Private Betreuung: AMt will trotzdem Geld

Eigendlich ne unverschämtheit: Habe die Betreuung meiner Grossmutter übernommen, jetzt will das AMt trotzdem fast 300 EUR für diese Betreuungsangelegenheit…
Da wird Oma nur früher zum Sozialfall, aber wofür wollen die das?

Hallo,

ein ehrenamtlicher Betreuer hat Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung. Diese muss der Betreute zahlen, sofern er nicht mittellos ist. Ist er mittellos, zahlt die Gerichtskasse. Du kannst deiner Oma das Geld ja wieder geben, wenn du es nicht möchtest.

Gruß
Nelly

Eigendlich ne unverschämtheit: Habe die Betreuung meiner
Grossmutter übernommen, jetzt will das AMt trotzdem fast 300
EUR für diese Betreuungsangelegenheit…

Meine Schwester hatte kürzlich auch irgendwelche Probs mit dem Amt, weil sie für drei/vier Wochen kurzfristig die Betreuung für meine Mutter übernehmen mußte, als diese nach einem SF im Koma lag. Jetzt wollte das Amt von ihr eine Aufstellung der Vermögenswerte meiner Mutter haben. Sinnigerweise von meiner Schwester aufgestellt und nicht von meinen Eltern. Sie hatte aber nur die Betreuung für die medizinische Versorgung übernommen, ausdrücklich NICHT für Vermögen, theoretisch darf sie also gar keine Aussagen über solche Sachen machen. Scheint aber niemanden zu interessieren. Behörde eben…

Gruß Maid :smile:

Hallo,

Meine Schwester hatte kürzlich auch irgendwelche Probs mit dem
Amt, weil sie für drei/vier Wochen kurzfristig die Betreuung
für meine Mutter übernehmen mußte, als diese nach einem SF im
Koma lag. Jetzt wollte das Amt von ihr eine Aufstellung der
Vermögenswerte meiner Mutter haben. Sinnigerweise von meiner
Schwester aufgestellt und nicht von meinen Eltern. Sie hatte
aber nur die Betreuung für die medizinische Versorgung
übernommen, ausdrücklich NICHT für Vermögen, theoretisch darf
sie also gar keine Aussagen über solche Sachen machen. Scheint
aber niemanden zu interessieren. Behörde eben…

Hallo,

das will ich so nicht stehen lassen. Bevor man ein Amt (ehrenamtlich) übernimmt
sollte man sich über Pflichten und Rechts schlau machen, auch wenn das heute
als uncool gilt.

Eine Vermögensaufstellung bei Beginn der Betreuung muss IMMER sein. Was, wenn
diese nicht gemacht wird und irgendwann stellt sich raus, das Geld fehlt ?

Genau dann geht das Gejammere los: Das Amtsgericht hätte doch darauf achten
müssen, was aus dem Geld wird, warum hat keiner aufgepasst, die armen alten
Menschen werden von den Behörden im Stich gelassen… Das übliche Gejaule
eben.

Irgendwie kann ich mir da nur an den Kopf fassen. Und wenn einer nichts zu
verbergen hat, dann schnappt er sich im einfachsten Fall die letzten
Kontoauszüge, Sparbücher usw. und legt sie dem Rechtspfleger mit ein paar
freundlichen erläuternden Worten vor.

Ausserdem kann man sich von der Pflicht zur Rechnungslegung unter bestimmten
Bedingungen befreien lassen.

Gruss

Andreas