechnung allerdings zweimal die staatliche Rente eingerechnet. :smile:

Gruß
Marco

PS: Aber noch ist für die Zukunft nichts spruchreif, aber es wird wohl so kommen. Meiner Meinung nach.