nehmen wir mal an, A leiht dem B Geld. A und B sind verwandt oder bekannt.
B finanziert damit eine Wohnung, die er vermietet.
Klar, dass A und B einen ordenlichen Vertrag aufsetzen, wie er auch unter Fremden üblich wäre und dass A dem B das Geld per Überweisung zukommen lässt.
Tilgung und ggf. Zins werden ebenfalls per Überweisung gezahlt.
Wie läuft das Ganze steuerlich:
a) Bei 0% oder weinig Zinsen:
Muss B einen bestimmten Prozentsatz als Schenkung annehmen und dann bei Überschreitung der Freibeträge Schenkungssteuer zahlen?
b) mit Zins:
A muss vermutlich die gesamten Zinsen als Einkünfte in Anlage KAP angeben?
B kann die Zinsen als Werbungskosten für seine Einküfte aus V+V ansetzen?
a) Theoretisch könnte man auf die Idee kommen, die abgezinste Differenz zwischen den üblichen Zinsen und den in diesem Fall vereinbarten als Schenkung anzusehen, ich halte es aber für extrem unwahrscheinlich dass sich irgendein Finanzamt auf sowas einläßt.
b)- Richtig, A kann aber auch durch das Darlehen verursachte Kosten als Werbungskosten von den Zinsen abziehen und hat ja auch noch den Sparerfreibetrag (auch wenn der bald nicht mehr der Rede wert sein wird).
Voll und ganz !
Übrigens: Wenn A und B nur Bekannte sind (auch keine eheähnliche Lebensgemeiunschaft), dann s i n d sie fremde Dritte!
Ja, ich kann mich auch erinnern irgendwo mal sowas gelesen zu haben, aber wo und wann …?
Und von der praktischen Seite her gesehen: Bei 0% Zinsen kann der Kreditnehmer ja auch nichts absetzen, also erfährt normalerweise der Staat eh nix davon. Und von einem Nicht-Steuerfachmann kann man wirklich nicht erwarten, sowas als Schenkung zu betrachten und dem Finanzamt zu melden. Also keine Straftatgefahr, würd ich mal sagen.
Gruß Markus
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