Privat Versicherung fürs Notebook?

Hallo,
Ich bin Azubi und im stolzen Besitz eines Notebooks. Ist ein Verlust dieses automatisch über die Versicherung (Hausrat o.ä.) der Eltern mit abgesichert?Gibt es eine halbwegs günstige (10€) Versicherung, die mir das Gerät gegen Diebstahl, Verlust oder herunterfallen versichert?

Grüße, Matthias.

Hallo Matthias,

im Rahmen einer Hausratversicherung ist der Einbruchdiebstahl versichert, sodass darüber Deckung bestehen würde.

Ziehst du mit deinem Notebook durch die Gegend, ist der Raub (Gewaltandrohung) versichert.

Transportierst du es beispielsweise im Auto, so ist es auch dort versichert. Aber nur gegen Brand.

Es wäre auch in einem Auto gegen Einbruchdiebstahl versichert. Dies aber nur dann, wenn das Auto in einem Gebäude (z.B. Parkhaus) steht und es von außen nicht sichtbar im Auto gelegen hat.

Gibt es eine halbwegs günstige (10€) Versicherung, die mir das :Gerät gegen Diebstahl,

Hierbei ist zu unterscheiden… zwischen einem Raub und einem einfachen Diebstahl (z.B. du trägst es in einer Tüte und stellst diese neben dir ab, beim nächsten Hinschauen ist sie weg).
Der einfache Diebstahl ist nur im Rahmen einer Reisegepäckversicherung versichert. Die muss aber speziell für diese Risikogruppe extra versichert werden und dürfte wahrscheinlich etwas mehr kosten. Das hängt vom Versicherungswert ab.

Der Raub ist wie schon gesagt in der Hausrat mitversichert.

Versicherung fürs Notebook
Hi,

Ich bin Azubi und im stolzen Besitz eines Notebooks. Ist ein
Verlust dieses automatisch über die Versicherung (Hausrat
o.ä.) der Eltern mit abgesichert?Gibt es eine halbwegs
günstige (10€) Versicherung, die mir das Gerät gegen
Diebstahl, Verlust oder herunterfallen versichert?

aber klar, nur fürchte ich, daß Du € 10 im Jahr gemeint hast. Dieser Anbieter bietet einen Schutzbrief für € 10 im Monat an:
http://www.guard24.de/presse_uebersicht.php4?message…

Ehrlich gesagt, glaube ich auch nicht, daß Du jemanden findest, der eine derartige Versicherung wesentlich billiger anbietet. Schließlich ist das Risiko sehr hoch, ebenso wie der potentielle Schaden. Und nicht zuletzt muß der Versicherer damit rechnen, daß die Kiste dann „aus Versehen“ mal runter fällt.

Gruß
Christian

Hallo Marco,

im Rahmen einer Hausratversicherung ist der Einbruchdiebstahl
versichert, sodass darüber Deckung bestehen würde.

das sehe ich anders. In den mir bekannten Versicherungsbedingungen (also die, die ich gelesen habe) steht drin, daß Gegenstände für Arbeit und Gewerbe vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Davon, daß man ein Notebook dann schnell entsprechend deklarieren würde, unterstelle ich mal (und kann ich auch verstehen). In einem mir bekannten Fall, war das Notebook dann ein Wertgegenstand, dessen Wert dann nur teilweise erstattet wurde.

Liegenlassen wäre auch in der Reisegepäckversicherung
mitversichert.

M.W. ist es so, daß ein Erstattungsanspruch aus der RGV so ziemlich unmöglich ist. Bzw. wenn man sich so verhalten würde, wie es die VB verlangen, kann man effektiv nichts verlieren oder liegenlassen.

Aber das ist nur mein bescheidener Eindruck. Zumindest meine Hausratversicherung war immer nett zu mir und hat sich letztlich bisher gerechnet, nur eben nicht über Notebooks :wink:

Gruß
Christian

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Achso… wenn überhaupt, nur in einer Allrisk-Hausrat… da dies eben ein Eigenschaden ist und man da ein erhebliches subjektives Interesse unterstellen kann, wenn der Schadensfall eintritt.

Gruß
Marco

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Hallo Chris,

das sehe ich anders. In den mir bekannten
Versicherungsbedingungen (also die, die ich gelesen habe)
steht drin, daß Gegenstände für Arbeit und Gewerbe vom
Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.

Man muss dabei unterscheiden. Dies habe ich gerade nicht auseinandergefitzelt. :smile:

Also mein Privates Notebook ist in meiner Hausratversicherung mitversichert. Ergo ein versicherter Gegenstand. Punkt aus. :smile:
Einbruchdiebstahl ist eine versicherte Gefahr, somit besteht auch eine Deckung.

Jetzt die Problematik des fremden Notebooks.

Jetzt gilt zu unterscheiden:

§1 VHB 92

(2) Versichert sind auch:
e) Arbeitsgeräte- und Einrichtungsgegenstände, die dem Beruf oder dem Gewerbe ees Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen.
Die Einschränkung gemäß §10 Nr.3 bleibt unberührt.

§10 Nr.3
Nicht zur Wohnung gehören Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden.

Ausschließlich heißt = 100%
Bei einem beruflichen Notebook wäre aber noch interessant, inwieweit dann nicht möglicherweise die Inhaltsversicherung (Elektronikversicherung) der Firma dafür aufkommt.

Davon, daß man ein
Notebook dann schnell entsprechend deklarieren würde,
unterstelle ich mal (und kann ich auch verstehen). In einem
mir bekannten Fall, war das Notebook dann ein Wertgegenstand,
dessen Wert dann nur teilweise erstattet wurde.

Bei einer Unterversicherung ist dies auch richtig gewesen. Sonst eben siehe oben.

M.W. ist es so, daß ein Erstattungsanspruch aus der RGV so
ziemlich unmöglich ist. Bzw. wenn man sich so verhalten würde,
wie es die VB verlangen, kann man effektiv nichts verlieren
oder liegenlassen.

Du meinst die Reisegepäckversicherung aus dem Reisebüro? :wink:
Da kann es schon so sein, aber normalerweise ist das Liegenlassen (z.B. die Brille im Zug) und der einfache Diebstahl (z.B. Zeltaufbruch) in einer Reisegepäckversicherung mitversichert.

Gruß
MArco

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Hallöchen,
meines Erachtens muß man sich auf einer Reise befinden, wenn man den Schaden über die RGV abwickeln will. Reise wird definiert mit ca. 3 (?) Tagen Abewesenheit vom Wohnort (oder so ähnlich).

Es gibt aber elektronische Versicherungen fürs Handy, PC´s und auch für den Laptop. Die Tela-Versicherung hat dies mal angeboten, sie gehört jetzt zur Allianz. Frag mal dort nach. Aber die Preise sind nicht so billig. Lieber jeden Monat etwas sparen + zur Not selbst kaufen + am Besten: aufpassen…

Viel Glück bei der Suche,
Alex

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Hi Alex,

zunächst einmal Willkommen an dich als (behaupte ich jetzt mal) Neuling im Brett. :wink:

meines Erachtens muß man sich auf einer Reise befinden, wenn
man den Schaden über die RGV abwickeln will. Reise wird
definiert mit ca. 3 (?) Tagen Abewesenheit vom Wohnort (oder
so ähnlich).

Es gibt ja einerseits Reisegepäckversicherungs-Policen die temporär, sprich vom Tag x bis zum Tag y, abgeschlossen werden und es gibt Ganzjahresversicherungspolicen.

Eine Reise wird durch einen Beginn und ein Ende gekennzeichnet. In den mir bekannten Bedingungen ist der Beginn dann gegeben, wenn die versicherte Sache die ständige Wohnung des Versicherungsnehmers verlässt und das Reiseende dann, wenn die versicherte Sache dort wieder eintrifft.

vgl. auch: http://www.versicherungspaket.de/deutschland/tcs/tra…

Seite 21

Wichtig wäre dann nur, dass der Vertrag besteht.

Es gibt aber elektronische Versicherungen fürs Handy, PC´s und
auch für den Laptop. Die Tela-Versicherung hat dies mal
angeboten, sie gehört jetzt zur Allianz. Frag mal dort nach.

Sie bietet es meines Wissens nach immer noch an, heißt aber jetzt glaub Allianz Electronic. Nur im Ausland tritt sie noch als Tela auf. --> Makler in der Nähe mal drauf ansprechen.

Aber die Preise sind nicht so billig. Lieber jeden Monat etwas
sparen + zur Not selbst kaufen + am Besten: aufpassen…

Da kann ich dir nur zustimmen… das rechnet sich eigentlich nur für Geschäftsleute.

Gruß
Marco

Hallöchen Marco,

zunächst einmal Willkommen an dich als (behaupte ich jetzt
mal) Neuling im Brett. :wink:

ja, bin ich…vielen Dank :o)). Gehörst Du schon zu den „alten Hasen“ hier?

Eine Reise wird durch einen Beginn und ein Ende
gekennzeichnet. In den mir bekannten Bedingungen ist der
Beginn dann gegeben, wenn die versicherte Sache die ständige
Wohnung des Versicherungsnehmers verlässt und das Reiseende
dann, wenn die versicherte Sache dort wieder eintrifft.

Ja, aber wir (und auch die Bedingungstexte Deiner angegebenen Seite) reden hier ständig von einer Reise.
Diese ist definiert, z.B. „Immer, wenn Sie Haus oder Wohnung für eine Reise nach Orten außerhalb des Wohnortes verlassen.“ Dies gilt auch bei Tagesausflügen.
Danach ist Diebstahl während eines Kundenbesuches usw. nicht versichert, wenn man sich nur in der Stadt aufhält. Siehst Du das anders? Daher hilft ihm meines Erachtens keine Reisegepäckversicherung.

Liebe Grüße,
Alex

Nabend Alex,

ja, bin ich…vielen Dank :o)). Gehörst Du schon zu den „alten
Hasen“ hier?

Weiß nicht… kann man ca. 1020 Tage als lang bezeichnen? :wink:
Aber ich bin ein eher älterer ( von der Mitgliedschaft her gesehen) Teilnehmer :wink:

Ja, aber wir (und auch die Bedingungstexte Deiner angegebenen
Seite) reden hier ständig von einer Reise.

Ist ja auch ne Reiseversicherung :wink:

Diese ist definiert, z.B. „Immer, wenn Sie Haus oder Wohnung
für eine Reise nach Orten außerhalb des Wohnortes verlassen.“

Wo hast du denn diese Definition gefunden? Ich habe sie nämlich nicht finden können… :-/

Dies gilt auch bei Tagesausflügen.

Eh klar :smile:

Danach ist Diebstahl während eines Kundenbesuches usw. nicht
versichert, wenn man sich nur in der Stadt aufhält.

Kundenbesuch = dienstlich und das ist über die private Gepäck eh nicht versichert :wink:

Siehst Du das anders?

Wenn die Definition oben so drin steht, denke ich schon, dass es so passt, wie du es geschrieben hast. Ich könnte ja jetzt einen Satz sagen, der hier aber nicht zur Lösung des Problems beitragen würde. :wink:

Daher hilft ihm meines Erachtens keine
Reisegepäckversicherung.

Dann hättest recht.

Gute Nacht… :wink:
Marco