Hallöchen,
wie schon erwähnt wurde, ist der Sachverhalt bei weitem nicht trivial.
Auf der einen Seite gehört der Firma ALLES, was während der Arbeitszeit auf dem Notebook entstanden ist (da dies ja bezahlte Leistung war) - entsprechend darf die Firma auch darüber bestimmen, was sie mit diesen Leistungen anstellt.
Auf der anderen Seite befinden sich auf einem Notebook quasi gezwungenermaßen automatisch personenbezogene Daten des Mitarbeiters, für welche das BDSG anwendbar ist: (§ 4)
Die Frage ist, wie wird der Begriff „privat“ interpretiert.
Der Arbeitgeber kann im Falle eines begründeten Verdachtsmoments durchaus eine Auswertung der im Notbook befindlichen Daten durchführen, um zu prüfen, ob der Mitarbeiter hier Betrug begangen hat, indem er private Tätigkeiten als „Arbeit“ deklariert und abgerechnet hat. Dazu ist es notwendig, die Browser-Historie so detailliert zu analysieren, dass sich private und dienstliche Inhalte trennen lassen.
Allerdings darf eine derarttige Analyse aufgrund des BDSG nicht durchgeführt werden, um ohne Indizien auf die Suche nach einem Grund für eine außerordentliche Kündigung etc. zu gehen.
Kann der Arbeitgeber kein explizites Interesse an den auf dem Gerät befindlichen privaten Daten juristisch begründen, so kann der Mitarbeiter zumindest fordern, dass diese Daten im Sinne des §4 BDSG nicht genutzt werden. Da hierdurch der Verwendungszweck entfällt, greift §3a BDSG (Datensparsamkeit) und somit §20(2) BDSG (Löschung), d.h. die Daten dürfen nicht nur, sondern müssen gelöscht werden.
Prinzipiell kann der Mitarbeiter zumindest §20(5) BDSG zur Anwendung bringen und der Nutzung seiner personenbezogenen Daten schriftlich widersprechen und eine unverzügliche Löschung einfordern.
Die Beweislast, dass die sog. „schutzwürdigen Interessen“ des Mitarbeiters nicht überwiegen, trifft dann das Unternehmen, d.h. das Unternehmen muss sämtliche Karten auf den Tisch legen, was sie mit den Daten anstellen und warum - und jede einzelne Karte muss vor Gericht besten, sonst muss der Arbeitgeber die privaten Daten löschen.
Gruß,
Michael