Hi zusammen,
kann man bei einem Verkäufer (Ebay), der momentan 22 Artikel anbietet, davon 6x den gleichen und der schon im Namen die Wörter „Konkurs“ und „Handel“ hat wirklich davon ausgehen, dass es ein Privat - Verkäufer ist?
Er hat eine 15 Meter lange Beschreibung (mit 100 Teilen, die man noch zusätzlich kaufen kann; RAM, Betriebssysteme usw.), jede Menge Richtilinien (die man fast als AGB beschreiben kann) usw, aber eben auch den vielseits beliebten Absatz:
Das neue EU-Recht sieht eine einjährige Garantie / Gewährleistung bei Gebrauchtwaren vor. Die Konsequenzen aus dieser Bestimmung stehen indessen oftmals in keiner vernünftigen Relation zum erzielten Kaufpreis. Der Artikel wird von Privat verkauft, dies bedeutet - mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie / Gewährleistung bei Gebrauchtwaren zu verzichten. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind.
Sonst macht er aber durchweg den Eindruck eines Händlers („Ware auf Lager“), schreibt immer wieder von „wir“ (da wir nicht alle Akkus prüfen können…blabla, etc.).
Er hat zwar erst 36 Bewertungen (angemeldet seit Mai 2004) aber objektiv würde ich ihn jetzt als „Gewerblichen“ (wahrscheinlich ohne Gewerbeschein, denn er schreibt nichts von Mwst) beurteilen. Wie seht ihr das?
Liebe Grüße
Timid
