Als Privatmann habe ich meiner Firma vor 3 Jahren ein Darlehen gewährt. Meine Firma (Freiberufler) hat sich damit einen Firmenwagen gekauft. Dieser wurde 3 Jahre gefahren und auch abgeschrieben. Nun wurde der Firnmenwagen verkauft.
Wie ist der Verkaufserlös zu verbuchen ?
Erhöht er den Gewinn ?
Ist er gewinneutral, da ja das Darlehen auch an Privat zurückgezahlt werden muss ?
Ich wäre für eine kompetente Antwort dankbar.
Dann war der Wagen wohl nicht neu, Neufahrzeuge werden immer über 6 Jahren in der Regel abgeschrieben. Aber unerheblich davon ist die Regel: Auch wenn der Wagen nur noch einen Wert von 1 Euro hat, so ist beim Verkauf der Erlös als Gewinn aus dem Verkauf von Anlagevermögen zu verbuchen und damit zu versteuern. Ist ja auch korrekt so.
Hallo,
zum Darlehen:
- Privat: Sollten Zinsen vereinbart sein, stellen diese Einnahmen aus Kapitalvermögen dar (zinslos > keine Einnahmen)
- Betrieb: Sollten Zinsen vereinbart sein, stellen diese Ausgaben dar (zinslos > keine Ausgaben)
- Allgemein gilt: Hingabe bzw. Rückzahlung des Darlehens hat keine Auswirkung auf den Gewinn, da keine Betriebseinnahme bzw. ausgabe vorliegt.
zum PKW:
Der Verkaufspreis ist als Betriebseinnahme zu buchen. Der Restbuchwert (neue PKWs werden über 6 Jahre abgeschrieben) wird ausgebucht (hier entsteht eine Betriebsausgabe). Jedoch dürfte nach meinen Erfahrungen der Restbuchwert niedriger als der Verkaufserlös sein und somit „unterm Strich“ aus dem Verkaufsvorgang ein Gewinn entstehen.
Eine Art „Verrechnung“ oder ähnliches zwischen PKW und Darlehen darf nicht erfolgen. Die Vorgänge sind getrennt zu behaneln.
Wenn es sich um eine Einzelfirma ohne eigene Rechtsträgereigenschaft handelt, wäre eine Darlehensgewährung an sich selbst nicht möglich (§181 BGB).
Da sich der Firmenwagen im Betriebsvermögen befand, ist der Verkauf als Betriebseinnahme zu versteuern und unterliegt bei der Regelbesteuerung auch der Umsatzsteuer.
keine ahnung tut mir leid