Private Dokumente in der Firma

Hallo zusammen,

ginge man mal von folgendem fiktiven Fall aus:

Der Herr x hätte seine gesamte private „Buchhaltung“ - also Dokumente wie Versicherungsunterlagen, Steuersachen, Zeugnisse, Gehaltsabrechnungen etc. - hübsch auf 9 Ordner verteilt in der Firma in einen Aktenschrank gelegt.

Hat er - auch während der Arbeitszeit - grad mal Leerlauf, dann legt er auch schonmal das eine oder andere Dokument ab, geht ja schnell.

Natürlich braucht man hier oder da mal nen neuen Ordner, die eine oder andere Tackernadel, Büroklammer, einen Leuchtstift zum was markieren, ein Post-It zum Draufpappen etc. Alles keine grossen Vermögenswerte, und da das Zeug ja sozusagen in der Arbeitsstelle bleibt ist’s doch auch kein Problem.

Und nun meine Fragen

  • In Zeiten, in denen Kassiererinnen wegen eines Pfandbons im Wert einiger Cent gekündigt wird: ist das dann wirklich „kein Problem“?
  • Darf ein Arbeitgeber (nehmen wir mal an ohne Rücksprache) überhaupt während „Leerlaufzeiten“ (also keine Pausen) seinen privaten Kram erledigen?

Das alles nur für den Fall, dass dem lieben Herrn x der böse Herr y schlimmes will und ein Gericht überzeugt werden müsste.

*wink*

Petzi

Hallo Petzi,

Und nun meine Fragen

  • In Zeiten, in denen Kassiererinnen wegen eines Pfandbons im
    Wert einiger Cent gekündigt wird: ist das dann wirklich „kein
    Problem“?
  • Darf ein Arbeitgeber (nehmen wir mal an ohne Rücksprache)
    überhaupt während „Leerlaufzeiten“ (also keine Pausen) seinen
    privaten Kram erledigen?

Könnte es sein, dass Du anstatt Arbeitgeber, Arbeitnehmer schreiben wolltest ?

Denn wer sollte es dem Firmeninhaber verbieten in seiner eigenen Firma seine privaten Dinge zu erledigen ?

Gruß Merger

Hi Merger,

  • Darf ein Arbeitgeber (nehmen wir mal an ohne Rücksprache)
    überhaupt während „Leerlaufzeiten“ (also keine Pausen) seinen
    privaten Kram erledigen?

Könnte es sein, dass Du anstatt Arbeitgeber, Arbeitnehmer
schreiben wolltest ?

Jo klar, so war das natürlich gemeint, sorry.

*wink*

Petzi

Hallo Petzi,

Darf ein Arbeitgeber (nehmen wir mal an ohne Rücksprache)
überhaupt während „Leerlaufzeiten“ (also keine Pausen) seinen
privaten Kram erledigen?

Der kann sogar Angeln gehen,sich am Strand vergnügen oder seine Geliebte besuchen.

Und Rücksprache mit wem?

Den Mitarbeitern interessiert doch i.d.R. nur die Erreichbarkeit des AG und nicht das
was dieser in deren Arbeitszeit so alles anstellt,solange die Firma läuft und das Gehalt pünktlich gezahlt wird.

So blöd oder anmaßend es klingt,ein AG ist für seinen Betrieb 24 Stunden am Tag und
7 Tage die Woche verantwortlich.

Was die Sache mit der privaten Einvernahme betrieblicher Mittel(Ordner,Briefmarken,Papier,etc.) betrifft,so sieht es hier anders aus.
Aber wo kein Kläger,ist auch hier kein Richter(sprich Finanzamt)

.
LG Bollfried

lies mal sinnentnehmend! (owt)
komplett am thema vorbei…

Hallo Grußloser,

komplett am thema vorbei…

Und was hat dein Beitrag zu Thema beigetragen?

Nichts!

Kehre das Verhältnis AG und AN einfach um und so bekommt man auch eine Lösung,ohne unquallifizierte Äußerungen zum Besten zu geben.

Ebenso Grußlos Bollfied

PS:Gegen ein Kritik die sachlich ,quallifiziert und mit Wissen untermauert ist habe ich nichts einzuwenden.Wer aber noch nicht einmal in der Lage ist,eine vernünffige Anrede
und Verabschiedung zu formulieren,sich mit dem UP nicht auseinandersetzt und sich nur
auf die Antworten zur Kritik spezialisiert,der sollte sich im „Meckerforum“ anmelden.

1 Like

komplett am thema vorbei…

Und was hat dein Beitrag zu Thema beigetragen?
Nichts!

richtig.
wenn ich richtiges gewusst hätte, hätte ich es geschrieben.

Kehre das Verhältnis AG und AN einfach um und so bekommt man
auch eine Lösung,ohne unquallifizierte Äußerungen zum Besten
zu geben.

dann nenn doch diese lösung mal und wir schauen, ob das wirklich eine umkehrung von irgendwas ist.