Private ./. dienstliche Nutzung

Hallo,

ich brauche keine Rechtsberatung, sondern würde gerne wissen, wo etwas zu nachstehendem Problem geregelt ist.

Angenommen, Arbeitnehmerin A, Angestellte im öff. Dienst des Landes T-I, hat einen Arbeitsplatz, der u. a. mit Rollcontainern ausgestattet ist. In diesem Container sind dienstliche Unterlagen, aber auch private Sachen. Was man so hat, Teller, Tasse, Geschirr, Buch, Kontoauszüge.

Weiter angenommen, A wird länger krank. Darf der Dienstherr den Container einfach öffnen ?

Neue Annahme, Variante 1: Wie vor, aber A hat an einer Schublade einen Aufkleber angebracht „privat“. Macht das einen Unterschied ?

Gruß

Andreas

Hallo,

In diesem Container sind
dienstliche Unterlagen, aber auch private Sachen. Was man so
hat, Teller, Tasse, Geschirr, Buch, Kontoauszüge.

Weiter angenommen, A wird länger krank. Darf der Dienstherr
den Container einfach öffnen?

Natürlich. Das ist ja kein Privatschrank des AN.

…aber A hat an einer
Schublade einen Aufkleber angebracht „privat“. Macht das einen
Unterschied?

Auch durch einen Aufkleber wird das kein Privatschrank bzw. ne Privatschublade.

MfG