Privat versichern lassen

Hallo!
Ich habe mal ne Frage. Seit meiner Geburt bin ich bei meiner Mutter als auch bei meinem Vater versichert. Bei meiner Mutter (Lehrerin) bin ich privat/Beihilfe vesichert, bei meinem Vater bin ich zum gratis-Tarif mitversichert in einer gesetzlichen Krankenversicherung. Ich habe allerdings in meinem Leben nie die gesetzliche Krankenversicherung in Anspruch genommen. Als ich mich eingeschrieben habe zum Studium, musste ich entweder vorlegen, dass ich aus der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit werden will oder ich musste eine Bescheinigung vorlegen, dass ich gesetzlich versichert bin. Ich habe mich damals dafür entschieden, den Wisch der gesetzlichen vorzulegen.
Jetzt mal meine Frage: Ich bin jetzt fast 25. Was ist jetzt zu tun? Fliege ich automatisch aus beiden Versicherungen raus? Kann ich mich gar nicht bis zum Ende des Studiums selbst privat versichern, weil ich eben bei der Einschreibung den Schrieb der gesetzlichen KV vorgelegt habe? Weiss einer da weiter?
Um Antwort wird gebeten. Bitte.

Stefan

Auch Hallihallo

D.h. du bist z.Zt gesetzlich versichert? Kostet dich rund 55 Euro im Monat oder?
Diese Versicherung zählt dann solange, wie du studierst. Danach wird neu festgesetzt. Gehst du z.B. in ein abhängiges Arbeitsverhältniss, so wirst du automatisch gesetzlich versichert.
Privat versichern kannst du dich schon. Allerdings kommst du aus der gesetzlichen nicht raus. Hast also doppelte Beiträge. Warum willst du denn aus der gesetzlichen raus? Die private ist doch meist wesentlich teuere. Meine Freundin (auch Studentin) würde nämlich gerne in die gesetzliche zurück. Geht aber net.

Gruß Marco

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Hallo Marco,

die private Beihilfe ist bei Studenten im Normalfall wesentlich günstiger, als in der GKV. Sie müssen ja auch nur die Restkosten absichern. Bei der GKV jedoch 100%. Das zum einen.

Zum anderen kostet normalerweise die PKV in etwa genausoviel, wie die GKV (bei eigentlich besseren Leistungen). Nur die Pflege ist meines Wissens nach etwas teurer.

Gruß
Marco

hallo Alle,
irgend was läuft hier schief!
entweder ist er gesetzlich versichert, oder er ist privat versichert. Beides zusammen ist nicht möglich.
Ein GKV-Versicherter kann doch keine private Vollversicherung haben! Und umgekehrt! Wäre auch vollkommener Blödsinn.
Oder habe ich hiert was falsch verstanden?
Zum Zeitraum der Kassenversicherung: die endet für Studenten spätestens zum 32. (?) Lebensjahr. Dann muss er sich voll versichern oder Privat (voll, nicht Beihilfe).
Grüße
Raimund

hallo Alle,
irgend was läuft hier schief!
entweder ist er gesetzlich versichert, oder er ist privat
versichert. Beides zusammen ist nicht möglich.
Ein GKV-Versicherter kann doch keine private Vollversicherung
haben! Und umgekehrt! Wäre auch vollkommener Blödsinn.

Ist aber so. Ich bin sowohl über meine Mutter privat (so und so viel Prozent plus Beihilfe) und über meinen Vater familienversichert. Meine Eltern haben mich eben bei meiner Geburt bei beiden Versicherungen gemeldet. Weiß ich auch nicht warum, konnten sich vielleicht nicht entscheiden…

Gruß
Stefan

Hallo Stefan,
so hatte ich das auch schon verstanden.
Familienversicherung bei deinem Dad und die Versicherung in der PKV bei deiner Ma macht dann Sinn, wenn es eben auch die Wahl deiner Versicherung gibt.
Familienversicherung ist ja auch kostenfrei. Daher hätte dies gelangt. Da deine Ma aber auch den Vorteil des Privatversicherten kennen wird, hat sie dich dort auch gemeldet.

Dies hat den Vorteil, dass du dich als Privatpatient behandeln lassen kannst, aber nicht musst. Gibt ja auch Selbstbehalte zu beachten.

Gruß
Marco

PS: sonst gilt die Studentenversicherung in der GKV beendet mit 27 (meine ich) und eben in der PKV beendet mit 32. Dann gelten andere Konditionen, du fliegst aber nicht automatisch raus.

Ist denn jetzt etwa die private Versicherung in der Lage (bzw. die Beihilfe) Geld zurückzufordern. Also sozusagen zu behaupten, dass ja den Kassenanteil an rechungen die gesetzliche Kasse hätte tragen müssen?

Gruß
Stefan

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Hallo Stefan,

sie hätte die Möglichkeit sich von dir Geld zu holen. Da du dich aber nicht bereichert hast, wird sie die Möglichkeit in deinem Fall nicht haben.
Es sei denn, du hast von beiden Erstattungen bekommen und diese lagen in der Summe über 100% der Arztrechnung.

Gruß
Marco

Hallo Marco,
die studentische Pflichtversicherung endet grundsätzlich mit
Ablauf des 14. Fachsemesters oder mit Vollendung des 30.
Lebensjahres - nur in ganz konkreten Ausnahmefällen ist die
Überschreitung dieser Grenzen möglich.

Gruss

Günter