Private Berufsunfähigkeitsversicherung

Hallo Ihr Lieben,

man nehme an, eine Person hat Anspruch auf seine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese wird aber nicht zahlen, da wohl die finanzielle Einbuße pro Monat zu gering ist. Es wird wohl erst ab einer Einbuße von 20 - 25% gezahlt. Der Versicherungsnehmer hat aber nur z.B. 18% finanzielle Einbuße durch die Berufsunfähigkeit. Ist das so rechtens, oder die reine Willkühr? Hätte diese Person Chancen vor Gericht?

Vielen Dank schon mal.
LG Painter

Hallo,

man nehme an, eine Person hat Anspruch auf seine private Berufsunfähigkeitsversicherung.

Also er hat so einen Vertrag?

Diese wird aber nicht zahlen, da wohl die finanzielle Einbuße pro Monat zu gering ist. Es wird wohl erst ab einer Einbuße von 20 - 25% gezahlt. Der Versicherungsnehmer hat aber nur z.B. 18% finanzielle Einbuße durch die Berufsunfähigkeit. Ist das so rechtens, oder die reine Willkühr?

Wenn das von Anfang an wirksam vereinbart worden ist, behaupte ich mal, dass das so auch in Ordnung und keine Willkür ist.

Hätte diese Person Chancen vor Gericht?

Womit?

Grüße

Hallo

Hallo Ihr Lieben,

man nehme an, eine Person hat Anspruch auf seine private
Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese wird aber nicht zahlen,
da wohl die finanzielle Einbuße pro Monat zu gering ist. Es
wird wohl erst ab einer Einbuße von 20 - 25% gezahlt. Der
Versicherungsnehmer hat aber nur z.B. 18% finanzielle Einbuße
durch die Berufsunfähigkeit.

Wenn dies im Bedingungswerk welches dem Vertrag zugrunde liegt so steht dann gilt dies als vereinbart. Fast alle BU-Versicherer haben diese oder eine ähnliche Klausel in Ihren Bedingungen.

Ist das so rechtens, oder die

reine Willkühr? Hätte diese Person Chancen vor Gericht?

Mit Willkür hat das nichts zu tun. Wenn es so ist wie ich vermute, dann sieht es schlecht aus, aber wie gesagt, man müsste wissen um welchen Tarif und um welchen Versicherer es sich handelt um genaueres sagen zu können.

Vielen Dank schon mal.
LG Painter

Keine Ursache

Zahao

Danke schon mal für die Infos…

Unter welchem Punkt in der Police würde man diese Klausel finden? Man nehme an, dass in der Police nirgendwo Prozentzahlen bezügl. der finanziellen Einbuße aufgeführt sind…

DANKE, Painter

Hallo,

Unter welchem Punkt in der Police würde man diese Klausel
finden? Man nehme an, dass in der Police nirgendwo
Prozentzahlen bezügl. der finanziellen Einbuße aufgeführt
sind…

Das steht nicht in der Police sondern den Versicherungsbedingungen die dem Vertrag zugrunde liegen.
Gruß J.K.

Hallo,

man nehme an, eine Person hat Anspruch auf seine private
Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese wird aber nicht zahlen,
da wohl die finanzielle Einbuße pro Monat zu gering ist.

Hat er jetzt einen Anspruch oder hat er keinen ?

wird wohl erst ab einer Einbuße von 20 - 25% gezahlt. Der Versicherungsnehmer hat aber nur z.B. 18% finanzielle Einbuße durch die Berufsunfähigkeit.

Dann besteht also kein Anspruch aus dem bestehenden Vertrag. Obwohl die Prozentzahlen mich verwundern. Nach meinem Wissen zahlen private BU-Versicherungen erst ab 50 % Berufsunfähigkeit.

Ist das so rechtens, oder die reine Willkühr?

Ja, denn der Vertrag wurde offenbar so abgeschlossen. Von Willkür kann keine Rede sein.

Hätte diese Person Chancen vor Gericht?

Weil sich die Versicherung vertragsgemäß verhält ? Wohl kaum.

Dringender Rat: Vertrag prüfen lassen, ggf von der Verbraucherzentrale.

Gruß

Nordlicht

Hallo,

Willkür sicher nicht. Es zählt was in den AVB vereinbart wurde. Üblich sind z.B. 50%, 25% wäre schon eine Ausnahme.

Und es muss klar sein, dass diese Einkommensminderung direkt mit der Berufsunfähigkeit zusammenhängt. Bei vielen Berufen kann ich mir das schlecht vorstellen.

Viel Glück

Barmer

Hallo,
die Person könnte ja körperlich schwer auf Leistung gearbeitet haben. Und jetzt vielleicht nur z.B. im Wareneingang.

DANKE, Painter

Ja, dann läge ja erstmal Berufsunfähigkeit im 1.Beruf vor und es wird ein anderer Beruf ausgeübt.

Da muss man dann schauen, was die AVB zur konkreten Verweisung schreiben. Und ob ein Minus von 18-20% hinzunehmen ist und trotzdem die Lebensstellung gewahrt ist, wäre dann ggf. der Streitpunkt.

Gruss

Barmer