Hallo,
ich hatte mich zwar schon im Internet informiert, allerdings keine Antwort auf meine spezifische Frage gefunden:
Ist es möglich, dass bei einer GmbH-Gründung einer der Gesellschafter der Unternehmung seinen privaten PKW zur Verfügung stellt ohne diesen weiterhin privat zu nutzen?
Dies alles unter der Prämisse, dass
(1) der PKW nicht als Sacheinlage gilt und somit nicht die Gesellschafter-Anteile beeinflusst
(2) die GmbH alle laufenden (Reparatur)Kosten trägt, der PKW aber im Besitz der Privatperson bleibt.
Über hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen! Sollten weitere Infos benötigt werden, stelle ich diese natürlich gerne zur Verfügung.
Beste Grüße
tboecker