Ein Einzelunternehmer hat 2 PKW.
Der eine wird zu 100% gewerblich genutzt, der andere ist ein Privatauto, das in Zukunft für Kundenbesuche geringfügig gewerblich genutzt wird.
Was ist zu beachten in puncto Versicherung und Steuerrecht…?
Ein Einzelunternehmer hat 2 PKW.
Der eine wird zu 100% gewerblich genutzt, der andere ist ein Privatauto, das in Zukunft für Kundenbesuche geringfügig gewerblich genutzt wird.
Was ist zu beachten in puncto Versicherung und Steuerrecht…?
Antwort zur Versicherung:
kommt auf die Art der gewerblichen Nutzung an:
wenn es sich hier um ein Taxi oder Mietwagen handelt ist dies anzugeben und wird mit einem Zuschlag belegt.
Ansonsten muss man sich nur entscheiden, ob das Fahrzeug auf eine Firma oder eine Einzelperson versichert wird.
Der eine wird zu 100% gewerblich genutzt, der andere ist ein
Privatauto, das in Zukunft für Kundenbesuche geringfügig
gewerblich genutzt wird.Was ist zu beachten in puncto Versicherung und Steuerrecht…?
Das ausschließlich gewerblich genutzte Fahrzeug muß als solches versichert werden, die Kosten dieses Fahrzeuges sind Betriebsaufwendungen.
Bei dem geringfügig geschäftlich genutzen Fahrzeug sollte man mit der Versicherung Kontakt aufnehmen, um eine korrekte Tarifierung zu erreichen. Bei diesem Fahrzeug sind 30 Cent pro Kilometer als Betriebsausgaben ansetzbar.
Bei diesem Fahrzeug sind 30 Cent pro
Kilometer als Betriebsausgaben ansetzbar.
Nach Auskunft meines Betriebsprüfers können hier 1.200 km / Jahr pauschal angesetzt werden. Höhere km-Leistungen gegen Nachweis (Fahrtenbuch)
eine pauschalregelung gibt es hier nicht. auf der sicheren seite ist man, wenn man die betrieblichen fahrten mit dem privat-pkw aufzeichnet und dann über 0,30 abrechnet.
die 0,30 sind übrigens nicht in stein gemeißelt, sondern der betrag darf auch gerne viele höher sein, wenn man sich die mühe machen will und das ausrechnet.
zum „firmenwagen“, der 100% betrieblich genutzt wird ist es ebenfalls ratsam ein fahrtenbuch zu führen, wenn nicht nach der bauart schon klar ist, dass es sich um ein fahrzeug handelt, das dem anschein nach nicht zur privatnutzung zur verfügung steht.
gruß inder
Hallo Merger
wenn es sich hier um ein Taxi oder Mietwagen handelt ist dies
anzugeben und wird mit einem Zuschlag belegt.
Zitat TO: der andere ist ein Privatauto, das in Zukunft für Kundenbesuche geringfügig gewerblich genutzt wird.
Das kann schlecht eine Taxe oder ein Mietwagen sein…
Viele Grüße
Loroth
Hallo Loroth,
Hallo Merger
wenn es sich hier um ein Taxi oder Mietwagen handelt ist dies
anzugeben und wird mit einem Zuschlag belegt.Zitat TO: der andere ist ein Privatauto, das in Zukunft für
Kundenbesuche geringfügig gewerblich genutzt wird.
Das kann schlecht eine Taxe oder ein Mietwagen sein…
maßgebend ist bei Taxen oder Mietwagen was im Kfz-Schein steht (nicht Kfz-Brief). Wie diese genutzt werden ist hier völlig egal.
Viele Grüße
Loroth
Gruß Merger