Privatdarlehen, Vertrag

Hallo,

nehmen wir an A hat B privat einen höheren Betrag zinslos geborgt.
Beide haben einen formlosen Vertrag abgeschlossen, der dies bestätigt, im Prinzip wie eine einfache Quittung.

B wird krank und für unmündig erklärt, erhält einen staatlichen Betreuer, muss in ein Pflegeheim und die Kosten sollen mit dem vorhandene Vermögen und/oder Verkauf von Sachwerten gedeckt werden.

Wird in solchem Fall der formlose Darlehensvertrag von den Behörden akzeptiert und der Betrag aus dem Vermögen von B zurückgezahlt?

Vielen Dank für Informationen, Paran

Hallo,

Hallo.

nehmen wir an A hat B privat einen höheren Betrag zinslos
geborgt.
Beide haben einen formlosen Vertrag abgeschlossen, der dies
bestätigt, im Prinzip wie eine einfache Quittung.
B wird krank und für unmündig erklärt, erhält einen
staatlichen Betreuer, muss in ein Pflegeheim und die Kosten
sollen mit dem vorhandene Vermögen und/oder Verkauf von
Sachwerten gedeckt werden.

Wird in solchem Fall der formlose Darlehensvertrag von den
Behörden akzeptiert und der Betrag aus dem Vermögen von B
zurückgezahlt?

Die Geschäfte des B sind mit dem Übergang in eine Betreuung nicht ungültig oder erledigt, sie bestehen fort. Damit auch alle Forderungen und Verbindlichkeiten. Dies können Telefon-, Zeitungs-, Versicherungs-, Darlehensverträge und alles andere sein, was Personen eben so tätigen.
B ist nur nicht mehr geschäftsfähig und hat einen Betreuer, welcher die Geschäfte für B tätigt. Dazu gehören auch die Verbindlichkeiten des B, wie eben ein solches Darlehen des A.
MfG

Hallo,

vielen Dank für deine Antwort.
Mir ging es allerdings eher darum, ob die Form des Vertrags (einfache Quittung) rechtlich relevant ist.

Angesichts diverser juristischer Spitzfindikeiten, waren ich und meine Bekannten uns da in einer Diskussion nicht einig.

Manche meinten, ein formloser Kreditvertrag wie z.B.: „ich borge hiermit meiner Tante 10.000 Euro zinsfrei für 20 Jahre“ und selbiges halt von beiden Parteien mit Datum unterschrieben reiche aus.
Es gab die Meinung, man müsse die Übergabeart definieren, ev. mit Kontoauszügen belegen, oder einen Notar hinzuziehen und auch das wäre alles wurscht, es könnten auch Goldstücke ohne Notar sein etc.

Hört sich für mich alles vorstellbar an. Weiß jemand, was richig ist?

Vielen Dank, Paran