Guten Abend,
wie sieht es aus, wenn man eine Privat Rechtschutz abgeschlossen hat und der Ehepartner des Versicherungsnehmers nun selbständig geworden ist?
Ist diese dann überhaupt noch in Anspruch zu nehmen, sowohl vom Versicherungsnehmer, als auch von seinem selbständigen Ehegatten?
Kann man in diesem Fall die Versicherung ausserordentlich kündigen?
Es ist eine reine Privat Rechtschutz für Nichtselbständige.
Danke im voraus für Antwort.
LG, Jana
Ist diese dann überhaupt noch in Anspruch zu nehmen, sowohl
vom Versicherungsnehmer, als auch von seinem selbständigen
Ehegatten?
Wahrscheinlich nicht, da muß man in seinen Versicherungsvertrag reinschauen.
Kann man in diesem Fall die Versicherung ausserordentlich
kündigen?
Warum denn ? Man muß ihn auf Selbstständigen-Tarif umstellen, was mit einem deutlichen Mehrbeitrag verbunden ist.
Hallo Jana,
Guten Abend,
wie sieht es aus, wenn man eine Privat Rechtschutz
abgeschlossen hat und der Ehepartner des Versicherungsnehmers
nun selbständig geworden ist?
in diesem Zusammenhang ist es wichtig, wie sich die Selbständigkeit umsatzmäßig hier definiert.
Die RS-Versicherer haben eine Art Freigrenze in ihre Bedingungen eingezogen, bis zu der eine Selbständigkeit auch in einem Vertrag für Nicht-Selbständige mit-versichert ist. Diese Grenze ist aber nicht einheitlich geregelt und schwankt je nach Anbieter zwischen 6.000 und 12.000 € Jahresumsatz. Hier hilft nur ein Blick ins geltende Bedingungswerk (s. § 26 ARB)
Ist diese dann überhaupt noch in Anspruch zu nehmen, sowohl
vom Versicherungsnehmer, als auch von seinem selbständigen
Ehegatten?
Wenn die o.g. Grenze überschritten ist (bzw. klar ist, dass sie defintiv überschritten wird), muss dies dem Versicherer angezeigt werden. Der Vertrag wandelt sich dann in eine RS für Selbständige um und das VU erhebt einen Nachbeitrag für das erhöhte Risiko.
Kann man in diesem Fall die Versicherung ausserordentlich
kündigen?
Nein, die ARB sehen lediglich die Möglichkeit vor, dass der Versicherer den Vertrag kündigen kann, wenn er das neue Risiko nicht zeichnet.
Erfahrungsgemäß sind jedoch viele Versicherer mit einer Aufhebung des Vertrages in gegenseitigem Einverständnis einverstanden, wenn der Kunde hierauf drängt.
Es ist eine reine Privat Rechtschutz für Nichtselbständige.
Ich bin mir nicht sicher, ob hier die richtige Begrifflichkeit benutzt wird. Einen reinen Privat-RS gibt es eigentlich nur für Selbständige. Bei Nichtselbständigen heissen die Dinger entweder „Privat- und Berufs-RS“ oder „Privat-, Berufs- und Verkehrs-RS“ (ach ja, und für Senioren gibt es bei manchen Gesellschaften auch noch den „Privat- und Verkehrs-RS“).
Viele Grüße
Frank Hackenbruch