Private Berufsunfähigkeit während krankengeld?

Ab wann und überhaupt Berufsunfähig?

Wann ist man überhaupt Berufsunfähig? Mal angenommen, jemand ist wegen Krankheit über 6 Monate krankgeschrieben. Greift hier für die 6 Monate u. länger die Berufsunfähigkeit? Man könnte ja seine Arbeit in dem Sinne machen (Schreibtischjob) ist aber wg. Krankheit krankgeschrieben. (braucht Ruhe, nur keinen Stress) Oder ist man hier „nur“ Erwerbsunfähig? Blick da nich ganz durch

Wann ist man überhaupt Berufsunfähig? Mal angenommen, jemand
ist wegen Krankheit über 6 Monate krankgeschrieben. Greift
hier für die 6 Monate u. länger die Berufsunfähigkeit?

Nein, man ist arbeitsunfähig.

Na, aber derjenige ist doch während dieser Zeit nicht fähig, seinen Beruf auszuüben. Und schau mal hier:
http://bfriends.brigitte.de/foren/rund-um-versicheru…
Dort kommt es am Ende so raus, dass man beides beziehen kann?
Hm, Rätsel über Rätsel

Hallo,
hier ein paar Erläuterungen:
In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es seit Jahren nur noch die Begriffe „teilweise Erwerbsminderung“ oder „volle Erwerbsminderung“. Die Begriffe Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit werden bei neuen Renten nicht mehr verwendet.
Definitionen:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__43.html§ 43 Rente wegen Erwerbsminderung
In der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung gilt folgende Regelung:
http://www.berufsunfaehigkeitsversicherung-sofort-ve…

Das Krankengeld einer gesetzlichen Krankenkasse wird für maximal 78 Wochen (inklusive Entgeltfortzahlung) gezahlt. Bei einer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung wegen teilweiser Erwerbsminderung wird das Krankengeld ab Rentenbeginn gekürzt.
Bei einer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung wegen voller Erwerbsminderung entfällt das Krankengeld ab Rentenbeginn. Bei einem Rentenantrag wird das Krankengeld zunächst weitergezahlt (ggf. bis Rentenbeginn). Die Zahlung einer Rente aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung hat nie Auswirkungen auf das gesetzliche Krankengeld. (Bei Krankentagegeld aus einer privaten Krankenversicherung kann es andere Regelungen geben.)
Gruß
RHW

Nun gut, also wenn ich das richtig verstehe:
man bekommt sein gesetzliches Krankengeld 78 Wochen lang. Gesetzliche Erwerb/Berufsunf.rente kürzt das Krankengeld.
Private BU kann man parallel zum Krankengeld bekommen.

Wenn im Bu Vertrag steht: Bu liegt vor, wenn die vers. person infolge Krankheit…die ärztl. nachzuweisen sindvorrasusichtlich mind. 6 Monat ununterbrochen zu mind. 50% auser Stande ist ihrem zuletzt vor Eintritt dieses Zustandes ausgeübten Beruf nachzugehen.
…wird uns nachgewiesen, dass dieser Zustand für einen zeitraum von sechs Monaten ununterbrochen vorgelegen hat, gilt dieser Zustand von Beginn an als BU.

heißt: jemand ist schon 4 Monate krank. Wird aber insgesamt mind. 6 Monate krank sein. So bekommt dieser gesetzl. Krankengeld und private BU von Beginn an seiner Krankheit!?

Hallo,
bei den 78 Wochen gesetzliches Krankengeld werden die Entgeltfortzahlung und evtl. weitere Krankenschreibungen in den letzten 3 Jahren, die mit der aktuellen Erkrankung im Zusammenhang stehen, mitangerechnet. (§ 48 Sozialgesetzbuch V)

Wenn im Bu Vertrag steht: Bu liegt vor, wenn die vers. person infolge Krankheit…die ärztl. nachzuweisen sindvorrasusichtlich mind. 6 Monat ununterbrochen zu mind. 50% auser Stande ist ihrem zuletzt vor Eintritt dieses Zustandes ausgeübten Beruf nachzugehen.
Ein Problem könnte sein: Die Arbeitsunfähigkeit des Arztes bescheinigt, dass man seine aktuelle Arbeit nicht vollschichtig ausüben kann. Wenn man seine Tätigkeit z.B. nur zu 2/3 ausüben kann, aber nicht eine volle Schicht, wäre man auch arbeitsunfähig $ 2 AU-Richtlinien http://www.g-ba.de/downloads/62-492-56/RL_Arbeitsunf…
(dann aber nicht berufsunfähig im Sinne der Privatversicherung). Evtl. bei der Versicherung nachfragen (oder ggf. im Vertrag nachlesen), wie diese 50% nachzuweisen sind. Ich habe gehört, dass es in solch einem Fall sehr hilfreich sein kann, eine passende Rechtsschutzversicherung zu haben.
Gruß
RHW