Hallo,
ich hoffe, dass ihr mir an dieser Stelle ein paar praktische Tipps geben könnt, denn sowohl meine ehemalige gesetzliche als auch meine aktuell private Krankenversicherung können mir keine wirklich nützlichen Tipps geben, schließlich verfolgt ja offenbar jeder seine persönlichen Interessen. 
Also: Ich bin seit dem 1.3.2008 privat krankenversichert, zuvor war ich freiwillig gesetzlich versichert, da ich seit über drei Jahren selbständig bin. Soweit klappte alles mit dem Wechsel und im Grunde wäre ich damit auch zufrieden. Allerdings habe ich seit dem 1.6.2008 neben meiner Selbständigkeit noch eine Nebentätigkeit (20h pro Woche) angenommen, durch die ich einen zusätzlichen Verdienst erhalte. Nun stellt sich die Frage: Muss ich jetzt wieder in die gesetzliche KK zurück oder kann ich in der privaten bleiben? Vom Arbeitsverhältnis wäre es so, dass ich 20h für meinen neuen Arbeitgeber arbeite und mindestens (eher mehr) 20 für mein eigenes Gewerbe. Vom Geldanteil kann es durchaus sein, dass ich mehr durch das Gehalt verdiene als durch mein Unternehmen, wobei das in manchen Monaten auch genau anders herum sein kann. Also pauschal kann man das nicht so recht definieren.
Nun meine Frage: Wer kann mir genau sagen, was ich hier beachten soll? Und was genau müsste ich meinem neuen Arbeitgeber sagen? Bzw. bräuchte ich irgendwelche Bestätigungen oder Unterlagen, dass ich privat versichert bin oder nicht gesetzlich versichert sein muss?
Ich wäre sehr erfreut, wenn mir jemand behilflich sein könnte…
Grüße,
Sven
Hallo,
eine gesetzliche Krankenkasse (die letzte eigene oder eine frei Wählbare) muss fallbezogen entscheiden ob aufgrund der Arbeitnehmertätigkeit Krankenversicherungspflicht eintritt.
Ist dies der Fall und steht kein Ausschlusstatbestand (Alter)
dagegen oder gibt es keine Möglichkeit der Befreiung, dann muss
in die GKV gewechselt werden.
Gruß
Czauderna
Danke für die Info. Das heißt, dass die gesetzliche KK auch entscheidet, obwohl ich nicht Vollzeit beschäftigt bin und sozusagen mindestens genauso bzw. mehr selbständig bin? Und wie genau kann man sich dies auch vorstellen - geschieht der Wechsel ggf. automatisch oder muss ich irgendwie meine private KV informieren?
Ja, Fragen über Fragen…puh. 
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Hallo,
die Krankenkasse (GKV) wird einen entsprechenden Bescheid erteilen,
dieser muss dem Arbeitgeber vorgelegt werden, der daraufhin eine Anmeldung bei der gewählten Krankenkasse (GKV) vornimmt.
Gegen Vorlage der Mitgliedsbescheinigung der GKV-Kasse beendet
die PKV die Versicherung (ggf. Ruhen) ohne Einhaltung der üblichen
Kündighungsfrist.
Gruß
Czauderna
Vielen Dank für die Infos! Also nochmal für mich zum Mitschreiben: Ich geh zur GKV, also meiner ehemaligen Versicherung, hole mir dort einen Bescheid, den ich wiederum zum Arbeitgeber gebe. Nachdem ich nun wieder Mitglied bei der Gesetzlichen geworden bin, wende ich mich zur Privaten, die dann die Mitgliedschaft auflösen? Eine Freistellung von der Gesetzlichen, damit ich weiterhin in der Privaten bleiben kann, gibt es in meinem Fall dann vermutlich nicht? Und die ganze Sache würde sich also auch nicht mit meiner selbständigen Tätigkeit beißen? Hm…kann ich mir irgendwie gar nicht so recht vorstellen. 
Grüße,
Sven
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Hallo,
dazu muss man etwas zur Beurteilung durch die Krankenkasse (GKV)
sagen.
Anhand der individuellen Daten wird geprüft ob weiterhin eine
hauptberufliche Selbständigkeit oder eine Arbeitnehmereigenschaft
besteht. Da geht es unter anderem um Einkommen und deren wirtschaftliche Bedeutung und um Arbeitszeiten.
Gruß
Czauderna