Hallo Zusammen,
ich war beim HNO, die mich untersuchte und mitteilte, das ich eine Durchblutungsstörung hätte. Ich sollte mich entscheiden, ob ich eine Infusion haben möchte, die privat zu zahlen wäre. Ich stimmte zu. Nun erhalte ich eine Rechnung, nach Ziffer 272, das ist ok. Ziffer 1 und 5 kann ich nicht nachvollziehen, da das eigentlich vom logischen her, mit der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden müßte. Was mich ebenfalls wundert ist, das Medikamente inkl. Material aufgeführt ist, das war nicht der Fall, oder dürfen sie es einfach so machen?
Vielen Dank im Voraus.
Ayten
Hallo Zusammen,
ich war beim HNO, die mich untersuchte und mitteilte, das ich
eine Durchblutungsstörung hätte. Ich sollte mich entscheiden,
ob ich eine Infusion haben möchte, die privat zu zahlen wäre.
Ich stimmte zu. Nun erhalte ich eine Rechnung, nach Ziffer
272, das ist ok. Ziffer 1 und 5 kann ich nicht nachvollziehen,
Hallo Ayten,
leider kann ich dazu überhaupt nichts sagen, denn ich bin schon Jahre nicht mehr berufstätig.
Tut mir leid. Aber warum gehst du damit nicht zu deiner Krankenkasse, die müssen dazu Stellung nehmen. Und beim nächsten Mal vorher fragen. In aller Regel übernimmt aber die Kasse die Kosten, wenn etwas medizinisch erforderlich ist. .
da das eigentlich vom logischen her, mit der gesetzlichen
Krankenversicherung abgerechnet werden müßte. Was mich
ebenfalls wundert ist, das Medikamente inkl. Material
aufgeführt ist, das war nicht der Fall, oder dürfen sie es
einfach so machen?
Vielen Dank im Voraus.
Ayten
Hi
also, wenn Du damit einverstanden warst, daß Du die ganze Sache privat bezahlst, ist diese Rechnungsstellung ok.
Allerdings müßtest Du deine Bereitschaft, dies selbst zu zahlen bei Deinem HNO unterschrieben haben. Also muß er was schriftliches von Dir in der Hand haben, damit er Dir eine Privatrechnung stellen darf. Hast Du nix unterschrieben, mußt Du auch nix zahlen…
Die 272 steht für die Infusion.
Die 1 für die Beratung
Die 5 für eine symptombezogene Untersuchung.
Als besondere Kosten darf man hierbei auch noch die Infusion an sich sowie etwaige Medikamente, die da rein gespritzt wurden abrechnen.
Demnach ist die Rechung aus Sicht einer privatörztlichen Rechnung korrekt gestellt. Wie gesagt, wenn Du das auch ausdrücklich unterschrieben hast.
Hallo,
es tut mir leid,aber hier bin ich überfragt.
Snapdracon