Hallo, vor zwei Jahren war die Höhe bei privater Arbeitslosenvers.zahlung ca. 240,00 EUR. Letztes Jahr lag dieser Betrag bei ca. 480,00 EUR. Dieses Jahr verlangt die ARGE über 900,00 EUR. Rechtens? Nach welchen Kriterien wird dabei gerechnet. Wie hoch ist der prozentuale Anteil bei gesetzlich Versicherten. Kann Einspruch/Widerspruch eingelegt werden? Danke für Deine/Ihre Antworten und ein gesegnetes Weihnachtsfest, lieben Gruß, Jersey2011
schlampige Angaben
Hallo,
- eine private Arbeitslosenversicherung gibt es nur bei privaten Versicherungen
- Sollte es sich um ein Versicherungspflichtverhältnis nach § 28a SGB III handeln, so begründet man dies bei der Agentur für Arbeit und nicht bei ARGE, die heute längst Jobcenter heißt.
- Sollte dies zutreffen, so hätte man über die Höhe der zu leistenden Beiträge einen schriftlichen Bescheid von der AA erhalten, in dem dies mit der gesetzlichen Regelung begründet wird. Solch ein Bescheid enthält immer auch den Hinweis über die Widerspruchsmöglichkeit.
- Eine Frage nach der Rechtmäßigkeit sollte mit dieser Bescheidsbegründung unterfüttert sein.
Gruß
Otto
Hallo Otto, danke für Ihre Antwort. Gruß Jersey2011