kurze Frage: Ist ein Unternehmer verpflichtet, Privat- und Geschäftskonto getrennt voneinander zu führen? Egal wie groß sein Unternehmen ist?
Oder ist es möglich, ein Konto für die privaten Vorgänge (z.B. Kauf einer DVD für die eigene Sammlung) und die Geschäftsvorgänge (z.B. Eingang der Zahlung einer Ware) zu benutzen?
kurze Frage: Ist ein Unternehmer verpflichtet, Privat- und
Geschäftskonto getrennt voneinander zu führen?
Nein. Aber die Unterlagen des Geschäftskontos muss er 10 Jahre lang für das Finanzamt aufbewahren. Da kann das Amt dann nachlesen, was alles privat gemacht wurde.
Das Argument mit der Buchhaltung wurde ja schon genannt.
Jedoch behandelt das Finanzamt gemischte Konten wie Geschäftskonten, was zur Folge hat, dass die 10-jährige Aufbewahrungsfrist gilt und dass dem Betriebsprüfer des Finanzamts die Kontoauszüge unaufgefordert vorzulegen sind, so dass dieser sieht, dass die eventuellen Überentnahmen vielleicht im Eros-Center getätigt werden.
Hinweis aus Sicht einer Bankerin
Falls Du mit dem Gedanken spielst, Dein billiges Privatkonto auch gewerblich zu nutzen (um die Kosten für das Geschäftskonto zu sparen), hier mein Hinweis:
Bei Kontoeröffnung hast Du unterschrieben, Dein Privatkonto nur nur privat und nicht für Dritte zu nutzen.
Wir in der Bank sehen sofort per Software, ob ein Konto gewerblich genutzt wird (z.B. bei Geldeingängen mit Rechnungsnummer im Zahlungstext…).
Wenn wir den Kunden behalten wollen, wandeln wir dann das Privatkonto zum Geschäftskonto um (mit höheren Gebühren). Wenn nicht, kündigen wir das Konto…
Offiziell erlaubt sind nach meiner Kenntnis gewerbliche Buchungen nur bei der schufafreien einfachen Kontolösung der Schwäbischen Bank (Global MasterCard Premium; einfach mal googeln, Kleingedrucktes zur gewerblichen Nutzung lesen).