Hallo,
ich brauche keine Rechtsberatung, sondern würde gerne wissen, wo etwas zu nachstehendem Problem geregelt ist.
Angenommen, Arbeitnehmerin A, Angestellte im öff. Dienst des Landes T-I, hat einen Arbeitsplatz, der u. a. mit Rollcontainern ausgestattet ist. In diesem Container sind dienstliche Unterlagen, aber auch private Sachen. Was man so hat, Teller, Tasse, Geschirr, Buch, Kontoauszüge.
Weiter angenommen, A wird länger krank. Darf der Dienstherr den Container einfach öffnen ?
Neue Annahme, Variante 1: Wie vor, aber A hat an einer Schublade einen Aufkleber angebracht „privat“. Macht das einen Unterschied ?
Gruß
Andreas