Hallo,
wenn Artikel privat verkauft werden, hat der Käufer dann
Garantieansprüche für die Zeit der Garantie.
Das Gerät wurde 07/2013 gekauft und hat einen Garantieanspruch bis 06/2015.
Wielange besteht dann Garantieanspruch?
Danke!
Wolfgang
Hallo,
wenn Artikel privat verkauft werden, hat der Käufer dann
Garantieansprüche für die Zeit der Garantie.
Das Gerät wurde 07/2013 gekauft und hat einen Garantieanspruch bis 06/2015.
Wielange besteht dann Garantieanspruch?
Danke!
Wolfgang
Hallo!
das hängt allein davon ab,ob der Garantiegeber(Hersteller sicherlich) eine Übertragung der Garantie auf Dritte gestattet. Es gilt dann die vereinbarte Frist,also hier 6/15.
Dann kann der Käufer die Garantie selbst in Anspruch nehmen und sich direkt an Hersteller wenden.
Ist das nicht möglich,dann könnte man z.B. über den Verkäufer abwickeln.
Ware an Verkäufer zurück,der schickt an Hersteller-Service und wickelt Schaden ab,als sei nicht verkauft worden.
MfG
duck313
das setzt aber voraus, das die garantie ausdrücklich mit verkauft wird oder der verkäufer sich bereit erklärt hat, diese abzuwickeln…
Hallo!
Ja.
Aber das wird sicherlich der Fall gewesen sein, weil eine noch bestehende Werksgarantie beim Wiederverkauf verkaufsfördernd wirkt.
MfG
duck313
Sachverhaltsbeugung!!! 
Von Privat an Privat (im gleichen Land) m.E. grundsätzlich ja. Im Einzelfall ist auf „Garantiehemmnisse“ - prnzipiell kann ja nahezu alles zusätzlich geregelt, bzw. ausgeschlossen werden. Unproblematisch sind im Regelfall die Großdiscouter ala Aldi, solange gewisse Rahmenbedingungen (Vorlage Kassenbon etc.) eingehalten werden.
Jurist bin ich aber nicht…
Unsinn!
man muss gar nicht antworten, wenn man keine ahnung hat.
Jurist bin ich aber nicht…
das ist offensichtlich…
Hallo,
Kann mich den beiden Kommentaren nur anschließen und Nichts Anderes hinzufügen. MfG V.S.
Kann mich den beiden Kommentaren nur anschließen
beiden? die widersprechen sich doch diametral!
man muss gar nicht antworten…