Private BUZ und vorvertragliche Anzeigepflicht

Hallo,

ich habe eine Frage im Zusammenhang mit der vorvertraglichen Anzeigepflicht (Gesundheitsfragen) bei einer privaten Berufsunfähigkeitszusatzversicherung.

Wie prüft das Versicherungsunternehmen im Leistungsfall eine eventuelle Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht (z. B. ob alle Arztbesuche angegeben wurden)? Durch eine Anfrage bei der gesetzlichen Krankenkasse, in der der Versicherungsnehmer pflichtversichert ist bzw. war?

Wie lange werden solche Daten bei den gesetzlichen Krankenkassen gespeichert? Gibt es eine „Verjährung“?

Danke und Gruß

Ranschke

Wie prüft das Versicherungsunternehmen im Leistungsfall eine
eventuelle Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht (z.

Indem sie spätestens im Leistungsfall alle Arztunterlagen einsieht und dann feststellen kann, was in der Vergangenheit bekannt war.

B. ob alle Arztbesuche angegeben wurden)?

Das spielt keine Rolle. Auf Erkrankungen kommt es an, nicht auf Arztbesuche.

Guten Tag Ranschke,
Ihre Fragen zielen so ein wenig in eine bestimmte Richtung.
Und will man sie sachlich beantworten, so braucht man dafür einige Zeit, weil bedingte Fristen hineinspielen.Und die Antwort differenziert ausfallen muss. Und längst nicht jeder das alles verstehen kann. Einfacher ist es, sie beherzigen folgende Empfehlung: Die Gesundheitsfragen sind wahrheitsgemäß zu beantworten. Wenn Sie das nicht tun und auf andere Entwicklungen (Ablauf Einredefrist, Ende Aufbewahrungsfrist,wahrscheinlicher Eintritt der BU aufgrund von Rückenproblemen, Bluthochdruck, Psyche etc.)bauen, sind Sie im Zweifel bei der Katz’.
Abgesehen davon, dass ich noch keinen getroffen habe, der ein gerichtliches Hin-und Her-Geziehe schadlos überstanden hätte.
Glauben Sie es mir: Sie wollen keine gerichtliche Auseinandersetzung darüber, ob bestimmte Fristen, Ereignisse, Fehl- oder zutreffende Diagnosen in der Welt waren oder sind.
Denn das kostet Zeit, Geld und vieeeel Nervenkraft.
Gruß
Günther

… Daten der Krankenkassen fallen unter den Datenschutz. Ärzte sind zwar von der ärztlichen Schweigepflicht befreit, behandelnde Ärzte die nirgends auftauchen und nicht bekannt sind, können auch nicht befragt werden…

ein heißes Thema… besser ist es zu einem kundigen Makler zu gehen, der genau weiß bei welcher Gesellschaft man mit welcher Vorerkrankung die wenigsten Erschwernisse bekommt und ggf. einen kleinen Zuschlag akzeptieren.

ggf. auch nach Grundfähigkeits- od. Dread Desease Versicherung umschauen.

ggf. über den Arbeitgeber im Gruppenvertrag versicherung, dort wird oft auf Gesundheitsfragen verzichtet.