Privatdarlehen

Folgende Konstruktion: Mal angenommen, ein Mann und eine Frau – beide geschieden – werden ein Paar. Die Frau hat Schulden aus 1. Ehe. Der Vater der Frau leiht daher nur dem Mann 20.000,-- DM mit privatem Darlehensvertrag, den auch nur der Mann unterschreibt. Mann und Frau heiraten und bauen mit dem Geld ein Haus. Der Mann verliebt sich in eine neue Frau und lässt sich wieder scheiden. Bei der Trennung überweist er der Noch-Frau die 20.000,-- DM einvernehmlich zurück, hat aber nix schriftliches, aber den Überweisungsträger und Kontoauszug. Der Vater der Frau stirbt. Die Mutter will nun als Erbin Ansprüche die 20.000,-- DM zurück, die die Tochter aber bereits erhalten hat. Welche Möglichkeiten bestünden für den Mann, nicht noch mal zahlen zu müssen?
Viele Grüsse,
Nic

Folgende Konstruktion: Mal angenommen, ein Mann und eine Frau
– beide geschieden – werden ein Paar. Die Frau hat Schulden
aus 1. Ehe. Der Vater der Frau leiht daher nur dem Mann
20.000,-- DM mit privatem Darlehensvertrag, den auch nur der
Mann unterschreibt. Mann und Frau heiraten und bauen mit dem
Geld ein Haus. Der Mann verliebt sich in eine neue Frau und
lässt sich wieder scheiden. Bei der Trennung überweist er der
Noch-Frau die 20.000,-- DM einvernehmlich zurück, hat aber nix
schriftliches, aber den Überweisungsträger und Kontoauszug.

Das ist sehr schlecht , das ganze schmeckt nach Schenkung!
Der Mann schenkt der Frau 20 000DM

Der Vater der Frau stirbt. Die Mutter will nun als Erbin
Ansprüche die 20.000,-- DM zurück, die die Tochter aber
bereits erhalten hat. Welche Möglichkeiten bestünden für den
Mann, nicht noch mal zahlen zu müssen?

Wenig bis gar keine der Mann hat gegenüber der Erbin hier Mutter Schulden in Höhe von ca 10000€uro
Die Mutter (Erbin) wird das Darlehen kündigen und dann die Rückzahlung betreiben.
Unser arner Mann zahlt gewissermaßen 2 mal. 20 000
Dumm gelaufen
Jakob

Viele Grüsse,
Nic

Folgende Konstruktion: Mal angenommen, ein Mann und eine Frau
– beide geschieden – werden ein Paar. Die Frau hat Schulden
aus 1. Ehe. Der Vater der Frau leiht daher nur dem Mann
20.000,-- DM mit privatem Darlehensvertrag, den auch nur der
Mann unterschreibt. Mann und Frau heiraten und bauen mit dem
Geld ein Haus. Der Mann verliebt sich in eine neue Frau und
lässt sich wieder scheiden. Bei der Trennung überweist er der
Noch-Frau die 20.000,-- DM einvernehmlich zurück, hat aber nix
schriftliches, aber den Überweisungsträger und Kontoauszug.

Das ist sehr schlecht , das ganze schmeckt nach Schenkung!
Der Mann schenkt der Frau 20 000DM

Der Vater der Frau stirbt. Die Mutter will nun als Erbin
Ansprüche die 20.000,-- DM zurück, die die Tochter aber
bereits erhalten hat. Welche Möglichkeiten bestünden für den
Mann, nicht noch mal zahlen zu müssen?

Wenig

Was genau ist denn „wenig“? Was, wenn der Orignal-Darlehensvertrag nicht mehr exisitieren würde, sondern nur Kopien? Was, wenn der Mann für die Rückzahlung damals einen Kredit aufgenommen hätte - wer würde einen Kredit aufnehmen, um das Geld hinterher zu verschenken?

bis gar keine der Mann hat gegenüber der Erbin hier

Mutter Schulden in Höhe von ca 10000€uro
Die Mutter (Erbin) wird das Darlehen kündigen und dann die
Rückzahlung betreiben.
Unser arner Mann zahlt gewissermaßen 2 mal. 20 000
Dumm gelaufen
Jakob

Viele Grüsse,
Nic

Folgende Konstruktion: Mal angenommen, ein Mann und eine Frau
– beide geschieden – werden ein Paar. Die Frau hat Schulden
aus 1. Ehe. Der Vater der Frau leiht daher nur dem Mann
20.000,-- DM mit privatem Darlehensvertrag, den auch nur der
Mann unterschreibt. Mann und Frau heiraten und bauen mit dem
Geld ein Haus. Der Mann verliebt sich in eine neue Frau und
lässt sich wieder scheiden. Bei der Trennung überweist er der
Noch-Frau die 20.000,-- DM einvernehmlich zurück, hat aber nix
schriftliches, aber den Überweisungsträger und Kontoauszug.

Das ist sehr schlecht , das ganze schmeckt nach Schenkung!
Der Mann schenkt der Frau 20 000DM

Der Vater der Frau stirbt. Die Mutter will nun als Erbin
Ansprüche die 20.000,-- DM zurück, die die Tochter aber
bereits erhalten hat. Welche Möglichkeiten bestünden für den
Mann, nicht noch mal zahlen zu müssen?

Wenig

Was genau ist denn „wenig“? Was, wenn der
Orignal-Darlehensvertrag nicht mehr exisitieren würde, sondern
nur Kopien? Was, wenn der Mann für die Rückzahlung damals
einen Kredit aufgenommen hätte - wer würde einen Kredit
aufnehmen, um das Geld hinterher zu verschenken?

Logik spielt dabei keine Rolle.
Der Verwendungszweck des Überweisungsträgers ist eine Hoffnung wenn da steht Rückzahlung Kredit lt Darlehenvertr. von Mutti …vom xy.zz.19xx.
Sähe das besser aus - ohne Zweckangabe auf dem Überweisungsträger eine
SCHENKUNG.
Wenn dann die Mutter kommt zahlt man trotzdem kann aber das Geld von der Ex zurückfordern, weil wenn man dem Schmied schuldet kann man nicht beim Bäcker zahlen.
Jakob

bis gar keine der Mann hat gegenüber der Erbin hier

Mutter Schulden in Höhe von ca 10000€uro
Die Mutter (Erbin) wird das Darlehen kündigen und dann die
Rückzahlung betreiben.
Unser arner Mann zahlt gewissermaßen 2 mal. 20 000
Dumm gelaufen
Jakob

Viele Grüsse,
Nic

Folgende Konstruktion: Mal angenommen, ein Mann und eine Frau
– beide geschieden – werden ein Paar. Die Frau hat Schulden
aus 1. Ehe. Der Vater der Frau leiht daher nur dem Mann
20.000,-- DM mit privatem Darlehensvertrag, den auch nur der
Mann unterschreibt. Mann und Frau heiraten und bauen mit dem
Geld ein Haus. Der Mann verliebt sich in eine neue Frau und
lässt sich wieder scheiden. Bei der Trennung überweist er der
Noch-Frau die 20.000,-- DM einvernehmlich zurück, hat aber nix
schriftliches, aber den Überweisungsträger und Kontoauszug.

Das ist sehr schlecht , das ganze schmeckt nach Schenkung!
Der Mann schenkt der Frau 20 000DM

Der Vater der Frau stirbt. Die Mutter will nun als Erbin
Ansprüche die 20.000,-- DM zurück, die die Tochter aber
bereits erhalten hat. Welche Möglichkeiten bestünden für den
Mann, nicht noch mal zahlen zu müssen?

Wenig

Was genau ist denn „wenig“? Was, wenn der
Orignal-Darlehensvertrag nicht mehr exisitieren würde, sondern
nur Kopien? Was, wenn der Mann für die Rückzahlung damals
einen Kredit aufgenommen hätte - wer würde einen Kredit
aufnehmen, um das Geld hinterher zu verschenken?

Logik spielt dabei keine Rolle.
Der Verwendungszweck des Überweisungsträgers ist eine
Hoffnung wenn da steht Rückzahlung Kredit lt Darlehenvertr.
von Mutti …vom xy.zz.19xx.
Sähe das besser aus - ohne Zweckangabe auf dem
Überweisungsträger eine
SCHENKUNG.
Wenn dann die Mutter kommt zahlt man trotzdem kann aber das
Geld von der Ex zurückfordern, weil wenn man dem Schmied
schuldet kann man nicht beim Bäcker zahlen.
Jakob

Ungerechtfertigte Bereicherung der EX?!
Gruss, Nic