Privat verkauftes KFZ zurücknehmen

A verkauft ein Auto und als Kaufvertrag wird ein Vordruck aus dem Internet verwendet.
Verkäufer, Fahrzeug Daten, Käufer und ein Text: Der Verkäufer verkauft das Fahrzeug wie besichtigt und probe gefahren, im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung zum gegenseitig vereinbarten Kaufpreis von: 3000€

Für die Richtigkeit und Echtheit der Motor - und Fahrgestellnummer, sowie der Fahrzeugpapiere haftet A und bestätigt, dass das Fahrzeug sein alleiniges Eigentum ist und dass von keiner Seite irgendwelche Forderungen an dasselbe bestehen.

Besondere Vereinbarungen: Fahrzeug wird als Bastlerfahrzeug verkauft, diverse Reparaturen notwendig!

Datum(21.03.2013) und Unterschrift Käufer und Verkäufer

Jetzt will der Käufer das Auto zurückgeben und den Kaufvertrag rückgängig machen.
Käufer sagt, dass das Auto mehr Mängel aufweist als Verkäufer im Vorfeld gesagt habe und droht mit einer Klage wenn A das Auto nicht zurücknimmt! A hat dem Käufer alle bekannten Mängel geschildert, jedoch nicht am Kaufvertrag festgehalten.
A hat auch eine Mappe mit allen Rechnungen die investiert wurden dazu gegeben! Etwa 1000km bevor das Auto verkauft wurde, ist ein neuer Turbolader eingebaut worden da der alte kaputt war. A sagte das dem Käufer und auch das er die ersten paar 100 Kilometer noch behutsam fahren sollte da der neue Turbo erst eingefahren werden sollte (laut der Werkstatt die den Turbo eingebaut hat)

Der Käufer hat das Auto am 21.03.2013 angemeldet und ist knapp 1000km damit gefahren und behauptet jetzt (05.04.2013) dass irgendwas am Motor nicht stimmt da das Auto zwar läuft aber keine Leistung mehr hat. A ist kein Mechaniker und kennt sich auch nicht besonders aus mit solchen Dingen.

Was kann A machen? Muss A das Auto zurücknehmen und wenn ja muss A den vollem Kaufpreis erstatten?

Hallo!

Das erste was mir auffällt, „im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung“.

Als Privatperson an Privatperson ?

Da müsste man ja mit dem Klammerbeutel gepudert sein um so etwas leichtfertiges zu unterzeichnen!
Man will also für Mängel 1 Jahr lang haften,mit Kundenvorteil in den ersten 6 Monaten,das der angezeigte Mangel schon beim Kauf vorhanden war ?

Privatleute dürfen die Gewährleistung ausdrücklich ausschließen,nur müssen sie es vereinbaren!
Und hier vereinbart man das Gegenteil ?

MfG
duck313

Moin,

es wäre mir gänzlich neu dass die Kaufverträge, die man sich so im Internet besorgen kann, die Gewährleistung im Text nicht ausdrücklich ausschliessen, aber man lernt ja nie aus.
Denn der Gewährleistungsausschluss ist das übliche Prozedere bei Privatverkäufen, erst recht bei einem Gebrauchtwagen.
Ist die Gewährleistung nicht ausgeschlossen, so kann der Käufer einen Sachmangel (§434 BGB)geltend machen.
Die Rechte des Käufers ergeben sich dann aus §437 BGB.

Gruss Jakob