Private Anzeige

Herr F bekommt von seiner Mutter ( ! )eine Anzeige wegen „Unterschlagung von Schlüsseln“.

Nun habe ich gelesen im Internet, dass man sich nicht an „Kleinigkeiten“ aufhalten kann bei so einer Anzeige. Sprich: Würde gesagt „Herr A hat am 23.4.15 Frau X um 23 Uhr ermordet“ und Herr A meint: nene, das war um 23:10 Uhr (würde er wohl nie machen) dann gilt die Anzeige trotzdem. Ist mir schon klar, da Zeugen (oder Opfer) sich auch etwas täuschen können.
Wenn es aber heißen würde: „Herr A hat Frau X in Köln getötet“, die Frau tatsächlich aber in Düsseldorf gestorben ist … kann Herr A diese Anzeige dann als Lüge abstempeln und diese ist somit hinfällig - da hier nun mal keine „Kleinigkeit“ falsch ist.

Im fiktiven Schlüssel-Beispiel wird behauptet, dass Herr K die Schlüssel „seit dem 18.04.2015 bekommen hat“. Herr F kann aber bezeugen dass er die Schlüssel gar zu diesem Zeitpunkt bekommen haben kann, da Herr F seine Mutter seit Ende März gar nicht mehr gesehen hat. Der eine Schlüssel wurde sogar bereits im Herbst 2014 an ihn übergeben; der zweite Schlüssel zur Beerdigung seines Vaters.

Kann Herr F diese Anzeige also als „Lüge“ bezeichnen, da der falsche Termin hier auch nicht mehr als „Kleinigkeit“ bezeichnet werden kann. Nix gegen +/- 1 Woche, aber hier geht es um bereits um mindestens 3 Wochen (was aber im fiktiven Beispiel auch nicht stimmt, da die Beerdigung 6 Wochen her ist und der Herbst 2014 noch länger :smile:).

Herr F gibt die Schlüssel von sich aus wieder zurück. Kann die Mutter die Anzeige auch wieder zurück nehmen? Herr F soll auch Angaben zu seinen „persönlichen Verhältnissen“ machen. Wenn aber die Schlüssel zurück gekommen sind (und auch wenn die Mutter die Anzeige nicht zurück nimmt) - was kann finanziell evtl. auf ihn hinzukommen?

Danke im Voraus
Tobi@s

Hallo,

Du hast doch nicht wenig Material für die Geschichte bekommen, um die Sache in geeignete Bahnen zu leiten. Was ist daraus geworden? Wurden entsprechende Hinweise in Bezug auf die Strafanzeige gegeben?

Ansonsten ist die Tatbestandsmäßigkeit einer Unterschlagung nicht davon abhängig, von konkret welchem Datum bis zu welchem Datum die Unterschlagungssituation vorgelegen hat, und ändert die Rückgabe auch nichts an der Strafbarkeit der vorherigen Tat. Zudem kann man eine Strafanzeige, die ja nichts weiter als die Vermittlung der faktischen Kenntnis einer möglicherweise strafbaren Handlung an die zuständigen Behörden ist, auch nicht zurücknehmen. Mit der Strafanzeige weiß die Behörde um die Geschichte, und wird tätig.

Allerdings könnte im Bezug auf die Schlüssel und deren materiellen Wert ggf. der 248a StGB Anwendung finden, wonach die Unterschlagung geringwertiger Sachen nur auf Antrag (meint ausdrücklichen Strafantrag des Opfers) verfolgt werden kann. Ob hier ein solcher gestellt wurde, (weil man bei Schlüsseln wertmäßig natürlich auch etwas weiter denken kann), müsste man in Erfahrung bringen. Ein solcher könnte bis zum Ende des Verfahrens auch jederzeit zurückgenommen werden. Eine Verfolgbarkeit wäre dann nur noch gegeben, wenn die Staatsanwaltschaft das „besondere öffentliche Interesse“ hieran feststellen würde. Wenn es ganz schräg läuft, könnte das durchaus bei einer Tat zu Lasten einer „gebrechlichen alten Frau“ der Fall sein. Bei Vorlagen der oben genannten Art hingegen, ist hiervon nicht auszugehen.

Gruß vom Wiz

Hallo,

danke für die Antworten. Herr F hat - auch im Autrag seiner Geschwister - einen Betreuer-Antrag gestellt beim Amtsgericht. Eine schriftliche Äußerung zum Strafverfahren hat Herr F noch nicht abgegeben, da er noch einie Fragen an die Beamtin hatte (die sie ihm zumindest mündlich etwas grob) beantwortet hat (und zum Teil auch Sinn ergeben).
Die Schlüssel wurden jedoch zwischenzeitlich per Post wieder zurück gegeben (ob sie angekommen sind - kA).

LG Tobi@s

Die Schlüssel wurden jedoch zwischenzeitlich per Post wieder
zurück gegeben (ob sie angekommen sind - kA).

glückwunsch, tolle wurst.

hat herr f schonmal daran gedacht, wie er jetzt wohl beweisen will, dass die rückgabe erfolgt ist? herr f sollte beim nächsten mal versuchen, erst zu denken und dann zu handeln.

und hat herr f schonmal daran gedacht, wie das wohl von außen aussieht - erst die schlüssel unterschlagen, nach einer anzeige angeblich, aber ohne jeglichen beweis die dinger zurückschicken, dann die anzeigende person versuchen unter betreuung zu stellen?

wie im schlechten film. leute gibts…

Hallo,

hat herr f schonmal daran gedacht, wie er jetzt wohl beweisen
will, dass die rückgabe erfolgt ist?

Ja, hat er. Zum einen ist Herr F krank geschrieben (inkl. geplanter OP nächste Woche) und fährt keine 200 km um die Schlüssel zurück zu geben. Auch hat er eine Videoaufnahme gemacht wie die Schlüssel ins Paket gelegt wurden, das Paket zugeklebt wurde und der Versandzettel auf das Klebeband geklebt wurde. Weiter wurde eine Videoaufnahme gemacht wie das - immer noch so verschlossene - Paket bei der Post abgegeben wurde.

Auch hat Herr F Hoffnung, dass seine Mutter nicht ganz so verlogen ist und sagen würde: „ich hab es nicht bekommen.“

LG Tobi@s

Videoaufnahme

super. vermutlich hat er auch trotz krankheit die kamera ununterbrochen mitlaufen lassen, bis der postbote das paket entgegen genommen hat? damit es nicht unterwegs ausgetauscht werden konnte?

dann fehlt nur noch, dass er nachweisen kann, dass das ganze auch angekommen ist. wie steht’s damit? auch gefilmt?

Hallo,

das es Leute gibt, die dringender Betreuung bedürfen, uneinsichtig bzgl. ihrer Situation sind, angebotene Hilfe ablehnen, und sogar hilfsbereite Angehörige mit Anzeigen überziehen, ist Dir sicherlich nicht in den Sinn gekommen? Die zum Fall bereits neulich mitgeteilte Geschichte klingt aber ganz danach!

Es ist nie schön, wenn man in die Situation kommt, sich als Angehöriger mittels Betreuung zum Wohl und Schutz des Betroffenen gegen dessen - von Uneinsichtigkeit in die Hilfebedürftigkeit geprägten - Willen mit Hilfe des Gerichts durchsetzen zu müssen. Aber genau dies kommt leider nicht gar so selten vor. Und Gerichte wissen dann auch ganz genau, wie sie damit umzugehen haben, und wie sie Strafanzeigen gegen hilfsbereite Angehörige zu bewerten haben.

Gruß vom Wiz

Hallo,

Videoaufnahme

super. vermutlich hat er auch trotz krankheit die kamera
ununterbrochen mitlaufen lassen, bis der postbote das paket
entgegen genommen hat? damit es nicht unterwegs ausgetauscht
werden konnte?

Nein, habt Herr F nicht. Und ich glaube, das weißt du auch so.

dann fehlt nur noch, dass er nachweisen kann, dass das ganze
auch angekommen ist. wie steht’s damit? auch gefilmt?

brauch Herr F nicht. Er hat den Online-DHL-Nachweis dass das Paket am 13.5. + konkrete Uhrzeit entgegen genommen wurde. Da Herrn F´s Mutter nichts weg schmeißt (Messie) könnte er anhand des aufgehobenen Kartons nachweisen, ob es sich um das Paket handelt, welches er weg geschickt hat.

Und nun? Wie wäre es mit einem konkreten Vorschlag wie Herr F es hätte besser machen können (oder andere Interessierte Leser, die einen Rat brauchen)?

LG Tobi@s

das es Leute gibt, …

vielleicht liest du mal nach. zu diesem thema habe ich gar nichts geschrieben.

und hat herr f schonmal daran gedacht, wie das wohl von außen aussieht - erst die schlüssel unterschlagen, nach einer anzeige angeblich, aber ohne jeglichen beweis die dinger zurückschicken, dann die anzeigende person versuchen unter betreuung zu stellen?

wie im schlechten film. leute gibts…

Hast Du also alles gar nicht geschrieben?

Gruß vom Wiz

und hat herr f schonmal daran gedacht, wie das wohl von außen aussieht - erst die schlüssel unterschlagen, nach einer anzeige angeblich, aber ohne jeglichen beweis die dinger zurückschicken, dann die anzeigende person versuchen unter betreuung zu stellen?

wie im schlechten film. leute gibts…

Hast Du also alles gar nicht geschrieben?

„wie das wohl von außen aussieht“
hast du also gar nicht verstanden?