Guten Tag!
Gerade habe ich deshalb meine Privathaftpflicht angerufen!
Hallo,
der typische Fall: der Einkaufswagen ist mir auf dem
Supermarktplatz weggerollt und in ein anderes Auto gerollt.
Wenn der Be- oder Entladevorgang noch nicht beendet war, ist
die Kfz-Haftpflicht zuständig!
Wenn man also schon mit dem AUs- oder Einladen fertig war und
sich z.B. mit dem leeren Einkaufswagen auf dem Rückweg zum
Geschäft befindet, fällt dies wieder in die „Allgemeine Haftpflicht“ - und dafür ist die Privathaftpflicht zuständig.
ISt das über die Privat- oder Kfz-Haftpflicht versichert?
s.o.
Lieber wäre mir natürlich Privathaftpflicht, damit ich nicht
runtergrstuft werde. Wie soll ich das in der Schadenanzeige
formulieren?