Hallo,
weiss jemand auf welcher Basis Ärzte an Privatpatienten abrechnen ?
Wenn sich dies auf eine Art „Katalog“ bezieht, kann diesen dann jeder erwerben ?
Danke
Hallo,
weiss jemand auf welcher Basis Ärzte an Privatpatienten abrechnen ?
Wenn sich dies auf eine Art „Katalog“ bezieht, kann diesen dann jeder erwerben ?
Danke
Hallo,
weiss jemand auf welcher Basis Ärzte an Privatpatienten
abrechnen ?
aufgrund der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Wenn sich dies auf eine Art „Katalog“ bezieht, kann diesen
dann jeder erwerben ?
hm…vielleicht mal im Buchhandel nachfragen ?
Gruss
Marion
Hi,
daß die Geschichte nach GOÄ läuft, hat schon Marion geschrieben. Eine Art „Katalog“ ist es ebenfalls und in jedem vernünftigen Buchhandel käuflich zu erwerben:
Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte
Beck-DTV, ISBN: 3423055510 Buch anschauen
Fallst Du noch heute Abend gaaaaaaaaaaanz dringend eine Abrechnung prüfen möchtest, kannst Du auch unter
http://www.medical-text.de/benutzergruppen/arzthelfe…
nachschauen. Dann gehst Du entweder über „GOÄ“ oder über „400 Diagnosen…“.
Na dann, viel Spaß
Ciao
Tessa
bleibt noch zu sagen …
bleibt noch zu sagen…dass privatärztliche Rechnungen das 2,3 fache des normalen GOÄ Satzes ausmachen und bis zum 6 fachen gehen dürfen.
Ich kann mich an Zeiten erinnern…
…als die Abrechnung des 3,5-/4,0-Fachen des GOÄ-Satzes mtio ellenlangen Erklärungen verbunden war.
Hi Sebastian,
bleibt noch zu sagen…dass privatärztliche Rechnungen das 2,3
fache des normalen GOÄ Satzes ausmachen und bis zum 6 fachen
gehen dürfen.
Richtig, obwohl Faktor 6 einer besonderen Begründung bedarf. Der Vollständigkeit halber: Leistungen des medizinischen Hilfspersonals werden freilich nach wie vor mit dem Faktor 1,8 abgerechnet.
Die Nichterwähnung wirst Du mir aber gewiß angesichts der Tatsache, daß ich gestern immer noch im Büro saß und mit dem Wirtschaftsprüfer kämpfte, nachsehen, oder? 
Ciao
Tessa
Vielen Dank für die Infos.
Hintergrund meiner Frage ist ansich, ob es denn Unternehmen gibt, die einem Arzt die Rechnungsstellung abnehmen können ?
Dies müsste anhand dieser GOÄ doch möglich sein ?
Gruss
Andy