Privat Vereinsnamen schützen, geht das einfach so?

Ein Verein ABC hat vor knapp 30 Jahren eine Abteilung (z.B. Basketball) gebildet. Diese Abteilung trägt einen Namen (z.B. Musterstadt Löwen). Im Laufe der Zeit hat sich aus der Abteilung der Basketballer eine Gruppe von Rollstuhlbaskettballern abgespalten und eine eigene Abteilung im Verein ABC gegründet, die ebenfalls Musterstadt Löwen heißt. Nun hat ein Vorstandsmitglied dieser zweiten Abteilung den Namen Musterstadt Löwen markenrechtlich schützen lassen (ohne es vorher mit ABC oder der ursprünglichen Abteilung Musterstadt Löwen abzusprechen). Zwei Jahre später erst erfährt der Vorstand von ABC von dieser Eintragung.

Erste Frage: darf sich innerhalb desselben Vereins eine Abteilung gründen, die den gleichen Namen wie eine bereits existierende Abteilung trägt?

Zweite Frage: darf eine Privatperson den Namen Musterstadt Löwen einfach so schützen lassen, obwohl er seit 30 Jahren von der Abteilung des Vereins ABC benutzt wurde (auch wenn er weder von der Abteilung noch von ABC eingetragen wurde)?

Hallo,

ich nehme an, dass der Hauptverein ein e.V. ist.

Zur Frage 1:
Zur Gründung einer Unterabteilung im Verein gilt.
1.-Antragstellung der zu gründenden Abteilung an den Vereinsvorstand.
2. Gründungsbeschluss lt. Satzung durch den Vorstand oder die Mitgliederversammlung.
Das heißt ganz klar. Nur diese können handeln und beschließen.
Zur Frage 2:
Mir ist nicht klar, wo derjenige den Namen schützen hat lassen. Der 2.Verein kann doch nicht innerhalb des Hauptvereins existieren. Zum Namensschutz s. 12 BGB
http://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/v-name.htm
Schauen Sie dort die Ausführungen an.

Gruß

divo