Private Berufsunfähigkeit und Sozialleistungen

Die Berufsunfähigkeitsversicherung mach ich ja, um eine Versorgungslücke zu schließen, da das Geld vom Staat einfach zu wenig ist (Erwerbsminderungsrente).

Wie ist das überhaupt mit Sozialleistungen vom Staat– gibt es welche, die man nicht mehr beantragen kann, wenn man über eine private Versicherung selbst dafür gesorgt hat, dass es finanziell weitergeht. Wir auch die EM-Rente überhaupt voll geleistet, wenn man eine recht hohe private BU-Rente bezieht? Oder wird die private BU-Rente bei der Feststellung des Bedarfs gar nicht betrachtet?

Die Private Berufsunfähigkeitsversicherung spielt bei der Feststellung einer Erwerbsminderung keine Rolle. Sie wird davon unabhängig betrachtet.

Korrekt, man müsste höchstens beachten dass die Steuerbelastung steigen wird, wenn man beides bekommt.

Hallo,

Wie ist das überhaupt mit Sozialleistungen vom Staat– gibt es
welche, die man nicht mehr beantragen kann, wenn man über eine
private Versicherung selbst dafür gesorgt hat, dass es
finanziellweitergeht.

Ja. Die Grundsicherung im Alter. Wenn du z.B. eine Riesterrente hast, wird diese auf die Grundsicherung angerechnet.

:Wir auch die EM-Rente überhaupt voll

geleistet, wenn man eine recht hohe private BU-Rente bezieht?
Oder wird die private BU-Rente bei der Feststellung des
Bedarfs gar nicht betrachtet?

Die EM-Rente wird voll gezahlt. Die private BU-Rente wird ggf. gekürzt.(Bereicherungsverbot)

Gruß
tycoon

Hallo tycoon,

Die EM-Rente wird voll gezahlt. Die private BU-Rente wird ggf.
gekürzt.(Bereicherungsverbot)

auch wenn es im Endeffekt auf das gleiche Ergebnis hinausläuft: Es ist nicht das Bereicherungsverbot, dass eine ev. Kürzung der BU-Rente auslöst.

Die BU-Versicherung ist eine Summenversicherung und unterliegt - im Gegensatz zu den Schadenversicherungen - nicht dem im VVG begründeten Bereicherungsverbot (auch wenn sich dieser Irrtum hartnäckig selbst im Kreis vieler Fachleute hält. Gib einmal „Berufsunfähigkeitsversicherung“ und „Bereicherungsverbot“ in Google ein: es ist erstaunlich, wieviele Treffer es gibt, die genau diesen Irrtum postulieren.).

Insofern ich also einen Versicherer finde, der meinen dementsprechenden Antrag zeichnet, kann ich durchaus das x-fache meines Arbeitseinkommens versichern - und ich erhielte dann im BU-Falle auch die entsprechende Leistung.

Dies ist aber rein theoretisch, da die Versicherer in Ihren Annahmerichtlinien einer „Überversicherung“ einen Riegel vorschieben und so halt doch wieder die Leistung auf max. 100% des letzten Nettos festschreiben (wenn überhaupt: meist sind es 50 - 80%).

Viele Grüße
Frank Hackenbruch

Hallo,

Hallo tycoon,
auch wenn es im Endeffekt auf das gleiche Ergebnis
hinausläuft: Es ist nicht das Bereicherungsverbot, dass eine
ev. Kürzung der BU-Rente auslöst.

Die BU-Versicherung ist eine Summenversicherung und unterliegt

  • im Gegensatz zu den Schadenversicherungen - nicht dem im VVG
    begründeten Bereicherungsverbot (auch wenn sich dieser Irrtum
    hartnäckig selbst im Kreis vieler Fachleute hält. Gib einmal
    „Berufsunfähigkeitsversicherung“ und „Bereicherungsverbot“ in
    Google ein: es ist erstaunlich, wieviele Treffer es gibt, die
    genau diesen Irrtum postulieren.).

Insofern ich also einen Versicherer finde, der meinen
dementsprechenden Antrag zeichnet, kann ich durchaus das
x-fache meines Arbeitseinkommens versichern - und ich erhielte
dann im BU-Falle auch die entsprechende Leistung.

Dies ist aber rein theoretisch, da die Versicherer in Ihren
Annahmerichtlinien einer „Überversicherung“ einen Riegel
vorschieben und so halt doch wieder die Leistung auf max. 100%
des letzten Nettos festschreiben (wenn überhaupt: meist sind
es 50 - 80%).

Viele Grüße
Frank Hackenbruch

Das ist richtig!

Gruß
tycoon