Hallo zusammen,
ginge man mal von folgendem fiktiven Fall aus:
Der Herr x hätte seine gesamte private „Buchhaltung“ - also Dokumente wie Versicherungsunterlagen, Steuersachen, Zeugnisse, Gehaltsabrechnungen etc. - hübsch auf 9 Ordner verteilt in der Firma in einen Aktenschrank gelegt.
Hat er - auch während der Arbeitszeit - grad mal Leerlauf, dann legt er auch schonmal das eine oder andere Dokument ab, geht ja schnell.
Natürlich braucht man hier oder da mal nen neuen Ordner, die eine oder andere Tackernadel, Büroklammer, einen Leuchtstift zum was markieren, ein Post-It zum Draufpappen etc. Alles keine grossen Vermögenswerte, und da das Zeug ja sozusagen in der Arbeitsstelle bleibt ist’s doch auch kein Problem.
Und nun meine Fragen
- In Zeiten, in denen Kassiererinnen wegen eines Pfandbons im Wert einiger Cent gekündigt wird: ist das dann wirklich „kein Problem“?
- Darf ein Arbeitgeber (nehmen wir mal an ohne Rücksprache) überhaupt während „Leerlaufzeiten“ (also keine Pausen) seinen privaten Kram erledigen?
Das alles nur für den Fall, dass dem lieben Herrn x der böse Herr y schlimmes will und ein Gericht überzeugt werden müsste.
*wink*
Petzi