Privatdarlehen bei Vormundschaft

Jemand ist bei seiner Mutter „Vormund-Betreuer“. Der zweite Betreuer ist sein Bruder.
Die Schwiegermutter ist in allen Belangen „entmündigt“.
Sie ist jetzt in betreutem Wohnen untergebracht und es gehr ihr gut.

Jetzt möchte man bauen und hätte gerne einen Privatkredit von der Mutter. (Das Geld ist vorhanden)

Muß das vom Amtsgericht geprüft und abgesegnet werden?
Oder können die Brüder das untereinander ausmachen.

Ist der Privatkredit eine mündelsichere Anlage?
http://de.wikipedia.org/wiki/M%C3%BCndelgeld

Gruß
smalbop

Die Schwiegermutter ist in allen Belangen „entmündigt“.

Das halte ich für ein Gerücht…

Der Betreuer darf weder für sich noch für Dritte Schenkungen aus dem Vermögen der Betreuten vornehmen. Soweit die Betreute ein Darlehen aus ihrem Vermögen gewähren soll muss man sich also über die entgeltlichkeit unterhalten, oder es müssten Aspekte dargelegt werden warum die Entgeltlichkeit auch durch die Betreute nicht gewünscht wird (Verfügung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge/Anrechnung auf ein künftiges Erbteil)
Eine Anhörung durch das Betreuungsgericht ist auf jeden Fall vorgesehen. Wenn die Betreute nicht mehr anhörungsfähig ist, bzw. ihren Willen nicht mehr kund tun kann wird zudem ein Verfahrenspfleger bestellt. Soweit ein Vertretungsausschluss vorliegt - wovon hier auszugehen ist - § 1795 BGB, so wird auch noch ein weiterer Betreuer nur für dieses Rechtsgeschäft bestellt werden müssen.
Das Betreuungsgericht sollte dringend zu Rate gezogen werden zum weiteren Vorgehen!

ml.