Private BU-Versicherung Hinzuverdienst

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage auf die ich im Netz einfach keine klaren Aussagen bekomme.

Folgendes: Ich beziehe seit einigen Jahren, Leistungen aus einer privaten BU-Rente „830€pm“. Dieser Betrag hat mir mehr oder weniger mein Studium finanziert. Ich bin nun im letzten Semester, werde ab Juli meine Diplomarbeit schreiben und nebenher schon 3 Tage in einem Ingenieurbüro arbeiten. Für diese 3 Tage werde ich vermutich ein Gehalt von 800pm€ netto bekommen. Mein früherer Lohn in meinem alten Beruf lag bei ca. 2400 DMpm netto

Wie verhält sich dies nun mit meiner privaten BU? Werden da Leistungen gekürzt?

Ich hätte auch die Möglichkeit mich für das halbe Jahr Diplomarbeit-schreiben nochmal an der FH einzuschreiben.

Leider geben mir die Angestellten von der Versicherung keine Angaben. Diese meinen nur das müsse man dann im Einzelfall prüfen, wenn es dann soweit ist. Aber da wird es dann wohl schon zu spät sein.

Würde mich freuen eine Antwort zu erhalten.

MFG

Marco

ich habe eine Frage auf die ich im Netz einfach keine klaren
Aussagen bekomme.

Weil es die nicht gibt??

Folgendes: Ich beziehe seit einigen Jahren, Leistungen aus
einer privaten BU-Rente „830€pm“. Dieser Betrag hat mir mehr
oder weniger mein Studium finanziert. Ich bin nun im letzten
Semester, werde ab Juli meine Diplomarbeit schreiben und
nebenher schon 3 Tage in einem Ingenieurbüro arbeiten. Für
diese 3 Tage werde ich vermutich ein Gehalt von 800pm€ netto
bekommen. Mein früherer Lohn in meinem alten Beruf lag bei ca.
2400 DMpm netto

Nun, dann bist Du ja demnächst nicht mehr BU?!

Wie verhält sich dies nun mit meiner privaten BU? Werden da
Leistungen gekürzt?

Welche Bedingungen (Tarif, Generation, Gesellschaft) - was steht da drin???

Ich hätte auch die Möglichkeit mich für das halbe Jahr
Diplomarbeit-schreiben nochmal an der FH einzuschreiben.

Das könnte dann bereits Beruf sein - steht in den Bedingungen!

Leider geben mir die Angestellten von der Versicherung keine
Angaben. Diese meinen nur das müsse man dann im Einzelfall
prüfen, wenn es dann soweit ist. Aber da wird es dann wohl
schon zu spät sein.

Ne - es ist wie es ist! Das ist im Einzelfall zu prüfen - ob noch BU oder nicht!

Thorulf Müller

Welche Bedingungen (Tarif, Generation, Gesellschaft) - was
steht da drin???

Der Tarif nennt sich 61M
Generation: Ich bin Jahrgang 1980
Gesellschaft ist die Gerling bzw. nun HDI-Gerling

Gruß Marco

Der Tarif nennt sich 61M

Danke

Generation: Ich bin Jahrgang 1980

Danke - aber es war die Tarif Generation gemeint!

Gesellschaft ist die Gerling bzw. nun HDI-Gerling

Danke

So - und nun soll ich also in mein Archiv gehen - suchen - lesen - die Antworten auf Deine Fragen finden - und alles für nichts???

Warum?

Thorulf Müller

So - und nun soll ich also in mein Archiv gehen - suchen -
lesen - die Antworten auf Deine Fragen finden - und alles für
nichts???

Warum?

Thorulf Müller

Lieber Herr Müller,

ich habe hier lediglich um Rat gefragt. Wenn Sie jedoch dieses Forum aus kommerziellen Zwecken nutzen, dann hängen Sie doch am besten immer eine Honorarliste an Ihre Antworten, sinnvollerweise noch bevor Sie Aussagen treffen.
Dennoch bedanke ich mich für Ihre Mühe und Ihre Zeit die Sie investiert haben. Wie sagt man doch so schön; Vergelt(d)s Gott!!

Mit freundlichem Gruß
Marco

2 „Gefällt mir“

Ja, ich find’s auch merkwürdig.
Wenn ich vorhabe, keine weiteren Antworten zu liefern, stell ich keine weiteren Fragen.
Oder bereite mein Gegenüber darauf vor, dass meine Zeit nicht gänzlich umsonst verbraucht werden soll.
Seltsam seltsam.
Aber vielleicht mach ich was verkehrt?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

unter allem Vorbehalt kann es nur eine „gefühlte“ Antwort geben, da wie bereits geschrieben, dies nur unter Sichtung und Wertung aller Unterlagen und Informationen möglich ist. Das wird im Rahmen dieses Forums nicht möglich sein.

Du bist Jahrgang 1980, mußt vorher bereits berufstätig gewesen sein, dann einige Jahre schon Leistungsempfänger bei der privaten BU.

Ein Berufsunfähigkeitsanspruch aus der privaten Versicherung liegt üblicherweise vor, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf für eine mehrjährige Zeit (z.B. 3 Jahre) zu mindestens 50% nicht mehr ausgeübt werden kann. Das lag also vor.

Allerdings endet der Anspruch auch, wenn dies nicht mehr erüllt ist. Für die Zukunft zählt bei den heute üblichen Bedingungswerken nicht „irgendein Beruf“, sondern der ausgeübte oder erwünschte Beruf.

Es geht also weniger um die Frage, was du tatsächlich ausübst, sondern zu was du in der Lage bist. Wärst Du also in der Lage, den Beruf auszuüben, den Du im Studium erlernt hast, endet der Anspruch auf die Leistung aus der BU. Meiner Meinung nach, spielt dabei der von Dir genannte Verdienst keine Rolle und auch, ob Du nebenher, stundenweise oder wie auch immer tätig bist.

viele Grüße
Andreas

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Marco,

Welche Bedingungen (Tarif, Generation, Gesellschaft) - was
steht da drin???

Wie Herr Müller schon schrieb: entscheidend ist, was in den
Bedingungen steht. Dort wird u.a. der Begriff Berufsunfähigkeit
definiert sowie auch unter welchen Umständen die Zahlung der Rente
ganz oder teilweise eingestellt wird.
Die Bedingungswerke unterscheiden sich je nach Vertragsbeginn;
Tarif und Gesellschaft zum Teil erheblich ! Daher: studieren; wurde
bei Abschluss ausgehändigt oder zugeschickt.
Gruß

Da gabs mal so ne Flensburger Pils Werbung. „Tolles Auto, nette Freundin…und Sprachen kann er… Aber geholfen hats ihm auch nicht.“ Hmm, merkwürdig jedenfalls.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

nicht richtig, weil …
Schon mal was von konkreter Verweisung gehört???

Wenn er Geld verdient oder einen anderen neuen Beruf hat, dann ist er nicht mehr BU!

Und weil gleich die Schlauberger kommen und sagen, dass Gerling auf die konkrete Verweisung verzichtet - Ja, in der ersten prüfung im richtigen Bedingungswerk - nicht in der Nachprüfung!

Hallo Jungs, das ist nichts für Amateure - das sind Fragen aus der Profiliga! Und das Wissen, dass man sich in Jahren mühselig angeeignet hat, das verschenkt man nicht!

Es geht hier auch nicht um Antwort, sondern um die Regelung. Der kann das mit dem Versicherer nicht alleine machen - der fällt dabei auf die Schnauze!

Thorulf Müller

Hallo,

Schon mal was von konkreter Verweisung gehört???

Ja klar. Spielt aber imho keine Rolle: neuer Ausbildungsgang (und zwar komplett), neuer Berufsabschluß, neuer Beruf. Also keine BU mehr.

Wenn er Geld verdient oder einen anderen neuen Beruf hat, dann
ist er nicht mehr BU!

Sehe ich genau so. Sorry, wenn es nicht verständlich war.

viele Grüße
Andreas

… Ja, in der

ersten prüfung im richtigen Bedingungswerk - nicht in der
Nachprüfung!

Was bedeutet das genau?
Bei der Nürnberger ist es auch so, dass die auf konkrete Verweisung verzichten. Zumindest in manchen Tarifen. Geht das dort auch?

Schon mal was von konkreter Verweisung gehört???

Ja klar. Spielt aber imho keine Rolle: neuer Ausbildungsgang
(und zwar komplett), neuer Berufsabschluß, neuer Beruf. Also
keine BU mehr.

Würde eine Rolle spielen, wenn es entsprechend vereinbart ist! Dann müsste die Rente weiter gezahlt werden - was m.E. Schwachsinn ist!

Thorulf Müller

… Ja, in der

ersten prüfung im richtigen Bedingungswerk - nicht in der
Nachprüfung!

Was bedeutet das genau?

Hmmm - Du willst hier also mitreden und weißt das nicht??? Das macht mich nachdenklich und erinnert mich an einen guten Bekannten: Dieter!

Bei der Nürnberger ist es auch so, dass die auf konkrete
Verweisung verzichten. Zumindest in manchen Tarifen.

In welchen - in welcher Form - wie lange?

Geht das
dort auch?

Wenn es vereinbart ist, dann geht es so, wie es vereinbart ist!

Thorulf Müller

Hmmm - Du willst hier also mitreden und weißt das nicht??? Das
macht mich nachdenklich und erinnert mich an einen guten
Bekannten: Dieter!

Och Herr Müller. Wollen wir jetzt albern werden? Ich habe eine Frage gestellt, weil mich dieses Thema interessiert. Genau die gleiche Antwort können Sie auch jedem Frager an den Kopf werfen, der hier eine Frage stellt.
Damit würde dieses Forum aber ziemlich einseitig laufen, weil letztendlich keiner mehr eine solche stellen wird. Natürlich müssen Sie nicht antworten, was wiederum mich nachdenklich machen würde.

Bei der Nürnberger ist es auch so, dass die auf konkrete
Verweisung verzichten. Zumindest in manchen Tarifen.

In welchen - in welcher Form - wie lange?

Wie lange weiß ich nicht, in diesem Falle handelt es sich um einen BUZ-Tarif, der an eine FRV angeschlossen wurde. Die Versicherung bezahlt kräftig 150€ RV und eine BU-Rente von über 1.500€ (ich glaube, mit Dynamik).
Die Versicherung weiß, dass der entsprechende VN wieder arbeitet, was er aber gemäß Aussage seines Arztes nur unter 50% machen kann. Der Verdienst reicht aus, um als Selbstständiger trotzdem ein nicht gerade preiswertes Haus zu bauen.
Das Einkommen ist der Versicherung egal, es kommt in diesem Falle tatsächlich darauf an, dass der VN unter 50% seiner früheren Tätigkeit ausüben kann. Eine Anfrage bei VU (ich war neugierig) ergab, dass er auch mehr als das Doppelte als früher verdienen darf. Wichtig ist nur die 50% Grenze des möglichen Arbeitens.

Was also bedeutet diese Aussage? Wäre nett, wenn Sie das noch beantworten könnten:

Wie lange weiß ich nicht, in diesem Falle handelt es sich um
einen BUZ-Tarif, der an eine FRV angeschlossen wurde. Die
Versicherung bezahlt kräftig 150€ RV und eine BU-Rente von
über 1.500€ (ich glaube, mit Dynamik).
Die Versicherung weiß, dass der entsprechende VN wieder
arbeitet, was er aber gemäß Aussage seines Arztes nur unter
50% machen kann. Der Verdienst reicht aus, um als
Selbstständiger trotzdem ein nicht gerade preiswertes Haus zu
bauen.
Das Einkommen ist der Versicherung egal, es kommt in diesem
Falle tatsächlich darauf an, dass der VN unter 50% seiner
früheren Tätigkeit ausüben kann. Eine Anfrage bei VU (ich war
neugierig) ergab, dass er auch mehr als das Doppelte als
früher verdienen darf. Wichtig ist nur die 50% Grenze des
möglichen Arbeitens.

Was also bedeutet diese Aussage? Wäre nett, wenn Sie das noch
beantworten könnten:

Gerne: Das ist nicht Verzicht auf konkrete Verweisung, sondern BU im Sinne der Bedingungen - weniger als 50% in der Lage und tut es! Das ist immer zulässig!

Thorulf Müller

Gerne: Das ist nicht Verzicht auf konkrete Verweisung, sondern
BU im Sinne der Bedingungen - weniger als 50% in der Lage und
tut es! Das ist immer zulässig!

Na huch! Wegen diesem Fall habe ich bei anderen Gesellschaften angeklingelt und gänzlich andere Aussagen gehört. Bei den meisten wird die Rentenzahlung eingestellt, wenn im neuen Job 80% des vorherigen Einkommens (oder der Rente???) verdient werden.

Die Frage, die Sie gerne beantworten sollten, war in diesem Zusammenhang:

Und weil gleich die Schlauberger kommen und sagen, dass
Gerling auf die konkrete Verweisung verzichtet - Ja, in der
ersten prüfung im richtigen Bedingungswerk - nicht in der
Nachprüfung!

Was soll der letzte Satz bedeuten?

Na huch! Wegen diesem Fall habe ich bei anderen Gesellschaften
angeklingelt und gänzlich andere Aussagen gehört. Bei den
meisten wird die Rentenzahlung eingestellt, wenn im neuen Job
80% des vorherigen Einkommens (oder der Rente???) verdient
werden.

Die Frage, die Sie gerne beantworten sollten, war in diesem
Zusammenhang:

Wenn es so geregelt ist - wenn nicht, dann ist das nur einer von mehreren Punkten, die erfüllt sein müssen - vergl. Rechtssprechung!

Und weil gleich die Schlauberger kommen und sagen, dass
Gerling auf die konkrete Verweisung verzichtet - Ja, in der
ersten prüfung im richtigen Bedingungswerk - nicht in der
Nachprüfung!

Was soll der letzte Satz bedeuten?

Es gibt mehrere Prüfungen - die Erste und die Nachprüfungen. Es wird geprüft ob noch BU im Sinne der Bedingungen vorliegt!