Hallo tycoon,
Die EM-Rente wird voll gezahlt. Die private BU-Rente wird ggf.
gekürzt.(Bereicherungsverbot)
auch wenn es im Endeffekt auf das gleiche Ergebnis hinausläuft: Es ist nicht das Bereicherungsverbot, dass eine ev. Kürzung der BU-Rente auslöst.
Die BU-Versicherung ist eine Summenversicherung und unterliegt - im Gegensatz zu den Schadenversicherungen - nicht dem im VVG begründeten Bereicherungsverbot (auch wenn sich dieser Irrtum hartnäckig selbst im Kreis vieler Fachleute hält. Gib einmal „Berufsunfähigkeitsversicherung“ und „Bereicherungsverbot“ in Google ein: es ist erstaunlich, wieviele Treffer es gibt, die genau diesen Irrtum postulieren.).
Insofern ich also einen Versicherer finde, der meinen dementsprechenden Antrag zeichnet, kann ich durchaus das x-fache meines Arbeitseinkommens versichern - und ich erhielte dann im BU-Falle auch die entsprechende Leistung.
Dies ist aber rein theoretisch, da die Versicherer in Ihren Annahmerichtlinien einer „Überversicherung“ einen Riegel vorschieben und so halt doch wieder die Leistung auf max. 100% des letzten Nettos festschreiben (wenn überhaupt: meist sind es 50 - 80%).
Viele Grüße
Frank Hackenbruch