Privat verkaufter Wohnwagen / Rückgaberecht

EIn Wohnwagen wurde vor 3Montaten mittels eines adac Kaufvertrages privat verkauft. Der Käufer will nun aufgrund von (angeblichen) Schimmelbefall unter einer von ihm demontierten Abdekung den wohnwagen zurückgeben. Nach seiner Aussage würde man im Boden des Wohnwagens erkennen das dort einmal Wasser gestanden hätte. Der Wohnwagen war bis zum Verkauf immer in einem sehr gutem Zustand und noch nie gab es Probleme mit Feuchtigkeit oder Schimmel… (der Käufer hat sich vor dem kauf selber davon überzeugt das der Wohnwagen keinerlei feuchte oder undichte stellen aufweist) muss der Verkäufer diesen zurück nehmen oder ist das nun das Problem des Käufers?

wurden in diesem vertrag die gewährleistungsrechte wirksam ausgeschlossen, wird es überaus schwierig für den käufer, den vertrag rückabzuwickeln.
er müsste darlegen und ggf. beweisen, dass der sachmangel (wasser im boden) bei übergabe des kfz vorlag und der verkäufer diesen sachmangel arglistig verschwiegen hat (§ 442 bgb). es ist kaum möglich, den beweis zu führen, dass der verkäufer den mangel kannte und bewusst verschwiegen hat…

der verkäufer sollte dem käufer daher klarmachen, dass er weiter auf den wirksamen kaufvertrag besteht.