Privat - Verkäufer?

Hi zusammen,

kann man bei einem Verkäufer (Ebay), der momentan 22 Artikel anbietet, davon 6x den gleichen und der schon im Namen die Wörter „Konkurs“ und „Handel“ hat wirklich davon ausgehen, dass es ein Privat - Verkäufer ist?

Er hat eine 15 Meter lange Beschreibung (mit 100 Teilen, die man noch zusätzlich kaufen kann; RAM, Betriebssysteme usw.), jede Menge Richtilinien (die man fast als AGB beschreiben kann) usw, aber eben auch den vielseits beliebten Absatz:

Das neue EU-Recht sieht eine einjährige Garantie / Gewährleistung bei Gebrauchtwaren vor. Die Konsequenzen aus dieser Bestimmung stehen indessen oftmals in keiner vernünftigen Relation zum erzielten Kaufpreis. Der Artikel wird von Privat verkauft, dies bedeutet - mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie / Gewährleistung bei Gebrauchtwaren zu verzichten. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind.

Sonst macht er aber durchweg den Eindruck eines Händlers („Ware auf Lager“), schreibt immer wieder von „wir“ (da wir nicht alle Akkus prüfen können…blabla, etc.).

Er hat zwar erst 36 Bewertungen (angemeldet seit Mai 2004) aber objektiv würde ich ihn jetzt als „Gewerblichen“ (wahrscheinlich ohne Gewerbeschein, denn er schreibt nichts von Mwst) beurteilen. Wie seht ihr das?

Liebe Grüße
Timid

Hi
Wenn da schon das Wort Konkus steht, dann muss es ein Gewerblicher sein. Auf Konkusware ist auch 16% Mwst drauf.
Die wollen die Jungs wohl gerne für sich einstreichen.
Außerdem hat man auch bei Konkursware eine Gewährleistungszeit von 2 Jahren.
Habe ich gerade vor ein paar Tagen im Fernsehen gesehen.
Solche Auktionen werden gerne von Rechtsanwälten gesucht und dann wird eine Abmahnung erteilt.
Mal sehen wie lange sich die Akution hält.
Steht das wort Konkurs in der Auktions Überschift so dass man es über „suchen“ finden kann?

Gruß

Hallo,

Steht das wort Konkurs in der Auktions Überschift so dass man
es über „suchen“ finden kann?

nein, der Verkäufer hat das Wort Konkurs im Namen. Finden kann man die Auktion über „Notebook“ und einigen anderen Stichworten, nicht über Konkurs.

Das Wort gibt es nur im Verkäufernamen, in der Emailadresse und der Shop hat das Wort auch im Namen.

Aber trotzdem kommt mir das alles recht seltsam vor…

Liebe Grüße
Timid

Hi,

also entweder ist er Konkurverwalter oder er handelt m.W. sowieso Gesetzeswidrig nach UWG:

UWG § 6 Verkauf von Konkursware

(1) Wird in öffentlichen Bekanntmachungen oder in Mitteilungen, die für einen größeren Kreis von Personen bestimmt sind, der Verkauf von Waren angekündigt, die aus einer Konkursmasse stammen, aber nicht mehr zum Bestande der Konkursmasse gehören, so ist dabei jede Bezugnahme auf die Herkunft der Waren aus einer Konkursmasse verboten.

(2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen Absatz 1 in der Ankündigung von Waren auf deren Herkunft aus einer Konkursmasse Bezug nimmt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Deutsche Mark geahndet werden.

Gruß
Falke

kann man bei einem Verkäufer (Ebay), der momentan 22 Artikel
anbietet, davon 6x den gleichen
Er hat zwar erst 36 Bewertungen (angemeldet seit Mai 2004)
aber objektiv würde ich ihn jetzt als „Gewerblichen“
(wahrscheinlich ohne Gewerbeschein, denn er schreibt nichts
von Mwst) beurteilen. Wie seht ihr das?

Erst 36 seit Mai? Wohl eher schon. Und dann noch 22 Artikel im Angebot. Im Regelfall ist er damit klar Unternehmer und der Ausschluß der Gewährleistung unwirksam.

Ich lache auch immer über diese Formulierungen bei ebay. Nicht ohne Grund werden die Auktionen inzwischen intensiv überwacht. Allein was da an Steuern verloren geht. Von Hehlerei gar nicht erst gesprochen.

Hallo,

also um es noch mal unmissverständlich (wie ich hoffe) zu machen:

Der Name des Verkäufer besteht aus den Worten „Konkurs“ „Insolvenz“ und „Handel“ (da ich den Namen nicht genannt habe hoffe ich, das war regelkonform ausgedrückt), in der Beschreibung steht nichts von Konkurs, Insolvenz o. ä.
Ich kann mir ja theoretisch auch nen Namen anlegen, der „Konkurs“ enthält und sei es nur „Guenstig_wie_bei_Konkurs“ (oder so was). Also nimmt er ja keinen Bezug darauf, dass es Konkursware ist.

Außerdem muss ich mich berichtigen: Es steht doch was von Mwst. da!
„Sie erhalten eine Rechnung mit ausgew. Mehrwertsteuer. Garantie: TROTZ GEBRAUCHT wir geben 14 Tage Funktionsgarantie !!!“ (hatte ich in der ellenlangen Beschreibung übersehen, sorry. Aber der „Privat – Verkauf – Absatz“ steht eben auch da!)

Allein die Tatsache, dass er eine Rechnung mit ausgewiesener Mwst. anbietet schließt doch den Privatverkauf aus, oder nicht???

Also ich bin inzwischen schon so weit, dass ich nicht mehr bieten will, das ist mir alles nicht geheuer.

Inzwischen finde ich es einfach nur wieder sch***, wie die Leute einen bei Ebay für dumm verkaufen wollen. Vor einigen Jahren war Ebay ja noch wirklich klasse aber inzwischen kommt es mir so vor, dass man wirklich überall ganz genau schauen muss, ob sich der Verkäufer irgendwelche Hintertüren auflässt. Wenn jetzt sogar schon gewerbliche Händler auf einen Privatverkauf pochen: Wo soll das noch hinführen???

Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Deutsche Mark geahndet werden.

Hey, super! Kann ich ihn abmahnen? Mit 10.000 DM wüsste ich einiges anzufangen *fg* :wink:

Nein, ehrlich, ich finde, solchen Leuten sollte mal nen Dämpfer verpasst werden. Aber ich kann da wohl nichts machen, leider.

Ich danke euch für eure Antworten.

Liebe Grüße
Timid

Hallo Joker,

ich möchte auch hier nochmal durchgeben, dass ich einen schweren Fehler gemacht habe: Er weiß die Mwst. aus, das hatte ich nur überlesen.

Aber dann kommt das m. E. mit den Gewährleistungsausschluss überhaupt nicht mehr hin (weil ja kein Privatverkauf).

Liebe Grüße
Timid