Hallo,
bei den 78 Wochen gesetzliches Krankengeld werden die Entgeltfortzahlung und evtl. weitere Krankenschreibungen in den letzten 3 Jahren, die mit der aktuellen Erkrankung im Zusammenhang stehen, mitangerechnet. (§ 48 Sozialgesetzbuch V)
Wenn im Bu Vertrag steht: Bu liegt vor, wenn die vers. person infolge Krankheit…die ärztl. nachzuweisen sindvorrasusichtlich mind. 6 Monat ununterbrochen zu mind. 50% auser Stande ist ihrem zuletzt vor Eintritt dieses Zustandes ausgeübten Beruf nachzugehen.
Ein Problem könnte sein: Die Arbeitsunfähigkeit des Arztes bescheinigt, dass man seine aktuelle Arbeit nicht vollschichtig ausüben kann. Wenn man seine Tätigkeit z.B. nur zu 2/3 ausüben kann, aber nicht eine volle Schicht, wäre man auch arbeitsunfähig $ 2 AU-Richtlinien http://www.g-ba.de/downloads/62-492-56/RL_Arbeitsunf…
(dann aber nicht berufsunfähig im Sinne der Privatversicherung). Evtl. bei der Versicherung nachfragen (oder ggf. im Vertrag nachlesen), wie diese 50% nachzuweisen sind. Ich habe gehört, dass es in solch einem Fall sehr hilfreich sein kann, eine passende Rechtsschutzversicherung zu haben.
Gruß
RHW