Privat Party im Freien - rechtlich

Hallo zusammen,

da die Suche mir leider keine genaue Antwort gegeben hat, hier mal meine Frage:

Wenn man eine „kleine“ Geburtstagsfeier plant und das bei gutem Wetter gern draussen machen will, dann will man seine Nachbarn natürlich nicht mit lauter Musik verärgern. Um dies zu umgehen, kann man ja auch an eine abgelegene Stelle z.b. am Rhein gehen.

Zu einer guten Party gehört selbstverständlich eine gute & laute Musikanlage, ein guter DJ, ein „paar“ feierlustige Leute, ein bisschen Alkohol, Sitzmöglichkeiten, Beleuchtungen und was halt so noch dazu gehört.

Ungern wird man hierbei natürlich von den Behörden unterbrochen. Um das zu verhindern, was muss hierbei beachtet werden? Muss man das vom Ordnungsamt / der Polizei genehmigen lassen? Muss man GEMA zahlen? usw…

Kurz nochmal die Daten:

  • private Party an einem öffentlichen abgelegenen Platz
  • laute Musik
  • 50 - 100 Leute
  • keine kommerzielle Nutzung / kein Getränkeausschank / kein Eintritt / keine Gagen für DJ etc.

Das nachher alles so aussehen muss wie vorher, sprich Müllentsorgung etc. sehe ich als selbstverständlich an :smile:

Vielen Dank für eure Hilfe

Gruß

Dimo

Teilantwort

  • private Party an einem öffentlichen abgelegenen Platz
    Muss man GEMA zahlen?

Nein, da private Veranstaltung. Wobei dann auch das „Personal“ sich aus dem privaten Umfeld rekrutieren müsste. Unabhängig von einer Aufwandsentschädigung.

Gruß

Stefan

Hallo Dimo.

Das ist nicht so leicht.
Letztendlich hängt es wahrscheinlich vom „Guten Willen“ der Polizei ab.
Wo kein Kläger, da kein Richter.

Es stellt sich erst einmal die Frage nach dem Grundstückseigentümer und dessen Genehmigung.
Wäre natürlich besser, als öffentlichen Raum zu besetzen.

Hier bei uns gibt es in öffentlichen Parks etliche Grillplätze, die oft von Gruppen bis zu hundert oder mehr genutzt werden. Da gäbe es höchstens das Problem, den Platz rechtzeitig zu besetzen. Zu laute Musik und Alkohol könnte allerdings zum Problem werden.

Spaziergänger oder Passanten könnten sich gestört fühlen.
Betrunkene Gäste könnten Unbeteiligte belästigen.

Grundsätzlich gilt wohl:
http://de.wikipedia.org/wiki/Versammlungsrecht
und
http://de.wikipedia.org/wiki/Versammlungsgesetz_(Deu…

Ich denke, ein unverbindlicher Anruf beim zuständigen Ordnungsamt könnte helfen, die Sachlage zu klären.

Viel Spaß, Nemo.

Danke, jetzt müsste man nur noch schauen, ob so etwas eine Versammlung oder eine Veranstaltung ist. Denn eine Versammlung wird ja quasi als Kundgebung bezeichnet, was es ja definitiv nicht ist. Am besten wird wahrscheinlich wirklich sein, beim Ordnungsamt mal nachzufragen.