Privat weitergebildet, mehr gehalt vom AG ?

hallo

angenommen jemand arbeitet in einer abteilung mit 4 mitarbeitern. diese 4 MA machen alle dieselbe tätigkeit. keiner macht mehr, oder weniger.

3 der MA sind in der höchsten gehaltsstufe, 1 mitarbeiter möchte gern mehr geld und somit die gleiche gehaltstufe wie die anderen MA.

der chef lehnt dies ab mit der einzigen begründung das die anderen 3 MA eine Excelkurs mit abschluss gemacht haben und deshalb die höhere stufe haben.

nun macht der MA auf eigene fasut privat einen excelkurs und macht einen abschluss. diesen legt er dem chef vor und meint „nun könne man das gleiche wie die anderen, die höhere gehaltsstufe kann nicht mehr abgelehnt werden“. trotzdem gibt der chef nicht mehr geld

gibt es rechtliche schritte die man machen kann ? für genau die gleiche arbeit, gleiches wissen, möchte man das gleiche geld

gruss

Hi!

gibt es rechtliche schritte die man machen kann ?

Nein.

Gruß

Hi!

gibt es rechtliche schritte die man machen kann ?

Nein.

heisst also obwohl man dieselben qualifikationen hat wie alle anderen bekommt man nicht das gleiche gehalt ? keine gleichberechtigung ?

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Hi!

heisst also obwohl man dieselben qualifikationen hat wie alle
anderen bekommt man nicht das gleiche gehalt ?

Das heißt, dass wir in diesem Land glücklicherweise eine weitgehende Vertragsfreiheit haben, und jeder sich vorher überlegen kann, ob er einen Vertrag zu den angebotenen Bedingungen unterschreibt oder es lässt.

keine
gleichberechtigung ?

Doch, natürlich!
Jeder hat das gleiche Recht, seinen Arbeitsvertrag mitzubestimmen und gegebenenfalls die Unterschrift zu verweigern.

VG
Guido

P.S. Etwas off topic: Es gibt wesentlich mehr Dinge, die eine höhere Bezahlung rechtfertigen als nur die Qualifikation. Erfahrung, Unternehmenstreue, soziale Kompetenz etc. pp. …

Hallo,

aber es wird doch hier von einem bestehenden Arbeitsverhältnis berichtet, oder verstehe ich etwas miss? Also sind alle Verträge längst geschlossen.

Insofern wäre es ja nach deinen Ausführungen so, dass man vor Vertragsabschluss schon wissen müsste, das in X Jahren der Chef eine Gehaltserhöhung nicht genehmigen wird?

Gruß
Nita

Hi,

es besteht ja schon ein frei ausgehandelter Arbeitsvertrag und niemand kann den AG dazu zwingen, die Vertragsbedingungen zu ändern.

Gruß S

Hi!

aber es wird doch hier von einem bestehenden Arbeitsverhältnis
berichtet, oder verstehe ich etwas miss? Also sind alle
Verträge längst geschlossen.

So what?
Wenn man mit einem ertrag nicht einverstanden ist, solle man ihn nicht unterschreiben.

Insofern wäre es ja nach deinen Ausführungen so, dass man vor
Vertragsabschluss schon wissen müsste, das in X Jahren der
Chef eine Gehaltserhöhung nicht genehmigen wird?

Wer aufgrund einer Excelschulung (!) erwartet, dass er eine Gehaltserhöhung bekommt, hat irgendwas nciht ganz verstanden.

Wenn Excel zum Handwerk gehört, muss ein AG davon ausgehen, dass die AN selbiges beherrschen.

Gehaltserhöhungen gibt es in der Regel, wenn man seinem Chef einen Grund nennen kann, warum man wertvoller geworden ist und nicht, wenn man belegt, dass man eigentlich jetzt erst die überhaupt notwendige Qualifikation erlangt hat.

Es geht hier nicht um eine wesentliche Fortbildung, wie ein nebenberufliches Studium, einen Meisterbrief, einen Fachkaufmann/Fachwirt oder sonstiges, was einen wirklich erheblichen Wissensschub nachweisbar macht, was ich als Argument evtl. noch nachvollziehen könnte, es geht um Excel.

VG
Guido