Privatbesitz Wurfsterne etc

Hi Leute,
Wurfsterne sind ja gesetzlich verboten. Gilt das jetzt nur für das mitführen dieser Gegenstände auf der Straße oder auch den Privatbesitz? Also, dass man die im eigenen zu Hause und Garten etc. verwenden darf. Einfach als Hobby und wenn man fasziniert von den Teilen ist. Ich weiß, dass es die auch im Internet zu kaufen gibt (natürlich ab 18). Wenn das Verboten ist dürfte doch auch keiner ein Schußwaffen besitzen, die deutlich gefährlicher sind? Ich bin noch 17 und würde warten, bis ich 18 bin. Ich hoffe mal, das passt in den Rechts-Vorenabteil, weil ich schon Mal was im SPort-Teil geschrieben habe und ich die Empfehlung bekommen habe in diesem Abteil zu schreiben, weil hier die rechtliche Frage geklärt werden kann.
dip21.bundestag.de/dip21/btd/14/007/1400763.asc ist etwas merkwürdig.

Nebenbei noch: Ich lehne Gewalt gegen Menschen und Tiere generel ab.
MfG epoxy

Hi,

verboten im Sinne von verboten, falls du verstehst, was ich meine. Genau wie eine atomare Mittelstreckenrakete nebst passender mobiler Abschussrampe. Wenn die nu jetzt verboten ist, darf ich die jetzt trotzdem im Vorgarten plazieren zum privaten Gebrauch? Nein? Mann Ey.

Mit verbotenen Waffen ist der Umgang verboten. Was Umgang ist, kann man nachlesen, wenn man Spass dran hat. Steht im WaffG §1 (3).

Die Sachen, die uns unsere monopolkapitalistischen Ausbeuterschweine verboten haben, finden sich in §2 WaffG (Anlage2-4).

Nieder mit diesem korrupten Winkeladvokatenpack!

From my cold dead fingers, sach ich bloss…