Gibt es (steuerliche, zollrechtliche, versicherungstechnische) Probleme, wenn ein deutscher Dienstwagen von einem französischen Angestellten(Geschäftsführer GmbH) in Frankreich für private Fahrten genutzt wird?
Hallo Lothar,
zu Zeiten meiner Arbeit für die deutschen Filialen einer frz. Gruppe hatte ich eine Reihe von Dienstwagen von Kollegen aus Frankreich als Rechenknecht zu betreuen. Die Probleme dabei:
Gibt es (steuerliche,
nein. Entweder die legendären „ein Prozent“, decken auch den Familienbesuch in Banyuls oder Puyoo oder Hendaye ab. Oder Fahrtenbuch, dann ists eh wurscht.
Im Fall der Einmann-GmbH kanns Schwierigkeiten geben, wenn die Privatnutzung im Innenverhältnis auf ein gewisses Maß beschränkt ist und dieses Maß überschritten wird. Dann winkt mal wieder die verdeckte Gewinnausschüttung.
zollrechtliche,
nein, Zölle gibts nicht mehr unter uns Erbfeinden. Wenns nicht mehr als paar Wochen sind, alles ok. Wenn da Auto auf Dauer, nicht bloß vorübergehend in F genutzt wird und neu ist, kostet das auch in F Umsatzsteuer.
versicherungstechnische)
hier gibts von den Kfz-Versicherern eine besondere Versicherungskarte („grüne Karte“), die in einigen Ländern zum Nachweis der Deckung mitgeführt werden muss. Ist ein Ritual, aber kein Problem. Heute anrufen, übermorgen das Teil haben.
Es gibt Leasinggesellschaften, die beim Verbringen ins Ausland gleich Unrat wittern und verlangen, dass der Leasingnehmer dem Fahrer bestätigt, dass er das darf, und dass der Fahrer diese Bestätigung mitführt. Das Kleingedruckte lesen oder, weniger aufreibend, vom Leasinggeber Auskunft einholen.
Jetzt kommt allerdings noch die Gegenfrage: Was hat der GF denn mit seiner GmbH vereinbart? Unbegrenzte private Nutzung oder was anderes? Passt das dazu?
Wenn nicht, hat der GF ganz unabhängig von irgendwelchen Dritten Trabbel mit seinem Dienstherrn zu gewärtigen.
Schöne Grüße
MM