Privat versichert und länger als 6 Wochen krank

Ich bin als Angestellte privat krankenversichert und werde voraussichtlich länger als 6 Wochen arbeitsunfähig sein. Nach Ablauf dieser Zeit bekomme ich Krankentagegeld von meiner Krankenversicherung. Soweit ich weiß, muss ich weiterhin Sozialabgaben zahlen. Auf welchem Wege muss ich das tun? Werden diese Sozialabgaben automatisch von der Versicherung abgeführt oder muss ich mich selbst darum kümmern? Wie sieht es mit Lohnsteuer aus?

Hallo,

bei privat Krankenversicherten ist der KV und Pflege-Beitrag während der Arbeitsunfähigkeit weiter zu zahlen. Dies gilt auch nach der Lohnfortzahlung, wenn kein KV-Arbeitgeberzuschuss mehr gezahlt wird.

In der RV besteht keine Versicherungs- bzw. Beitragspflicht. Die Versicherungspflicht zur RV kann aber beantragt werden (sihe § 4 Abs. 3 Nr. 2 SGB VI) Daher bei dem Versicherungsamt der Wohngemeinde oder direkt bei der RV anfragen. Beantragt man die Versicherungspflicht, dann sind auch Beiträge selbst zu zahlen.

Hinsichtlich der Arbeitslosenversicherung gilt wohl § 347 Nr. 6 SGB III. Danach hat die PKV die Beiträge zu zahlen. Deshalb dort anfragen.

Gruß Woko