Ein VN hat im Jahre 1987 bei einer Versicherung eine Zusatz-Privat Renten Versicherung abgeschlossen.
Der VN zahlt jeden Monat einen Betrag an diese Versicherung und jetzt bekam er letzten Monat ein Schreiben , das man die Versicherung gekündigt hätte , der Rückkaufwert beträge ca 780,- Euro .
Mit der Begründung : der VN hätte im letzten Herbst den 5 Arbeitsunfall mit kleinem bleibenden Schaden erlitten und das wäre eben nicht mehr Versicherbar und man würde den Vertrag nicht mehr weiter aufrecht erhalten.
Was hat die Rentenversicherung mit Arbeitsunfälle zu tun , der VN hat nach kurzer Arbeitslosigkeit einen anderen Job angenommen , den er trotzt dieses kleinen Handicaps problemlos ausführen kann
Frage A : dürfen die Das ?
Frage B . warum liegt der Rückkaufwert bei ca 700,- euro obwohl der VN über die Jahre hinweg rund 15.000 Euro einbezahlt hat
Nee eine Versicherung kann eine Rentenversicherung nicht so einfach kündigen.
Ist das vielleicht eine Rentenversicherung gekoppelt mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung? Das würde den niedrigen Rückkaufswert erklären und warum die sich für den Arbeitsunfall interessieren.
Aber auch das darf nicht mal eben so gekündigt werden. Was sagen denn deine Versicherungsunterlagen dazu?
Die Relation der Beiträge zum Rückkaufswert legen nahe, dass es ich z.B.um eine BU-Versicherung gehandelt haben könnte. Da könnte die Versicherung auch einen Zusammenhang zum Arbeitsunfall sehen.
Trotzdem kann eine solche Versicherung (zumindest in Deutschland) vom VU nicht deshalb gekündigt werden
Bevor man Geld für einen ahnungslosen Anwalt ausgibt:
1.) Unterlagen suchen
2.) Widersprechen, VU fragen, aufgrund welcher Bestimmung die Kündigung erfolgt, Unterlagen (Police, AVB)anfordern, wenn man sie nicht mehr hat