In der Klausur Steuerrecht war folgender Fall genannt: Frau XY ist als Kommanditistin an einer KG beteiligt und hat einen Gewinnanteil von 8.000 €. Desweiteren erhält sie von der KG eine Vergütung von 4.000 € für die Überlassung ihres Privatautos für Zwecke der KG. Dieser Betrag ist als Betriebsausgabe abgesetzt worden.
Der Gewinnanteil ist ja noch nachvollziehbar (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr.2). Aber wie ist die Vergütung für den PKW zu behandeln? Finde leider nichts im EStG.
nicht gerade viel Sachverhalt für so einen Fall. Der einfachste Weg ist leider nicht gegeben, dass der PKW zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen der XY gehört. - In diesem Fall hätten wir Sonderbetriebseinnahmen bei XY gehabt.
Da es sich um einen Privat-PKW handelt, gehe ich davon aus, dass es sich nicht um notwendiges BV handelt, da der Wagen nicht überwiegend für betriebliche Zwecke genutzt wird. - Bleibt meines Erachtens nur die Nutzungsüberlassung von Gegenständen gegen Entgelt übrig.
Ich bin mir leider nicht sicher in welche Einkunftsart ich die Nutzungsüberlassung einordnen soll.
Vermietung und Verpachtung?
Gewerbliche Einkünfte?
Sonstige Einkünfte (ähnlich wie bei der Containervermietung)?
Sorry aber eine ausreichende Antwort habe ich nicht, aber ich tendiere zur Vermietung und Verpachtung
Jens-Uwe
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Hallo,
der überlassene PKW befindet sich im Privatvermögen der Frau XY. In diesem Fall handelt es sich bei den Einnahmen m.E. um sonstige Einkünfte aus der Vermietung beweglicher Gegenstände; § 22 (1) Nr. 3 S. 1 EStG.
Einkünfte aus § 15 (1) Nr. 2 S. 1 2. HS EStG können es m.E. nur dann sein, wenn der PKW aufgrund überwiegender betrieblicher Nutzung (mehr als 50%)notwendiges Sonder-Betriebsvermögen der XY darstellt.
Ciao Günter
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