Privat versichert: Immer 2,3-fache Satz?

Hallo!

kann ich etwas dagegen tun, dass Ärzte heute fast immer den 2,3fachen Satz in Rechnung stellen? Ich habe am Freitag einen Kostenvoranschlag für eine Zahnbehandlung bekommen und der hat mich umgehauen … Zumal auch mehrfach der 3,5fache Betrag berechnet werden soll.

Erst letztens hat die Krankenkasse ein Brieflein geschickt, man solle als Versicherter doch darauf achten, dass nicht immer gleich 2,3fach abgerechnet wird. Was man dagegen tun kann haben sie nicht erwähnt.

???

D.

Hallo D.

also gerade im Gebiet Zahnmedizin ist es bei den Privatversicherten recht üblich das öfters mal ein höherer Satz in Rechnung gestellt wird. Die Begründungen sind häufig: hoher Zeitaufwand duch sehr viel Speichel… schlechtes heran kommen an den Zahn (z.B. im Backenzahngebiet) blabla.

Du siehst das man das als Patient schlecht nachweisen kann ob das nun wirklich länger als üblich gebraucht hat oder ob der Schwierigkeitsgrad im Mund wirklich vorhanden ist und somit der Faktor seine Richtigkeit hat.
Demnach würden bei einer Anfechtung der Rechnung dein Wort gegen das von dem behandelnden Zahnarzt stehen.
Daher glaube ich fast, das du dagegen gar nichts unternehmen kannst.

Gruß Jose

Hallo Daisy,

möglicherweise handeln? Schließlich ist doch z. B. 2-fach für den Zahnarzt immer noch mehr als der einfache Satz.
Einen günstigeren Zahnarzt suchen?
Sind nur so Gedanken von mir. Ob das funktioniert… keine Ahnung.

Viele Grüße

gipsy

Ja, vielleicht doch einfach mal umhören was bei Bekannten/Verwandten die auch privatversichert sind, so an Rechnungen üblich ist.
Vielleicht ist dein ZA doch ein rechter Abzocker :wink:

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Privat versichert: Immer 2,3-fache Satz?
Hi und Danke schon mal für die prompten Reaktionen!

Kleine Ergänzung: Die jetzt anstehende Behandlung werde ich zur Hälfte selbst zahlen müssen, denn die Beihilfe gibt keinen Penny dazu. Bei einem prognostizierten Betrag von mindestens 6000 EUR ist das schon eine Menge Holz. Leider ist genau dieser Arzt auf die Behandlung spezialisiert und befindet sich in der Nähe meines Arbeitsplatzes und von daher meine „Erste Wahl“. Kann man eigentlich auch mit Ärzten „handeln“? So nach dem Prinzip: Ich würde ja soooooo gerne, aber das (Betrag) ist mir doch etwas zu viel?

Grüße,

Daisy

Kannst es ja einmal versuchen *g* Ich glaube nicht das alle Ärzte erfreut reagieren würden, aber in manchen Sachen ist bestimmt eine Verhandlungsbasis drin :wink:
Man nehme zb. Metall- oder Laborkosten. Da lässt sich schon einiges senken.

  • Bevorzugung von weniger hochwertigen Metall
  • Anfertigungen in günstigeren techn. Labore
  • Anfertigung im Ausland

aber das ist der Zahnmed. Teil. Wie es sich bei einem anderen Arzt abspielt hab ich keine Ahnung :smile:

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Kann man eigentlich auch mit Ärzten „handeln“? So nach

dem Prinzip: Ich würde ja soooooo gerne, aber das (Betrag) ist
mir doch etwas zu viel?

Hallo Daisy,

ooooh, aber klar geht das. Such einen zweiten Zahnarzt auf und lasse einen Heil- und Kostenplan machen, bzw. sag das dem ersten Zahnarzt. Das nutzt schon was. Bei mir war es so, dass bei sowas schwupps die Kosten runtergingen.

Andreas

Im Rinzip: JA !

kann ich etwas dagegen tun, dass Ärzte heute fast immer den
2,3fachen Satz in Rechnung stellen?

Hallo Daisy
Der 2,3fache Satz ist einfach seit Jahrzehnten der übliche. Ich selbst betreibe seit über 17 Jahren meine Arztpraxis und nehme wie alle anderen Kollegen fast immer den 2,3fachen Satz (bei manchen Beamten nur den 1,9fachen, aber das sind Ausnahmen, weil die nur 1,9 fach von ihren Kassen wiederkriegen). Du kannst Dir das etwa so vorstellen: Der 2,3fache Satz bei Ärzten ist sowas Festgelegtes wie, sagen wir mal, die 16 % Mehrwertsteuer bei Gewerbetreibenden. Da der ärztliche Beruf kein Gewerbe ist, darf er auch keine MwSt erheben. Du kannst da mit niemand handeln. Du kannst es natürlich versuchen, aber es wird ausgehen wie das Hornberger Schießen.
Übrigens nimmt mein Zahnarzt, obwohl ich mit ihm befreundet bin seit etwa 40 Jahren, auch zwischen den 2,3 fachen öfters die 3,5 fachen…
Und ich würde mich hüten, ihm deswegen irgendwas zu sagen. :wink:
Gruß, Branden

Hallo!

Dieses Interview finde ich sehr gut (und er klärt vielleicht die ein oder andere Frage):
http://www.aerztezeitung.de/docs/2004/08/30/153a0601…

Tschüss

Matthias

Das Interview…
…hat leider mit dem Thema (2,3 facher Satz) nur soviel zu tun wie der Osterhase mit dem Weihnachtsmann, Matthias.
Aber nix für ungut und Gruß,
Branden

Hallo!

Dann verstehe ich aber diese Aussage nicht:
„Die PKV würde nicht mehr die Kompensationsmöglichkeiten bieten, die wir Niedergelassene als Ergänzung zur GKV benötigen.“

Wenn die GKV zu wenig erstattet dann holt man sich den fehlenden Betrag eben woanders.
Das ist auch nicht das erste Mal dass das so geäussert wird.

Tschüss

Matthias

Hallo alle,

hier gilt es mal wieder das große Mißverständnis=Volksverdummung wenigstens versuchsweise auszuräumen:der x-fache Satz in einer Arztrechnung suggeriert,daß es sich um ein Vielfaches eines „ausreichenden“ zum Beispiel Kassenhonorars handelt…Das ist Blödsinn!!Zugrunde liegt ein sogenannter PUNKTWERT für jede Leistung,der dann in cent umgerechnet wird: ein Punkt =8 cent,also z.B. bringt die Entfernung eines Zahnes nach Gebührenordnung (70 Punkte) =5,60€ im sog. „Einfachsatz“!Die operative Entfernung eines Backenzahnes 28€!!Noch Fragen??Da wir Ärzte im Gegensatz zum Elektriker keine Zeit verrechnen dürfen --das bedeutet beim Handwerker Schwierigkeitsgrad!!–hat der Gesetzgeber die Steigerungsfaktoren vorgesehen-und sie 1988 auch gleich auf 3,5 begrenzt.Der 2,3-fache Satz wurde zum "Mittel-also Normalsatz "deklariert!!Und wie gesagt,diese lausige Gebührenordnung ist ca 16 Jahre alt unverändert!!Wer von Euch hat vor 16 Jahren für gleiche Arbeit genausoviel verdient wie heute???Unsere Geräte(nicht mehr der Tretbohrer,nein Turbine,Laser usw.sind Standart,kosten uns ein Vermögen und bringen uns keinen Gewinn.Unser Personal arbeitet nicht für Gehalt 1988 ,Miete und Nebenkosten rauf…usw.das heißt -wie für alle anderen auch -sind die Kosten für uns mindestens genauso gestiegen,wie das jeder andere für sich in Anspruch nimmt.Daher MÜSSEN wir von den lächerlichen Steigerungssätzen Gebrauch machen.Der opererative Weisheitszahn im 2,3-fachenSatz bringt uns sagenhafte 64€!!Kann eine halbe Stunde dauern und schließt all Vor-nachbereitungs-und Sterilisationsarbeiten ein–einschließlich Materialkosten.Viele Gebührenordnungsleistungen sind niedriger bewertet als der AOK-Satz!!!Wer hier mault wegen der Rechnungshöhe,soll dem Arzt einfach die Frage beantworten: wir machen`s billiger,:worauf möchten Sie verzichten??Ganz easy Leute-Grüße Frank

kann ich etwas dagegen tun, dass Ärzte heute fast immer den
2,3fachen Satz in Rechnung stellen? Ich habe am Freitag einen
Kostenvoranschlag für eine Zahnbehandlung bekommen und der hat
mich umgehauen … Zumal auch mehrfach der 3,5fache Betrag
berechnet werden soll.

Erst letztens hat die Krankenkasse ein Brieflein geschickt,
man solle als Versicherter doch darauf achten, dass nicht
immer gleich 2,3fach abgerechnet wird. Was man dagegen tun
kann haben sie nicht erwähnt.

???

D.

Hallo Branden,
da muss ich Dir aber widersprechen !
Ich kenne in unserem Einzugsbereich einige Ärzte (vorwiegend
Internisten), die durchaus auch nur den einfachen Satz GOÄ
nehmen (allerdings nur bei GKV-Versicherten, die zusätzlich
Privatleistungen in Anspruch nehmen)

Gruss

Günter Czauderna

Andersherum

„Die PKV würde nicht mehr die Kompensationsmöglichkeiten
bieten, die wir Niedergelassene als Ergänzung zur GKV
benötigen.“

Okay, Matthias, dieser Satz hat in der Tat einen gewissen Bezug zum Thema. :wink:

Wenn die GKV zu wenig erstattet dann holt man sich den
fehlenden Betrag eben woanders.

SO würde ich das nicht sehen. Die Privatliquidation ist das ältere Verfahren. Man kann nicht von einem alten Bestand auf einen jüngeren schließen, sondern eher umgekehrt.
Dass die Kassen immer weniger zahlen, und dass sie insgesamt zu wenig zahlen, wissen wir. Andererseits kann man schwerlich von einem Beutel, der fast leer -sprich:stuck_out_tongue:LEITE- ist, erwarten, dass er sich goldeselartig füllt. Es ist nicht viel anders als bei den Renten, dem Arbeitslosengeld, dem Staat überhaupt. Man kann es beklagen, aber nicht einklagen, fürchte ich.
Gruß, Branden

Ich kenne in unserem Einzugsbereich einige Ärzte (vorwiegend
Internisten), die durchaus auch nur den einfachen Satz GOÄ
nehmen (allerdings nur bei GKV-Versicherten, die zusätzlich
Privatleistungen in Anspruch nehmen)

Ja, dann! Es kommt eben immer auf die Gesamtsituation an.
Gruß, Branden

Berechnung 2,3 ist durchaus gerechtfertigt.
Hallo an Alle :smile:

Ich muss Frank Recht geben. Es ist tatsächlich so, dass die GOZ (=Gebührenordnung für Zahnärzte) seit 1988 nicht mehr novelliert wurde und die Zahnärzte noch zum gleichen Honorar, wie damals behandeln.
Wenn man die wirtschaftliche Entwicklung betrachtet, entspräche der Faktor 2,3 heute dem Faktor 3,22 und der 3,5-fache Faktor dem 4,9-fachen. (Nur, um mal Zahlen zu nennen)

Der 2,3-fache Faktor ist der sogenannte Regelsatz und somit mehr als angemessen. Dem Zahnarzt, der den Kostenvoranschlag geschrieben hat, würde ich sogar noch dazu raten, die Sätze zu steigern.
Bis zum 3,5-fachen Satz zu gehen (mit Begründung) ist durchaus angemessen, denn im Gegensatz zu den Behauptungen, die Zahnärzte würden zuviel berechnen, ist es eher so, dass viele die Gestaltungsmöglichkeiten der GOZ zu wenig nutzen und sich - oft auch durch mangelnde Abrechnungskenntnisse - scheuen, mit den Patienten über Geld etc. zu reden.
Es gibt sogar die Möglichkeit, eine Vereinbarung mit dem Patienten zu treffen, die ermöglicht, über den 3,5-fachen Satz hinaus zu berechnen. Aber hierüber weiterzureden würde dann wohl doch etwas zu weit führen :wink:

Leider wird immer wieder den Zahnärzten der „schwarze Peter“ zugeschoben und behauptet, sie würden falsch oder zu viel berechnen. Auch die privaten Versicherer sind immer weniger bereit, erbrachte Leistungen entsprechend zu erstatten (oft mit der Behauptung, die Berechnung sei nicht zulässig). Weiterhin, unterliegen privat Versicherte oftmals dem Irrtum, die Versicherung müsse wirklich ALLES erstatten. Dies hängt jedoch vom abgeschlossenen Vertrag ab. Oftmals gibt es Ausschlüsse darin, von denen der Versicherte nichts weiß.

Ich möchte hier nicht behaupten, dass es den Zahnärzten sehr schlecht geht, aber trotzdem sollte es erwähnt und belegt sein, dass viele zu Unrecht als Wucherer beschimpft werden.

Hoffentlich konnte ich ein wenig weiterhelfen und zur Aufklärung beitragen.
Viele Grüße an alle Interessierten,
Sally

PS: Hier auch noch ein paar Honorar-Vergleiche Kassenpatient : Privatpatient

einflächige Füllung Kasse: 28,42 € (Kassensatz DAK, Barmer, TKK…)
einflächige Füllung privat: 8,44 € (1-fach) 19,41 (2,3-fach) !!!

Befundaufnahme Kasse: 15,99 € (Kassensatz DAK, Barmer, TKK…)
Befundaufnahme privat: 5,62 € (1-fach) 12,92 (2,3-fach)

Vollgusskrone Kasse: 114,85 € (Kassensatz DAK, Barmer, TKK…)
Vollgusskrone privat: 50,62 € (1-fach) 116,42 (2,3-fach)

Ihr seht also, wenn der Zahnarzt bei der Behandlung eines Privatpatienten beim 1-fachen Satz bleiben würde, würde dies nichteinmal dem Honorar eines durchschnittlichen Kassenpatienten entsprechen.

Hallo!

Bevor jemand auf die Idee kommt dass ich mit dem Artikel Kritik an
den Ärzten üben will eine kleine Klarstellung:
ich finde es peinlich dass Ärzte gezwungen sind höhere Sätze
abzurechnen weil die Kassen zu wenig zahlen. Und dass sich der
Vorsitzende traut das in einem Interview zu äussern finde ich mutig,
gewagt und bitter nötig.
War nicht vor kurzem eine Diskussion über ein Fallpauschalensystem
bei Fachärzten? mit 40 Euro Stundenlohn für z.B. einen Orthopäden?
Das man so nicht arbeiten kann ist jedem klar.

Auch in meinem Bereich liegt die letzte Anpassung der Erstattungen
über 10 Jahre zurück soviel ich weiss.

Leider wird dieses System aber gerade durch diese Fremdfinanzierung
weiter am laufen gehalten.

Tschüss

Matthias

Vielleicht ja, aber …
es ist mitnichten so, dass ich dem Arzt (Kiefeorthopäde, nicht ZA) sein Honorar nicht zahlen möchte und ich behaupte auch nicht, dass er das Geld nicht wert ist. Grundsätzlich bin ich auch der Ansicht, dass bei Beratung, also dem Gespräch mit dem Pantienten, zuwenig gezahlt wird. Immmerhin bin ich als „halber“ Privatpatient wenigstens in der glücklichen Lage, die Rechnung einsehen zu können.

Teilweise sind die Ärzte jedoch selbst daran schuld, dass sie manchmal in einem zumindest etwas dubiosen Licht erscheinen. Ich möchte hier mal den Posten „Beratung, ggf. telefonisch“ erwähnen, wenn ich nur mal angerufen und einen Termin vereinbart habe. So etwas kommt - auch nach Aussage von Kollegen - häufiger vor.

Was hätte der KO übrigens in meinem Fall davon, wenn er noch öfter bis zu dem 3,5fachen oder darüber hinaus ginge? Eine Patientin weniger, da sie sich die Behndlung nicht leisten könnte … Dies wird wahrscheinlich auch nicht in seinem Interesse sein.

Naja, mal abwarten, was die Krankenversicherung (Debeka) zu dem Kostenvoranschlag sagt …

D.

Halloo zusammen,

ja, die Leute die Gebührenordnungen zusammenbasteln scheinen sich tatsächlich oft keine Gedanken über die psychologische Wirkung ihrer Formeln zu machen, und sind damit für eine vollkommen unnötige Unzufriedenheit und ein grundsätzlich erst einmal eigentlich nicht angebrachtes Misstrauen gegenüber insbesondere den Freien Berufen verantwortlich. Hieße der Regelsatz 1 oder 100%, 10/10, … wäre sofort jedem klar, dass hier der übliche und normale Satz abgerechnet wird. Jeder würde sich bei Kleinigkeiten oder einfachen Sachen über 0,5, 1/2, 50%, 5/10 freuen, und bei 1,5, 3/3, 150%, 15/10 erkennen, dass man hier durchaus einmal nachfragen darf, ohne gleich als mißtrauisch zu gelten. Aber nein, irgendwelche durchgeknallten Kommissionen haben nichts besseres zu tun, als zunehmend Dinge unnötig zu verkomplizieren und Misstrauen zu sähen.

Uns Juristen hat es jetzt ja auch erwischt. War das bisherige 10/10-System schon nicht gerade der Weissheit letzter Schluss, aber zumindestens noch nachvollziehbar, hat man uns jetzt für ganz einfache und normale Dinge Faktoren wie 1,2 und 1,3 eingebrockt. Hat sich früher kein Mandant bei außergerichtlicher Hilfe über die 7,5/10 gewundert, bekommt man jetzt ständig zu hören, dass die Sache doch wohl kaum so kompliziert gewesen sei, dass man 1,3 statt 1,0 abrechnen würde. Hatten wir gerichtlich bislang noch die nachvollziehbaren je 10/10 für Geschäfts-, Prozess-, und Beweisgebühr, und hätte man den Wegfall der Beweisgebühr nutzen können, einfach die beiden anderen Gebühren auf 15/10 zu heben, haben wir jetzt 1,3 Verfahrensgebühr und 1,2 Terminsgebühr, und damit viel Stoff für Diskussionen.

Also liebe Mediziner, ihr seid nicht allein!

Gruß vom Wiz, der früher seine Gebühren mal eben schnell am Telefon im Kopf ausrechnen konnte, und jetzt jedes Mal Taschenrechner/Tabelle, Zettel und Stift/PC braucht

Muss man für Schönheit bezahlen ?
Hallo,

vorausgeschickt sei, dass ich nicht Zahnarzt bin und dass ich auch gerne ein perfektes Gebiss habe.

Bei der Diskussion finde ich absolut gut, dass die Vergütungsregeln für Ärzte und Zahnärzte klar dargestellt wurden.
Es fehlt nur noch die Information, dass die gesetzlichen Krankenkassen einen über die Punkte festgelegten maximalen Stundenlohn von 46,80 € (inklusive Personalkosten der Mitarbeiter, inklusive Verbrauchsmaterial, inklusive Kreditrückzahlung, inklusive Mieten, Strom usw.) zahlen. Und es fehlt der Hinweis, dass die GOÄ mit dem 1-fachen Satz ähnliche Vergütungen vorsieht. Jeder sollte einmal einen Blick auf die letzte Autowerkstattrechnung werfen, um herauszufinden, dass der Stundenlohn des Mechanikers bei mindestens dem 1,5-fachen liegt und dass Verbrauchsmaterialien zusätzlich berechnet wurden. Übrigens kostet das Hinzuziehen einer Hilfskraft zur Arbeit des Mechanikers zusätzlich Geld (Erhöhung der Zahl der Arbeitseinheiten).
Soweit zur Mär, dass die Mehrheit der Ärzte sich ungerechtfertigt bereichert.

Nun zum eigentlichen Thema:
Zahnersatz für 6000 € heisst: Es ist eine aufwendige, vorrangig der Schönheit des Gesichtes, dienende Arbeit. Alternativ kann man die Zähne ziehen, mit anderem Material verplomben oder einfach so lassen ohne die Ernährung (Suppe geht immer) zu beeinträchtigen. Das ist übrigens das Konzept der Regierung - Zahnersatz wird nicht mehr bezahlt. Zahnersatz ist also, behördlich festgestellt (Beihilfe zahlt ja auch nicht), Schönheitsmedizin - so wie Plastische Chirurgie auch. Komischerweise jammert aber keiner über die Preise einer Nasenkorrektur, sondern die Anzahl der Plastischen (komplett privat bezahlten) Operationen nimmt von Jahr zu Jahr zu. Insgesamt sollte meiner Meinung nach eine Umbewertung stattfinden. Es gibt Leistungen, die nicht unbedingt sein müssen und hier kann man sich den Anbieter aussuchen oder es komplett sein lassen oder eine zusätzliche Versicherung abschließen. Es zwingt einen ja auch keiner dazu Porsche zu fahren, die Bahn tut es eben auch.
Mein Rat: Zahlen Sie oder suchen Sie sich jemanden der es billiger macht (Polen, Thailand und andere Länder sind ja im Gespräch). Ich halte es wirklich für übertrieben, bei jeder Arztrechnung Betrug zu vermuten und nachzufragen, wie der Rechtsanwalt heisst, der sich auf dieses Gebiet spezialiert hat.

Dr. J. Sauer