Privatdarlehen an Bruder, Schwester Verzinsung vs. Schenkungssteuer

Ein Bruder möchte seiner Schwester 60.000€ Darlehen geben, damit sie bei der Bank diesen Betrag weniger für den Hausbau holen muss. Wenn er es ohne Zinsen gibt, wird 15% Schenkungssteuer fällig, was wirtschaftlich Schwachsinn ist nicht nur beim derzeitigen Zinssatz.
Anscheinen muss man im Moment laut aktuellem Urteil 3,5% Zinsen verlangen, um nicht in den Verdacht der Schenkung zu kommen. Auch wirtschaftlicher Schwachsinn. Wie gibt der Bruder der Schwester steuerlich juristisch richtig ein Darlehen mit einer Verszinsung wie Baugeld aktuell gegeben wird? Oder ist das im Moment einfach nicht möglich?
MfG ynot

… und überhaupt, wieso richtet sich die Schenkungssteuer nach dem Darlehensbetrag, der ja zurückgezahlt wird, und nicht nach den Zinsen, die ja bei Zinsfreiheit z.B. bei null wären? 3,5% von 60.000 € kann man seiner Schwester jedes Jahr schenken, oder nicht?
???

Hallo,

so wie ich das hier (https://www.steuertipps.de/anlegen-vererben-spenden/kapitalvermoegen-anlagen/zinsloses-darlehen-bedeutet-schenkung-der-zinsen) lese, bezieht sich die Schenkung nur auf die nicht gezahlten Zinsen.

Die Schenkung wären damit 2.100€ (60.000€ * 3.5%), was natürlich unter dem Freibetrag liegt.

Gruß,
Steve


leider nicht, da der Freibetrag auf 10 Jahre gilt und in der Zeit bei 3,5% 24.635,93 anfallen, also deutlich über dem Freibetrag über 20.000…

Auf die 4635,93 zahlt man dann eben die Schenkungssteuer von 700 Euro.
Das macht jetzt auf 10 Jahre den Kohl nicht fett.

Oder man macht den Darlehensvertrag eben bspw. auf eine Laufzeit von 8 Jahren, dann bleibt man unter 20K.

Gruß,
Steve

Welches aktuelle Urteil ist es, und worum genau ging es da? Meiner Meinung nach ist das ständige Rechtssprechung, dass die geschenkten Zinsen eben schenkungssteuerpflichtig sind. Da wird aber kein fixer Prozentsatz vorgegeben bzw. kann man die Vermutung widerlegen.
Ist wird letztlich darauf ankommen, zu welchem Zinssatz der Darlehensnehmer den Kredit sonst am Markt bekommen hat. Wenn er den z.B. tatsächlich für 2% bekommen würde, kann auch dieser niedrigere Wert angesetzt werden.
Blöd ist hinterher nur oft, dass sich Verwandte solche Kredite ohne Sicherheiten usw. gewähren. Und solche Kredite kosten am Markt einfach auch mehr Zinsen, welche dann auch als Vergleich heranzuziehen sind.
Also vielleicht vorher ein paar Angebote vergleichen und dann einen Vertrag zu den dortigen Konditionen vereinbaren. Wenn die Schwester da etwa Angebote zu 4% vorliegen hat, dann werden der eben diese 4% geschenkt, und was über dem Freibetrag liegt, muss versteuert werden. Oder man rechnet sich den Zinssatz aus, der innerhalb von 10 Jahren noch schenkungssteuerfrei wäre. Den Rest versteuert man dann eben als Zinseinkünfte. Aber vielleicht sind da die Steuern höher als wenn man die Schenkungssteuer abdrückt? Also erstmal rechnen und alle Umstände berücksichtigen.

Hallo ElBuffo,
es ging um
Schenkungsteuer bei unverzinslichem Darlehen an nichtehelichen Lebensgefährten
un die sind gleichgsetellt mit Geschwistern und allen anderen.
Urteil vom 27.11.2013 – II R 25/12, BFH/NV 2014 S. 537

darin urteilte der BFH, dass der Nutzungsvorteil nicht die Rendite ist, die der Geber hätte erzielen können, sonderner Zinssatz, den der Darlehensnehmer normal hätte zahlen müssen.
Leider fehlen genaue Zahlen was angemessen ist und es bestätigt in dem Urteil der BFH auch den in dem vorliegenden Fall warumauchimmer angemessenen Zinssatz von 5,5%

… äh meinst du das oder das Urteil zu den 3,5%? die Zahl fand ich im Netz, djetzt finde ich nur noch
5,5% vom Finanzamt angesetzt findet man hier:

was dann ebenso oft dazu führt, dass aus dem Kredit dann de-facto auch eine (ungewollte) Schenkung wird.

Wer unter Verwandten oder Bekannten etwas verborgt, muss sich darüber im Klaren sein, dass er es nicht in jedem Fall zurückbekommt (Auch nicht von der Schwester!!). Das ist in Deutschland genauso wie in vielen südlichen Ländern (typische Beispiele GR und TUR), in denen man diese Tatsachen den Beteiligten allerdings nicht explizit erklären muss (Nur unseren minderbemittelten Politikern ist sowas nicht klar). Von daher ist es für die Seele oftmals besser, schon mal vom worst-case auszugehen (oder das Ganze halt sein zu lassen).

Gruß
HH

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Hallo,
bei 10 Jahren etwa 1,5 im Jahr, wenn man es so rechnen mag.
.
Andere Idee, Bruder wird Miteigentuemer. Der Einstieg siht einfacher aus. Der Ausstieg falls gewuenscht kann allerdings noch groessere Probleme bringen, oder auch gar keine, je nach Verhalten.

… muss man mögen,
dem Staat 7500 Ocken zuzuschieben ist anders, als dem Bruder Zinsen zu zahlen, Äpfel und Birnen sozusagen und in diesem Vergleich hat Bruder 60 Mille fruchtlos auf der Bank rumdösen und Schwester kann von ihm zinslos statt KfW- bzw. Bankdarlehen (derzeit um 1,5%) zum Renovieren bekommen.
Das Prozedere mit Sicherheiten ist ja für die sorgenvollen deutschen Sicherheitsfanatiker sinnvoll, ein Vertrag ist aber auch ein Vertrag, unter Geschwistern auch, und wenn dadurch die Athmosphäre kaputt geht, kommt nur ans Licht, was sonst unbeleuchtet ist, schon mal überlegt?
Bei Vertragsbruch kann man auch einen Titel beim AG erwirken und pfänden und allen pipapo ohne Miteigentum, das nämlich wenn man schon schwarzmalen will, auch negative Auswirkungen nach sich ziehen kann (fürs Finanzamt vermietet man dann seinen Teil der Schwester, das wird immer noch teurer, und noch mehr Geld wandert zum Finanzamt).
Die Idee ist, dass das Zins-Geld in der Familie bleibt und nicht an Bank oder Fa geht.
Honni soit qui mal y pense

und wo hast du dies gelesen?

Ein Darlehen ist nicht gleich zu setzen mit einer Schenkung.
Ein Darlehen unter Geschwistern kann man auch Grundbuchmäßig absichern mit einem ergänzenden Vertrag, dass das Kapital in mtl. Raten von XXX ab dem 01.01.2020 zurückzuzahlen ist mit einem Sollzins von 0,25 %

… na und,
das kann man durchaus billigend in Kauf nehmen, oder, sollte es eintreten, wohlwollend billigen, das ist auch eine Möglichkeit.
Nennt sich dann Liebe, kommt leider selten, aber erfreulicherweise ab und zu vor, mal innerhalb der Familie, mal außerhalb, aber nur wer richtig liebt, kann mit seiner einmal gefällten Entscheidung wirklich für den ganzen Rest seines Lebens leben, deshalb sollte man sich das gut überlegen.

… zum Beispiel in dem Urteil
Urteil vom 27.11.2013 – II R 25/12, BFH/NV 2014 S. 537
sieht, man dass die Finanzämter und Gerichte die nichterhobenen 5,5% Zinsen von Darlehen unter Geschwistern mit Schenkungen gleichsetzen, in deinem Fall bis 2020 5,5%, ab dann 5,25%

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Wobei dann aber noch zu prüfen wäre, ob dieses Urteil von 2002 heute noch angewendet werden würde.
Außerdem ging es hier um einen ehemaligen Lebensgefährten und nicht um den Bruder.
Hier müsste auch noch der Freibetrag abgezogen werden.

Dies ganze kann man aber auch umgehen, mit der von mir aufgezeigten Lösung.
Wobei man sich auch unter Geschwister immer absichern sollte, wie z.B. mit einer Hypothek/Grundschuld, denn man weiß nie wie die evt. Schwägerin mal tickt, wenn der Bruder ganz plötzlich verstirbt.
Die könnte ja dann behaupten, der Betrag wäre nicht geliehen, sondern verschenkt worden.
(Habe ich im Bekanntenkreis selbst erlebt)

Gruß Apolon

Dann stellen wir uns mal vor, der Bruder verstirbt ganz plötzlich und die Schwägerin wirft sich gleich dem nächsten an den Hals. Von Trauer um den verlorenen Mann keine Spur.

Man erwartet zumindest, dass das geliehene Geld zurück gezahlt wird.
Dann meint die Schwägerin, weshalb sollte ich etwas zurück zahlen, was du meinem verstorbenen Ehemann geschenkt hast?

Einfach mal darüber nachdenken - diese Geschichte ist in meinem Bekanntenkreis passiert.

Gruß Apolon

Im Thread geht es um ein Darlehen mit einem Vertrag, da kann man dann genau unterscheiden beim Lesen ob da geschenkt oder Darlehen steht…
Und bei solch einer Schwägerin hilft auch kein Grundbucheintrag, Fußfessel, Drachen im Garten, Feenelixier, die wirst du nicht ändern.

Hallo,

warum vereinbart ihr vertraglich nicht einfach eine Barzahlung der Zinsen oder eine geldwerte Leistung im entsprechenden Umfang? Du stellst Quittungen über den Erhalt aus und gut is.

Gruß, Paran

Dieser Hinweis, bezog sich nicht auf den Thread, sondern auf deine pauschale Antwort.

Sorry - aber ein Kredit der über eine Hypothek abgesichert ist muss immer zurück gezahlt werden.

Das klingt doch gut, damit kann man dann selbst der Schwägerin von Apolon gerecht werden, sollte sie sich aus dem Ei pellen :wink: