Privat Weg - Haftpflicht

Hallo zusammen.

Hab heute eine Kundin gehabt, die mit folgendem Problem zu mir kam:

Auf ihrem Grundstück (selbstbewohnt / EFH) befindet sich ein Weg (30m lang, 6m breit) der zu ihrem Haus führt. Unter diesem Weg befindet sich ein Ableitungsrohr.

Eine Nachbarin hat ihr nun am Wochenende erzählt, dass sie am Wegesanfang ein Schild aufstellen müsse „Privat Weg - Zutritt für unbefugt verboten“ o.ä., da sonst Versicherungen im Schadenfall nicht zahle würden. Ziemlich unkonkrete Aussage, da die Nachbarin dieses nicht auf einen konkreten Fall bezogen hat.

Typisches Bsp.: Postbote fährt mit Fahrrad in Schlagloch und stellt Schadenersatzanspruch. Kein Problem, meine ich, zahlt Privathaftpflicht. Ob Schild da steht oder nicht.

Umgekehrtes Bsp.:
Baukran wendet durch rückwärtseinfahren in die Einfahrt (Weg) und beschädigt dadurch das Ableitungsrohr unter der Zufahrt. Kann das Unternehmen die Ansprüche abweisen??

Gibt es noch andere Bsp. die ein solches Schild rechtfertigen? Oder ist das alles nur quatsch!

Werde zwar morgen noch mal in der entspr. Abteilung bei uns nachfragen, aber mehrere Meinungen, Erfahrungen, etc. sind doch besser!!

Danke für Antworten!
Gruß
jesch

Hallo Jens,
das Beispiel mit dem Baukran hinkt ein bißchen. Die Fa. könnte den Schaden höchstens ablehnen, wenn der Baukran für den normalen Straßenverkehr geeignet ist, also der Weg falsch angelegt wurde (zu dünne Schüttung, Rohr zu weit oben, etc.). Ist der Weg ordentlich angelegt, so kann die Fa. sich der Haftung nicht entziehen. Die Frage die mir eher in den Sinn kommt wäre, wer streut den da, wer sorgt für die Sicherungspflichten (Ausbesserungen, etc.)??

Haftungsmäßig liegt der Fall so, das der Eigentümer (bzw. Nutzer) die Haftung dafür hat. Denn egal ob da steht „Privat-Zutritt verboten“, der Eigentümer haftet grundsätzlich für alle Schäden die durch eine vernachlässigte Sicherngspflicht entstehen.

ME nach werden die Schilder nur aufgestellt um einen Durchgangsverkehr zu verhindern.

Viele Grüße sendet

Martin

Hi Martin!

Danke erst für deine Antwort! Ich habe mich vielleicht zum Teil falsch ausgedrückt. Klar ist, dass der Eigentümer seinen Sicherungspflichten nachkommen muss. Das Bsp. mit dem Postboten bezieht sich ja darauf, dass Ansprüche an den Eigentümer gestellt werden. Also auch Unfälle durch das Nicht-Streuen, etc.

Was aber ist, wenn der Eigentümer Ansprüche an Dritte stellt, da seine Zufahrt beschädigt wurde. Kann dieser Dritte die Ansprüche evtl. unter Berufung auf ein fehlendes Schild abweisen?? Mit dem Baukran meinte ich schon einen der für den Straßenverkehr zugelassen ist. Oder auch sontiges schweres Gerät, was evtl. auf dieser Einfahrt wenden will. Und es könnte ja durchaus sein, dass der „Privatweg“ nicht den normalen Anforderungen des Straßenverkehrs gewachsen ist. Deswegen ja die Frage nach dem Schild!

gruß
jens

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Hallo Jens,
mmmmh, das wäre dann wohl eher die Frage fürs Straßenbauamt oder der Ordnungsbehörde. Logisch betrachtet könnte es sein, das der Baukran einen Schaden anrichtet und die Firma dann sagen könnte „Der Fahrer konnte ja nicht sehen, das dieses ein privater Weg ist“. Andersherum ist es ja so, das Wege nach bestimmten Auflagen gebaut werden müssen. Also ich würde mich da an die Behörde vor Ort wenden. ich glaub nicht, das ein Versicherungsheini da genau Bescheid weiß. Wäre lieb, wenn du uns informieren würdest.

Gruß
Martin

und du lagst genau richtig. Entsprechende Abteilung bei uns sagte, es wäre in jedem Fall empfehlenswert ein solches Schild aufzuhängen, da der Weg nicht den straßenverkehrsauflagen o.ä. entspricht.

Aber ist halt 'ne Haftpflichtgschichte… genaueres werden im Fall der Fälle wieder nur mal die Gerichte wissen…

Frohe Ostern!

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