Hallo zusammen!!!
ein Auto von privat verkäufer gekauft,das auto wurde nach 5 tage das motor kapput gegangen(motor schaden).
Die frage ist;
""welsche recht steht und das auto zurück geben oder beim privat verkäufer es ist abgeschlossen oder keine recht das auto zurück geben???
ich bitte um Ihre hilfe,Vielen Dank!
MfG
Hallo!
""welsche recht steht und das auto zurück geben oder beim
privat verkäufer es ist abgeschlossen oder keine recht das
auto zurück geben???
Normalerweise bin ich ja bei Nicht-Muttersprachlern (aber auch nur bei denen) sehr gnädig, wenn es um das Verstehen der Anfragen geht. Aber das hier übersteigt meine Toleranzgrenze doch arg. Was ist bloß gemeint?
Hai WWF,
er meint wohl, dass er von privat ein Auto gekauft hat, an welchem nach 5 Tagen ein Motorschaden auftrat. Jetzt möchte er wissen, ob er das Auto zurückgeben darf un im Gegenzug die Asche wieder bekommt.
Ralph, Übersetzer
Hallo,
wurde ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen?
Wenn dort nichts steht von einem „Ausschluss der Sachmängelhaftung“ oder so ähnlich, dann besteht durchaus eine Chance, das Geld zurück zu bekommen.
Genaueres kann man jedoch nur sagen, wenn man die genauen Umstände kennt, also: Zustand des Autos, was wurde besprochen…
Gruß
HaWeThie
Wie bitte?
Hallo,
wurde ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen?
welchen Unterschied würde das machen?
Wenn dort nichts steht von einem „Ausschluss der
Sachmängelhaftung“ oder so ähnlich, dann besteht durchaus eine
Chance, das Geld zurück zu bekommen.
Wenn die Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen wurde, haftet der Verkäufer also für jeden nur erdenklichen Defekt, unabhängig von der Ursache und ob dieser schon bei Gefahrübergang oder erst später eingetreten ist und muss sofort den Kaufpreis erstatten?
Kannst Du mir mal die Stellen im Gesetz zeigen, wo das so geregelt ist?
Gruß
S.J.