Privatdinge für den chef erledigen

hallo,

hatten gerade eine diskussion:

wenn man z.b. als sekretärin in einer anwaltskanzlei angestellt ist, muss man dann auch private dinge für den chef erledigen?

z.b. pakete zur post bringen, mittagessen holen, auto saugen.

nur mal als beispiele, wo hört der spass auf.

was jetzt strategisch sinnvoll ist, interessiert mich gar nicht so, sondern was die rechtsprechung dazu sagt.

vielen dank

hallo,

Hallo,

hatten gerade eine diskussion:

wenn man z.b. als sekretärin in einer anwaltskanzlei
angestellt ist, muss man dann auch private dinge für den chef
erledigen?

Das wird in geringem Umfang von § 106 GewO gedeckt,
http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__106.html
muß aber selbstverständlich gem. § 611 BGB als Arbeitszeit vergütet werden:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__611.html

z.b. pakete zur post bringen,

Dürfte in einer Anwaltskanzlei grundsätzlich zum Aufgabenbereich einer Sekretärin gehören

mittagessen holen, auto saugen.

nur mal als beispiele, wo hört der spass auf.

Fachfremde bzw. nicht durch den Arbeitsvertrag abgedeckte Tätigkeiten sollten 10% der Arbeitszeit nicht überschreiten

was jetzt strategisch sinnvoll ist, interessiert mich gar
nicht so, sondern was die rechtsprechung dazu sagt.

So - im Groben - interpretiert die Rechtsprechung die o.a. Gesetze.

vielen dank

&Tschüß