Privatdarlehen und Grundschuldeintragung ins Grundbuch

Ich habe ein eigenes Haus mit Grundstück welches komplett schuldenfrei ist.
Ein guter Bekannter möchte mir nun zum renovieren insgesamt 60.000 Euro als Privatdarlehen leihen. Rückzahlung soll monatlich zu gleichen Raten innerhalb von 8 Jahren erfolgen.
Muss ich bei einem privaten Darlehen etwas beachten, außer natürlich alles schriftlich festhalten wie Zinssatz, monatliche Rate, vorzeitige Kündigung etc.?
Wie ist das steuerlich bei so einem Privatdarlehen? Muss ich oder der Geldgeber irgendwo was angeben? Kann ich als Darlehensnehmer irgendwelche Probleme bekommen?

Als Sicherheit möchte der Geldgeber eine Grundschuld in Höhe von 60.000 Euro ins Grundbuch eingetragen haben. Reicht es aus, mit dem schriftlichen Privatdarlehensvertrag zu einem Notar zu gehen und um eine Eintragung zu bitten? Welche Kosten würden durch so eine Grundschuldeintragung ins Grundbuch entstehen?
Hätte ich als Eigentümer irgendwelche Nachteile wenn eine Grundschuld eingetragen ist? Ist es überhaupt möglich, eine Grundschuld für ein Privatdarlehen von einer Privatperson einzutragen?

Wer kann mir Antworten auf meine zahlreichen Fragen geben?
Vielen Dank!

Wenn der „gute Bekannte“ unbedingt einen Grundbuchbeintrag verlangt,würde ich in jedem Fall einen Notar aufsuchen.
Dort erhalten Sie auch weitere Auskünfte.
Ich habe leider keine weitere Erfahrung in diesem speziellen Fall.
MfG
N.Schmidt

Sehr geehrter Hausbesitzer,
ein Privatdarlehen können Sie natürlich jederzeit über einen Notar abwickeln bzw. beglaubigen und auch eine Grundschuld darauf eintragen lassen.
Die Kosten kann ich nicht sagen, dafür gibt es den Notariatstarif. Ich denke aber, dass dieser schon bei 1-1,5% des Betrags liegen dürfte. Vielleicht sagt er Ihnen aber einen Pauschalbetrag als Kosten zu…
Am besten ist es wohl, Sie lassen sich vom Notar einfach beraten. Das Erstgespräch vor Ihrer Entscheidung sollte kostenlos sein. Sagen Sie ihm das einfach offen und wenn Sie einen Termin bekommen, liegen die Karten auf dem Tisch. Wenn Sie dann zurückziehen, sollten Sie nach dem Gespräch frei bleiben.
Trotzdem ist ein solcher Rat sehr gut und bringt Sie vielleicht auf weitere Ideen.
Ich halte Ihnen Daumen für ein zufriedenstellendes Gespräch und hoffe das Beste für Sie,
viele Grüße,
Klaus Went

Der Geldgeber (privat/Bank) ist nicht entscheidend. Entscheidend ist ob Grundbuch oder nicht. Eintragungen ins Grundbuch können dem Finanzamt (Notar!) zur Kenntnis kommen.
Du willst die Zinsen als Kosten beim Finanzamt geltend machen. Damit muss der Geldgeber die Zinseinnahmen versteuern. Letzteres ist wohl Euer gemeinsames Problem.
Im übrigen ist das Problem bei der Summe so gravierend, dass fachlicher Rat eigeholt werden sollte!!!
Also: Entweder unter Freunden per Handschlag oder das volle Programm und steuerliche Konsequenzen mit Abschreibung auf Nehmerseite und Versteuerung auf Geberseite - eben auch für den Darlehnsgeber.
Gruß, Bautz

Wenn Sie den Vertrag dem Notar vorlegen, wird er Ihnen die Alternativen, welche auch unterschiedliche Kosten verursachen, nennen. Diese Empfehlungen des Notars sind bei Auftragserteilung alle kostenneutral. Die preisgünstigste ist die grundbuchliche Absicherung mittels einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Hypotheken- oder Grundschuldeintragung. Die erstere ist für den Eigentümer vorteilhafter (Hypothek)!
Selbstverständlich kann die Eintragung auch für einen Privatgläubiger erfolgen.
Falls Fragen offen geblieben sein sollten, dann schreiben Sie gern erneut.
Freundliche Grüße aus der Region von Weser und Aller
H. Gintemann

Hallo,

umfangreiche Fragen, ich versuche mal strukturiert zu antworten.

Zunächst aber die Einschränkung, dass ich weder Rechtsanwalt noch Steuerberater bin. Letztlich können in diesen Themen diese Antworten geben, für die sie auch haftbar gemacht werden können. Ich schließe jede Haftung aus.

  • steuerliche Problematik
    Der Darlehensnehmer kann in den engen Grenzen des Steuerrechts (insbesondere meist nicht bei Eigennutzung) sämtliche Kosten, die mit dem Objekt und seiner Finanzierung in Zusammenhang stehen, steuerlich als Werbungskosten geltend machen. Der Darlehensgeber erzielt Einkünfte aus Kapitalvermögen, die er in der entsprechenden Anlage zur Steuererklärung angeben muss (!) (Achtung: Querkontrollen des Finanzamtes nicht ausgeschlossen!)
  • Probleme: umfangreiche Frage. Solange die Rückzahlung wie vereinbart erfolgt und der Darlehensgeber sich auch an die Vereinbarungen hält, sollte es keine Probleme geben. Besondere Probleme im Vergleich zu einem Bankdarlehen sehe ich nicht
  • Grundschuld: Der Darlehensnehmer kann mit dem Darlehensvertrag zum Notar gehen, der dann gegen ein entsprechendes Entgelt eine Grundschuldbestellungsurkunde aufsetzen und protokollieren kann.
    Kosten: siehe z. B.
    http://finanzrechner-grundbuch.faz.net/rechner2/faz/
    Vorschlag: Mal bei der Hausbank fragen, ob diese nicht „aus Interesse“ einen Blankovordruck für eine Grundschuldbestellung herausgeben. Es muss nur geklärt sein, ob mit oder ohne persönlicher Haftung und ob mit oder ohne Vollstreckungsunterwerfung. Ich als Darlehensgeber würde grundsätzlich auf einer vollstreckbaren Grundschuld mit persönlicher Haftung bestehen - wie auch die meisten Banken.
    Wichtig ist noch, dass eine Grundschuld vom Rechtscharakter her „abstrakt“, d. h. losgelöst von einer Forderung ist. Man benötigt also eine Verbindung zwischen Kredit und Grundschuld - eine sogenannte Zweck(bestimmungs)erklärung, die festlegt, dass DIESE Grundschuld für DIESEN Kredit haftet. Vorsicht: Nicht mit „das wissen wir doch“ oder so argumentieren, hilft im Streitfall nicht weiter.
  • Nachteile: Ja, man ist nicht so frei in der Verfügung über das Grundstück wie ohne Grundschuld. Soll heißen: Bei einem evtl. Verkauf ist man davon abhängig, dass der Grundschuldgläubiger - der z. B. durch Verkauf der Grundschuld bzw. des Darlehens auch wechseln kann (Anregung: in Grundschuldbestellungsurkunde Klausel aufnehmen, dass Grundschuld nicht ohne Zustimmung des Eigentümers auf einen Dritten übertragen werden kann, außer in gesetzlichen - z. B. Erbe - Fällen) „mitspielt“, d. h. in vertretbarer Zeit seine Forderung aufgibt und - ggfs. gegen Ablösung seiner Forderung - eine Löschungsbewilligung erteilt. Aber dies ist im Kreditgeschäft Standard und wird üblicherweise über sog. Treuhandaufträge abgewickelt. Sofern die Grundschuld im Vergleich zum Wert des Objektes nicht „überdimensioniert“ ist, sollte es hier - Erreichbarkeit des Gläubigers im Falle des Falles vorausgesetzt - keine größeren Schwierigkeiten geben.
  • Privatperson: ja.

Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.

Bei Fragen immer gerne.

Gruß

Günter

Ich glaube nicht, daß es einen Unterschied gibt zwischen Bankdarlehen und privat gewährtem Darlehen. Die Eintragung ins Grundbuch kostet einschl. Notar etwa 600 bis 900 Euro. Nicht vergessen: Die Grundschuld muß irgendwann auch wieder gelöscht werden, was wieder Notar- und Gerichtskosten verursacht.
Der Nachteil jeder Grundschuld ist, daß man das Haus nicht ohne Einwilligung des Darlehensgebers verkaufen kann. Die Einwilligung bekommt man in der Regel dadurch, daß beim Verkauf die verbliebene Restschuld vom Erlös einbehalten und dem Darlehensgeber sofort ausgezahlt wird.
Ich weiß nicht, ob es eine gute Idee ist, ein privates Darlehen zu wählen. Die Darlehenszinsen bei den Banken sind derzeit „unterirdisch“; sie liegen wahrscheinlich in der Gegend von 2,9 Prozent’! Ein Vertrag mit der Bank hat den Vorteil, daß er professionell erstellt und behandelt wird - im Gegensatz zu vielleicht selbstgestrickten und daher fragwürdigen Verträgen von juristischen Laien. Beim Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf. Bei eventuellen Interpretationsunterschieden drohen Komplikationen.
Nicht vergessen: Der Darlehensgeber muß die Zinseinnahmen bei der Steuererklärung angeben. Nur wenn die Zinseinnahmen den Pauschbetrag unterschreiten, zahlt er keine Steuern. Sonst hält das Finanzamt die Hand auf.
Wenn Sie Ihr Haus nicht selbst nutzen, sondern vermieten, können Sie die Schuldzinsen steuerlich absetzen.