Privat-Rechtsschutz oder Wohnungs/Grundstücks-RS?

Hallo,
mich würde mal eure Meinung zu folgendem hypothetischen Sachverhalt interessieren:

Angenommen bei der Planung bzw. während der Fertigstellung eines neuen Hauses versäumt der Architekt einem Handwerker eine wichtige Änderung mitzuteilen. Dadurch kommt es für den Bauherren zu erheblichen Mehrkosten. Handelt es sich dabei um eine Angelegenheit für den Privat-Rechtsschutz (evtl. Vertragsrecht?), oder zählt das zum Wohnungs- und Gründstücks-Rechtsschutz?

Vielen Dank für eure Meinungen.

Hallo,

Gar nix davon.
Das Baurisiko ist in Deutschland NICHT versicherbar.

Snake

Gilt das für den Architekt oder für den Bauherrn? Ich mein als Bauherr muss man sich doch irgendwie rechtlich absichern können, wenn die Ausführer der Gewerke Murx bauen, oder?

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Gilt das für den Architekt oder für den Bauherrn?

Für den Bauherrn (für den Architekten auch, aber aus anderen Gründen).

Bauherr muss man sich doch irgendwie rechtlich absichern
können, wenn die Ausführer der Gewerke Murx bauen, oder?

Der zivile Rechtsweg ist unbenommen, allerdings wird keine Versicherung dafür die Kosten tragen.